Langue: allemand
15.12.1978 (vendredi)
Schweizerische Hilfe an Befreiungsorganisationen
Notice (No)
Es werden objektive Kriterien definiert, welche die Schweizerische Hilfe an Befreiungsorganisationen regeln sollen. Es wird festgehalten, dass diese nie direkt, wenn, dann indirekt über nicht-staatliche Organisationen, geleistet wird. Die Politisierung der humanitären Hilfe soll so verhindert werden.
Référence: B.73.5.O
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