Langue: allemand
16.11.1976 (mardi)
Lettre (L)
Der Botschaftsschutz ist in der Schweiz zum Teil ungenügend. Deshalb wurde der Bundesanwalt befähigt, Entscheide kantonaler Behörden an das Bundesgericht weiterzuziehen. Zudem wäre ein Hausfriedensbruchtatbestand denkbar. Dieser könnte im Frühling der Expertenkommission für die Revision des StGB unterbreitet werden.
Références: p.B.22.43.0B.1.292/Pe/ro/6
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