Langue: allemand
17.5.1976 (lundi)
Rhodesien-Sanktionen: Auskünfte seitens angeblich bzw. vermutlich in Sanktionsverletzungen verwickelter Firmen in der Schweiz
Lettre (L)
Die Einschätzung, dass die Weiterleitung von Firmen-Informationen an das Rhodesien-Sanktionskomitee "schutzwürdige Interessen" an der Geheimhaltung der Geschäftsgeheimnisse gefährde, ist zu bezweifeln. Eine allfällige Bestätigung der von der UN vermuteten Sanktionsverletzungen hätten in der Schweiz keine rechtlichen Folgen.
Références:
C.23.20.Rhod • o.713-79(U'ch)
Recommandation de citation:
Copier