Langue: allemand
17.5.1976 (lundi)
Rhodesien-Sanktionen: Auskünfte seitens angeblich bzw. vermutlich in Sanktionsverletzungen verwickelter Firmen in der Schweiz
Lettre (L)
Die Einschätzung, dass die Weiterleitung von Firmen-Informationen an das Rhodesien-Sanktionskomitee "schutzwürdige Interessen" an der Geheimhaltung der Geschäftsgeheimnisse gefährde, ist zu bezweifeln. Eine allfällige Bestätigung der von der UN vermuteten Sanktionsverletzungen hätten in der Schweiz keine rechtlichen Folgen.
Références: C.23.20.Rhodo.713-79(U'ch)
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