Langue: allemand
25.8.1977 (jeudi)
Nr. 614. Verordnung über Massnahmen gegen den Zufluss ausländischer Gelder/Behandlung der Organisationen zur Finanzierung von Entwicklungshilfe-Projekte
Procès-verbal (PV)
Der Weltbank sowie den regionalen Entwicklungsbanken ist eine besondere Rechtsstellung in der Schweiz eingeräumt. Die Guthaben der Entwicklungsbanken bei inländischen Banken unterliegen hingegen gemäss bisheriger Praxis den Beschränkungen für ausländische Gelder.
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