Langue: allemand
5.2.1976 (jeudi)
Nr. 140. Verordnung über Massnahmen gegen den Zufluss ausländischer Gelder
Procès-verbal (PV)
Die Entgegenahme von Einlagen in Schweizerfranken durch Filialen von Schweizerbanken im Ausland steht im Widerspruch zu den Landesinteressen. Die Filialen im Ausland sollen deshalb ins Gentlemen's Agreement miteinbezogen werden.
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