Lingua: tedesco
19.10.1977 (mercoledì)
Kriegsmaterialausfuhr - Anfrage der ägyptischen Botschaft
Appunto (No)
Für die Genehmigung zur Kriegsmaterialausfuhr an Einzelpersonen besteht im Kriegsmaterialgesetz keine Grundlage. Lieferungen an ausländische Vertretungen in der Schweiz werden auch als Ausfuhr betrachtet. Für den ägyptischen Sicherheitsbeamten kann indes eine Ausnahmebewilligung verantwortet werden.
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