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Documenti Diplomatici Svizzeri, vol. 15, doc. 351
volume linkBern 1992
Dettagli… |▼▶Collocazione
Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
▼ ▶ Segnatura | CH-BAR#E7110#1973/135#82* | |
Vecchia segnatura | CH-BAR E 7110(-)1973/135 13 | |
Titolo dossier | Finance: Crédit à la France (1944–1945) | |
Riferimento archivio | 821 • Componente aggiuntiva: Frankreich |
dodis.ch/47955 Compte-rendu de la première rencontre avec une délégation financière française1
Herr Direktor Dr. Hotz begrüsst die französische Delegation und ersucht Herrn Bloch, die französischen Wünsche darzulegen.
Herr Bloch weist darauf hin, dass die französisch-schweizerischen Handelsbeziehungen aus der Enge der letzten Jahre befreit werden müssen und dass dies nur durch Gewährung eines schweizerischen Kredites an Frankreich möglich sei. Ein solcher Kredit habe die Bedeutung einer Brücke, in dem Sinne, dass die Schweiz heute Frankreich Waren liefere, die Frankreich nach seinem Wiederaufbau ebenfalls in Waren oder eventuell, wenn die Umstände dies erlaubten, in Gold zurückbezahlen werde. Nebenbei bemerkt, habe sich Frankreich auch bereit erklärt, den Saldo des gekündigten Clearings in Gold abzutragen, aber dies sei nicht die Frage, die heute zur Diskussion stehe. Frankreich benötige enorme Kredite, die es zum grössten Teil von seinen angelsächsischen Freunden erhalten werde. Frankreich sei sich bewusst, dass die Hilfe der Schweiz infolge ihrer beschränkten Möglichkeiten nicht enorm, aber doch relativ bedeutend sein könne. Frankreich denke dabei an ein Finanzabkommen zwischen den beiden Staaten oder Notenbanken. Nach Vereinbarung eines solchen Abkommens würde Frankreich eine staatliche Einkaufskommission nach der Schweiz senden, die im Einvernehmen mit den schweizerischen Behörden zulasten des Kredites Einkäufe tätigen werde. Ein schweizerischer Kredit würde Frankreich überdies gestatten, den Zinsendienst auf dem Finanzsektor wieder aufzunehmen. Zudem würde die Gewährung eines solchen Kredites eine entgegenkommende Lösung in der Transitfrage erleichtern.
Herr Direktor Dr. Hotz sichert wohlwollende Prüfung des Begehrens zu. Auch die Schweiz wünsche den beidseitigen Güteraustausch zu verstärken. Er zweifelt nicht daran, dass eine Verständigung möglich sei, weist aber darauf hin, dass unsere Kredit- und Liefermöglichkeiten eng mit der Wiedereröffnung des Transites durch Frankreich und der Rohstoffversorgung Zusammenhänge. Es sei nicht nur erforderlich, die Eisenbahnverbindungen mit der Iberischen Halbinsel wieder herzustellen, sondern Frankreich sollte uns einen Meerhafen nahe der Schweiz einräumen. Die Transit- und Kreditfrage sei durch die Natur der Dinge eng miteinander verknüpft. Im übrigen begrüsse er es, dass der Clearingverkehr zwischen den beiden Ländern über Bord geworfen sei. Herr Direktor Hotz weist auch daraufhin, dass die Form, in der der Kredit gewährt werde, für uns eine grosse Rolle spiele. Herr Generaldirektor Rossy werde die französische Delegation des Nähern darüber orientieren.
Herr Generaldirektor Rossy gibt einen kurzen Überblick über die gegenseitigen französisch-schweizerischen Finanzbeziehungen, die für beide Länder erfreulich und fruktifizierend waren. Auch er weist darauf hin, dass die Kreditgewährungsmöglichkeiten der Schweiz eng mit den Importmöglichkeiten Zusammenhängen. Die französische Delegation spreche davon, dass eine Brücke zwischen den heutigen schweizerischen Lieferungen und den spätem französischen Gegenlieferungen zu schlagen sei. Für uns sei es aber vor allem wichtig, zu wissen, wann und wie geliefert werde. Wir sollten vor allem auch wissen, welche Laufzeit der Kredit haben soll. Wenn er richtig verstanden habe, wolle Frankreich einen Kredit, der von der Eidgenossenschaft oder der Nationalbank gewährt werde. Herr Rossy weist darauf hin, dass wir reicher erscheinen als wir sind. Der Staat habe gegenwärtig Schwierigkeiten, seine Anleihen zu plazieren. Deshalb sollte man, wenn immer möglich, nicht die Eidgenossenschaft als Gläubigerin figurieren lassen, sondern der Kredit sollte von einem schweizerischen Bankenkonsortium, das vom Staat z.B. eine 80%ige Rückzahlungsgarantie erhalten könnte, gewährt werden. Je nach der Länge des Kredites würde die Schweizerische Nationalbank die entsprechenden Guthaben der Banken als lombard- oder diskontfähig erklären. Dies würde die Kredit Willigkeit der Banken erhöhen und den Zinssatz verringern. Diese private Form wäre auch deshalb erwünscht, weil sie die Stellung der Schweiz in Bezug auf allfällige spätere Kreditbegehren von weniger kreditfähigen Staaten, die aber die Protektion einer Grossmacht besitzen, nicht präjudizieren würde. Wir seien aber trotzdem bereit, den französischen Vorschlag wohlwollend zu prüfen. Man würde übrigens der französischen Delegation die Verhandlungen dadurch erleichtern, dass die Hauptpunkte zwischen den Behörden besprochen und erst nach deren Bereinigung die Banken zur Diskussion beigezogen würden.
Herr Legationsrat Kohli begrüsst als Vertreter des Eidgenössischen Politischen Departementes die Inaussichtstellung der Wiederaufnahme des Zinsendienstes, weist aber darauf hin, dass die Frage der Regelung des Transitverkehrs, die Abklärung der französischen Gegenlieferungen sowie eine Vereinbarung über die Verteilung des Kredites auf die einzelnen schweizerischen Industriezweige bedeutend wichtiger seien. Wir sollten wissen, was uns Frankreich als Gegenleistung gibt. Wir müssen mit der französischen Delegation einen Verteilungsplan für die Kreditverwendung aufstellen.
Herr Direktor Dr. Hotz weist darauf hin, dass bereits Herr Bundespräsident Stämpfli Herrn Vergé gegenüber diese Forderung gestellt hat. Unsere grösste Sorge ist die Wiedereröffnung des Transites durch Frankreich und die Versorgung der Schweiz mit Industrierohstoffen.
Herr Bloch erklärt, dass Frankreich auf eine Erweiterung des Verhandlungsprogrammes nicht vorbereitet sei. Frankreich anerkenne zwar die Richtigkeit unserer Argumente, doch sei es immer noch im Krieg. Es fehle die Übersicht über das, was uns geliefert werden könne. Zudem verlangen die alliierten Armeen eine vordringliche Befriedigung ihres Bedarfes an Transporten und Waren, insbesondere Kohle. Diese Fragen fallen deshalb weitgehend in den interalliierten Kompetenzbereich. Die französischen Lieferungen nach der Schweiz und die Entwicklung des Transportverkehrs hängen deshalb von der weitern Entwicklung des Krieges ab. Frankreich könne erst wieder richtig disponieren, wenn der Krieg vorbei sei. Die Frage des Kredites sei deshalb von der Frage der Lieferungen und Transporte zu trennen. Übrigens werde Frankreich eine staatliche Commission d’achat nach der Schweiz senden, mit der die Frage der gegenseitigen Lieferungen zu besprechen sei. Den französischen Kreditplan könne er noch wie folgt präzisieren: Die Schweizerische Nationalbank sollte der Banque de France bis zu einem bestimmten Betrag francs français gegen Schweizerfranken abkaufen. Sollte der francs français-Betrag eine gewisse zu vereinbarende Limite überschreiten, würde die Banque de France die entsprechende Summe in Gold abdecken. Die Banque de France wäre bereit, gegenüber der Schweizerischen Nationalbank Gegenrecht zu halten. Herr Bloch möchte ferner richtigstellen, dass, wenn er erwähnte habe, der Transit könnte durch eine Kreditgewährung erleichtert werden, dies keine Drohung darstelle, sondern der Realität entspreche, da eine solche Hilfe der Schweiz den Wiederaufbau von Frankreich beschleunige und eine günstige Atmosphäre schaffe. Übrigens habe die Schweiz Deutschland und Italien weit grössere Kredite gewährt als sie Frankreich verlange.
Die Herren Hotz, Rossy und Kohli wiesen darauf hin, dass jene Kredite Warenlieferungen von Deutschland und Italien zur Folge gehabt hätten. Übrigens habe seit Bestehen des Clearings Deutschland der Schweiz mehr Ware geliefert als umgekehrt.
Herr Generaldirektor Rossy weist darauf hin, dass, wenn der Kredit von Notenbank zu Notenbank gegeben werde, ein Instrument gefunden werden müsste, das der Notenbank gestattet, die vom ihr durch diesen Kredit in Umlauf gesetzten Zahlungsmittel wieder zu resorbieren (z.B. Abgabe von französischen Schatzscheinen oder Schatzwechseln, die die Schweizerische Nationalbank den schweizerischen Banken verkaufen könnte).
Herr Bloch erklärt die Realisierung dieser Idee nicht als unmöglich und nimmt sie zum Studium entgegen.
Herr Generaldirektor Rossy betont nochmals, dass die Vereinbarung der richtigen Form ein Problem ersten Ranges darstelle und die französische Delegation sollte den schweizerischen Vorschlag eines «privaten» Bankenkredites nochmals eingehend prüfen, währenddem wir mit den französischen Vorschlägen gleich verfahren würden. Im übrigen sei es für uns wichtig, die Laufzeit des Kredites zu kennen.
Herr Bloch erklärt, dass die Laufzeit von der Schweiz vorgeschlagen werden könne.
Herr Legationsrat Kohli weist nochmals darauf hin, dass die Frage der Kreditgewährung mit der Frage des Transits, der Einräumung eines Hafens, der Lieferung von Rohstoffen durch die Franzosen und der Verwendung des Kredites Zusammenhänge.
Herr Bloch wiederholt, dass der Transitverkehr und die französische Lieferfähigkeit weitgehend ein interalliiertes Problem darstellen. Über die gegenseitigen Lieferungen und das Kreditverwendungsprogramm könne aber mit der staatlichen Commission d’achat verhandelt werden.
Herr Direktor Dr. Hotz stellt den Franzosen eine Sitzung für Mitte nächster Woche in Aussicht.
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- Procès-verbal (Copie): E 7110/1973/135/13. Participent à cette séance: du côté français, J. Vergé, M. Vaidie et J. Bloch-Lainé, Délégué du Ministre français des Finances; du côté suisse, J. Hotz, P. Rossy et R. Kohli. Ce compterendu est rédigé par E. Stopper, de la Division du Commerce du DEP.↩
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