dodis.ch/47784
Notice sur les négociations économiques germano-suisses
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In zwei mehrstündigen Sitzungen mit dem deutschen Hauptdelegierten sind gestern die noch offenen Punkte, insbesondere diejenigen, die sich aus dem ungenügenden deutschen Mineralölangebot ergeben, durchbesprochen worden. Die Hauptschwierigkeit bot dabei das schweizerische Begehren einer Verkürzung der Vertragsdauer. Die deutschen Delegierten setzten uns den hartnäckigsten Widerstand entgegen. Schliesslich zeichnete sich folgende Lösung ab: Das Abkommen wird bis 31. Dezember 1944 abgeschlossen. Die Ausfuhrkontingente und auch die Transferkontingente werden für 6 Monate festgesetzt und administriert. Die Transferkontingentsbescheinigungen d.h. die Verpflichtungen der Eidgenossenschaft zur Übernahme der Transfergarantie, werden dagegen nur bis Ende September ausgestellt. Gleichzeitig wird in einem Briefwechsel festgesetzt werden, dass bei veränderten Verhältnissen jede Partei auf diesen Zeitpunkt neue Verhandlungen verlangen und im Falle des Scheiterns kurzfristig vom Vertrag zurücktreten kann. Das Abkommen wird mit ändern Worten bis Ende des Jahres geschlossen. Für die Zeit nach dem 30. September ist er aber unvollständig. Effektiv kann die Schweiz also auf den 30. September zurücktreten und - was besonders wichtig ist - sie limitiert auch die Bundestransfergarantie bis zum 30. September.
Die schweizerische Delegation hat die Überzeugung, dass dies das Maximum dessen ist, was erreicht werden kann. Es schien heute wiederholt, als ob die Verhandlungen endgültig scheitern sollten.
Die deutsche Delegation hat sich ihre Antwort auf heute Vorbehalten, doch darf mit der Annahme des oben dargelegten Vorschlages gerechnet werden2.