Language: German
17.3.1944 (Friday)
Notice du Département politique sur les relations financières avec les Etats-Unis d’Amérique
Memo (No)
Position du Département politique face aux réticences de la Banque nationale à reprendre plus massivement des dollars.

Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
II.9. ÉTATS-UNIS
II.9.2. ÉTATS-UNIS - RELATIONS ÉCONOMIQUES
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Printed in

Philippe Marguerat, Louis-Edouard Roulet (ed.)

Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 15, doc. 99

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Bern 1992

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Cover of DDS, 15

Repository

dodis.ch/47703
Notice du Département politique sur les relations financières avec les Etats-Unis d’Amérique12

FRANKENABGABEN AN DAS AMERIKANISCHE SCHATZAMT

Mit beiliegendem Telegramm (Beilage 13), das gestern Abend eingetroffen ist, geben Herr Minister Bruggmann und Herr Dr. Pfenninger ihrer Enttäuschung darüber Ausdruck, dass Bund und Nationalbank nicht bereit sind, gegen frei exportierbares Gold unlimitierte Frankenbeträge abzugeben. Herr Bruggmann und Herr Dr. Pfenninger ersuchen eindringlich, auf diesen Beschluss zurückzukommen und sie nicht zu desavouieren, indem sie erneut auf die geradezu katastrophalen Konsequenzen aufmerksam machen, die es für unsere Beziehungen zu USA haben müsste, wenn das Treasury durch die schweizerische Haltung gezwungen würde, seine Kursstützungen wieder aufzugeben. Gesandtschaft und Vertreter der Nationalbank in New York beantragen, statt die Frankenabgaben gegen frei exportierbares Gold auf 25 Millionen Franken zu limitieren, das Vorgehen des Treasury zunächst einmal wenigstens auf drei Monate hin zu akzeptieren, d.h. offenbar während dieser Zeit Franken unlimitiert gegen frei exportierbares Gold abzugeben. Die Frage ist, was das uns kostet!

Auf der ändern Seite beharrt die Nationalbank auf ihrem Standpunkt. Herr Präsident Weber ist der Meinung, man müsse Herrn Minister Bruggmann benachrichtigen, dass an den Anträgen, wie sie in unserem Telegramm Nr. 216/18 vom 14. d.Mts. (Beilage 24)

enthalten sind, in jedem Punkte festhalten. Zum Verständnis dieser Haltung muss gesagt werden, dass es in der Tat für unsere Währung nicht ungefährlich werden kann, wenn wir das amerikanische Treasury bestimmen lassen müssen, wieviel Schweizerfranken wir in der Schweiz zur Verfügung zu halten haben gegen bloss theoretisch, nicht aber effektiv frei exportierbares Gold. Leider ging diese Auffassung aus den Telegrammen des Direktoriums an die Gesandtschaft nicht mit genügender Deutlichkeit hervor und die Nationalbank hätte auch im Januar und Februar wissen müssen, dass sie das Gold wegen der hohen Spesen nicht in die Schweiz nehmen kann. Die betreffenden Stellen im Telegrammwechsel mit der Gesandtschaft werden in der Beilage 35 zusammengestellt.

Die Frage ist nun, was in dieser heillosen Verwirrung weiter geschehen soll. Nach meiner Meinung muss man dem Antrage des Herrn Bruggmann entsprechen, gleichzeitig aber doch einen Plafond setzen. Fünfundzwanzig Millionen sind in Anbetracht der Situation hiefür zu wenig, und man wird auf mindestens 50 Millionen gehen müssen. Die Gesandtschaft hätte das Treasury wissen zu lassen, dass bei Erreichung dieses Betrages der Bundesrat auf jeden Fall die Lage neu überprüfen müsse. Ferner wäre die Bedingung zu stellen, dass die amerikanische Regierung in der Erteilung der Lizenzen für Frankenkäufe grösste Zurückhaltung übe. Zu einer strengen Lizenzierungspraxis läge für die Schweiz die beste Gewähr dafür, dass die Frankenbeträge, die wir hergeben müssen, in einigermassen tragbaren Grenzen bleiben.

Das Direktorium der Nationalbank wird einem solchen Vorschläge den entschiedensten Widerstand entgegensetzen und, wenn der Bundesrat über seinen Kopf hinweg verfügt, ein Protestschreiben an ihn richten. Es wird sich auf den Standpunkt stellen, man habe es hier mit einer Frage der Währungspolitik zu tun, und die Nationalbank sei auf diesem Gebiet autonom. Leider würde das Direktorium dabei übersehen, dass die Währungspolitik heute ein Teil, und zwar ein sehr bedeutsamer, der Aussenpolitik ist. Gerade die Nationalbank hat uns in eine Situation gebracht, die auch aussenpolitisch sehr bedenklich ist.

Herr Präsident Weber begibt sich heute nachmittag (wohl in Begleitung der beiden ändern Mitglieder des Direktoriums) zu Herrn Bundesrat Nobs, und wird dort die Angelegenheit zur Sprache bringen. Andererseits dringt Herr Bruggmann auf eine rasche Klärung, und er ist in der Tat in einer wenig beneidenswerten Situation.

Für alle Fälle füge ich den Entwurf eines Antworttelegramms hier bei (Beilage 4)6, indem ich dem Herr Departementschef anheimgeben darf, sich eventuell telephonisch mit Herrn Bundesrat Nobs in Verbindung zu setzen.

1
Signée par R. Kohli, cette notice est lue par le Chef de la Division des Affaires étrangères, P. Bonna qui écrit en tête du document le 18 mars: Vu. Merci.
2
(Copie): E 2001 (E) 2/645.
3
Non reproduit.
4
Cf. No 97.
5
Non reproduit.
6
Ce projet de télégramme est ainsi rédigé: Euer 215. Bundesrat hat unter Eindruck Eurer dringlichen Vorstellungen Nationalbank ermächtigt, dem Treasury Schweizerfranken gegen frei exportierbares Gold zur Verfügung zu stellen. Diese Zusage gilt ab sofort auf Zusehen hin und bis zur Erreichung Plafond 50 Mio Franken in welchem Zeitpunkt er über Fortsetzung oder Einstellung Frankenabgabe ohne jedes Präjudiz neu zu entscheiden in der Lage sein will. Voraussetzung ist ferner, dass Treasury in Anbetracht grossen schweizerischen Entgegenkommens betreffend Frankenabgabe und Übernahme Dollars für Uhren und Textilexport in Erteilung Lizenzen die zu Frankennachfragen führen einschneidende Beschränkungen baldigst zur Anwendung bringt (E 2001 (E) 2/645).