Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
II.9. ÉTATS-UNIS
II.9.2. ÉTATS-UNIS - RELATIONS ÉCONOMIQUES
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 15, doc. 97
volume linkBern 1992
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001E#1000/1572#978* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(E)1000/1572 92 | |
Dossier title | Allgemeine Transferfragen (1943–1945) | |
File reference archive | C.47.200 • Additional component: Vereinigte Staaten von Amerika |
dodis.ch/47701 Le Département politique à la Légation de Suisse à Washington1
Nummer 216, 217, 218. Eure 1522, 1743 und 1754 waren inzwischen Gegenstand Aussprache Finanzdelegation des Bundesrates in Gegenwart Directional und ständiger Delegation für Wirtschaftsverhandlungen. Hier folgt Ergebnis:
1. Schweizerischer Standpunkt btr. Kursdisparität und Intervention auf Frankenmarkt Newy or k. Wir verweisen auf frühere Telegramme insbesondere auf unser 9775 ferner 97 und 1396 die wir nachzulesen bitten. US Regierung hat offenbar bisher Lizenzen zur Anschaffung Schweizerfranken ohne Rücksicht auf Kursentwicklung erteilt also Fiktion freien Kapitalmarktes aufrechterhalten gleichzeitig aber durch Freezing Überangebot von Dollars provoziert. Solange ausländische Guthaben in USA eingefroren sind und Blockade freie Warenausfuhr verhindert wird jedes blockierte Land jede sich bietende Gelegenheit benützen um seine Dollars in liquide Franken zu wechseln. Wir können fortwährend verstärkte Tendenz aller blockierten Länder beobachten Importe aus Schweiz mit Dollars zu zahlen und Export nach Schweiz nur gegen Frankenfakturierung zuzulassen. In jüngster Zeit unternimmt z.B. sogar die nichtblockierte Türkei nun solchen Versuch dem wir selbstverständlich entgegentreten.
Da allgemeine Aufhebung Freezings wohl als politische Unmöglichkeit zu betrachten ist kann Dollarkurs im Verhältnis zum Franken nur stabilisiert werden wenn US Regierung von ihrer bisherigen Praxis Lizenzerteilung abgeht und Lizenzen für Schweizerfranken einschneidend reduziert. Euren 9927 und 1528 entnehmen wir dass Treasury entschlossen ist diesen Weg zu gehen.
Im übrigen betrachtet Nationalbank Monatsquote 750000 Franken als Tropfen auf heissen Stein. Sie ist nicht gewillt sich in Intervention auf Frankenmarkt Newyork einzulassen. Die 750000 wurden nur auf Euer dringliches Begehren bewilligt und Directional muss Verwendung völlig dem Ermessen Treasury anheimstellen.
2. Franken gegen frei exportierbares Gold. Euer 429 erwähnt US Behörden seien mehr bestrebt Frankenmangel zu beheben statt blosse Symptome zu bekämpfen. Hierauf ist zu erwidern dass Übel seine Ursache nicht in Frankenmangel sondern in Freezing und Blockade hat und der Schweiz unmöglich zugemutet werden kann Dollarangebote aus der ganzen Welt zu kompensieren durch Erhöhung Frankenabgabe ins Ungemessene was unaufhaltsam zur Inflation führen müsste. Nationalbank könnte es nicht verantworten Frankenabgabe gegen Devisen in das Ermessen des Auslandes zu stellen. Sie muss jederzeit über Annahme oder Ablehnung eines Devisenangebotes frei entscheiden können. Das wäre nicht mehr der Fall wenn US Regierung sich gegen Gutschrift von frei exportierbarem Gold nach eigenem Gutfinden Frankenbeträge in beliebiger Höhe beschaffen könnte. So waren selbstverständlich Mitteilungen Nationalbank betr. Frankenabgabe gegen frei exportierbares Gold nicht gemeint sondern nur im Rahmen eines eigentlichen Abkommens wie mit England und für genau bestimmte Regierungsbedürfnisse. Ihren Standpunkt in Interventionsfragen hat sie so oft mit aller wünschenswerten Deutlichkeit dargelegt dass sie Missverständnisse als ausgeschlossen betrachtet hatte.
Amerikanische Zusage uns frei exportierbares Gold erst dann zur Verfügung zu stellen wenn Monatsquote von 3 X U Mio überschritten wird kann nicht als sonderlich grosszügiges Zugeständnis gewertet werden. Alles in allem hat Nationalbank von USA und England seit 1. Januar 1942 bis heute für über 600 Mio Franken blockiertes Gold übernommen. Diese Beträge können sich sehr wohl neben Verschuldung im schweizerisch-deutschen Clearing sehen lassen. Allerdings erkennen auch wir an dass Vorschüsse im schweizerischdeutschen Clearing nicht durch Gegenwert in Gold gesichert sind. Die Vorschüsse gehen aber auf Abkommen August 1940 und Juli 1941 zurück also auf Zeitpunkt in dem USA in diesem Krieg noch nicht Partei ergriffen hatte. Dazu kommt geographische Lage und damalige unausweichliche Notwendigkeit Arbeitsbeschaffung.
3. Von der Schweiz aus provozierte Frankennachfrage. Es ist richtig dass seit einigen Monaten Franken in Newyork auch von Schweiz aus stark gefragt wurden. Dies ist vorab auf starke Expansion Uhrenexportes nach Ländern des Dollarraumes zurückzuführen wodurch Nationalbank im August 1943 gezwungen wurde Dollarübernahme zu kontingentieren. Transferkontingent wurde im Einvernehmen mit Bundesrat ursprünglich auf 8,5 Mio Franken monatlich festgesetzt d.h. mit Nebenkosten für Versicherung und Transport ca. 120 Mio Franken jährlich. Es ist dann aber weit über dieses Kontingent hinaus exportiert worden dazu zum Teil über dritte Länder zum Teil sogar mit diplomatischen Kurieren gewisser Staaten der westlichen Hemisphäre. Da Nationalbank Dollars nicht abnahm wurden sie auf Platz Newyork unter offiziellem Kurs liquidiert.
Weitere Quelle Frankennachfrage liegt in starker Expansion schweizerischer Ausfuhr nach Iran insbesondere Textilien. Wie weit Ware von Iran nach USSR weitergeht ist hier nicht nachprüfbar.
Dagegen haben wir im Finanzsektor im allgemeinen keine Dollarliquidationen unter dem durch Gentlemens Agreement festgesetzten Kurs konstatiert. Vereinzelte Übertretungen sind allerdings vorgekommen insbesondere durch fingierten Verkauf amerikanischer Werte an Bankkunden und sofortigen Rückkauf mit Einschlag bis zu ca. 40%.
Viel erheblicher für Frankennachfrage dagegen die reichlichen Mittel mit denen amerikanische Wohltätigkeitsorganisationen aller Art ihre europäischen Stellen bedenken. YMCA und Joint Distribution Committee allein haben zusammen Bedarf Dollarliquidation im Betrage von 15 bis 16 Mio Franken angemeldet. Nationalbank und Bund kommen auch hier sehr weit entgegen und bringen laufend grosse Opfer für Finanzierung dieser Organisationen wobei z.B. YMCA zur Hauptsache für alliierte Kriegsgefangene und Zivilpersonen in Achsenstaaten arbeitet. Im Gegensatz hiezu Praxis Nationalbank gegenüber Schweizern ausserordentlich viel restriktiver.
4. Was wir zu tun bereit sind. Bund und Nationalbank sind bereit über ihre bisherigen grossen Leistungen hinaus weitere Anstrengungen zu unternehmen um Frankennachfrage in Newyork von der Schweiz aus zu reduzieren.
a. In diesem Sinne wird dem Bundesrat auf Sitzung 14. März Antrag unterbreitet Transferkontingent für Uhrenexport nach Dollarraum von 8 1/2 Mio monatlich auf 16,6 d.h. von 100 auf 200 Mio pro Jahr zu erhöhen, Nebenkosten für Versicherung und Transport nicht eingerechnet. Über Modalitäten dieser Regelung wird Euch separat gekabelt werden sobald Beschluss gefasst ist. Da USA innerhalb dieses Kontingents legitime Bedürfnisse voll befriedigen kann wird hier gleichzeitig Vorsorge getroffen werden dass keine Ausfuhrbewilligungen mehr erteilt werden für die ein Transferkontingent nicht besteht es wäre denn der Exporteur würde auf Liquidation des Dollarerlöses verzichten und für Dollars bei der Nationalbank gesperrtes Konto errichten lassen. Auf diese Weise wird Liquidation Exportdollars zu anderem als offiziellem Kurs unterbunden werden.
b. Aus gleichen Erwägungen wird Möglichkeit für Bezahlung der Exporte nach Iran geschaffen werden in der Höhe von 4,5 Mio Franken monatlich gegenüber dem bisherigen Transferkontingent von bloss einer halben Mio. Auch hier werden gleichzeitig Transferkontingent und Ausfuhrbewilligung aufeinander abgestimmt werden.
Durch neue Massnahmen von Bund und Nationalbank wird Frankennachfrage in Newyork um über 150 Mio Franken jährlich entlastet werden. Übrige Exporte nach Dollarländern sind nicht transferkontingentiert und solange nicht expansiv werden die Exportdollars von Nationalbank weiter vollumfänglich übernommen. Übrigens setzt Gegenblockade gewisse Grenzen.
c. Trotz grundsätzlicher Auffassung wie sie oben unter Ziffer 1 dargelegt worden wird Nationalbank ferner auf Verlangen Fedres ab 15. März bereits auch Vorgriff auf monatliche Quote 750000 Franken für April bis Juni gestatten maximal also nochmals 2,25 Mio auf Abruf zur Verfügung stellen.
d. In Anbetracht Eurer 203 und 20410
hat Bund ferner Nationalbank ermächtigt für Bundesrechnung gegen frei exportierbares Gold der Treasury bezw. der Fedres einen ausserordentlichen Plafond von 25 Mio Franken auszusetzen. Dieser Betrag steht der Treasury für beliebige Bedürfnisse bis Jahresende zur Verfügung. Im übrigen bittet aber Nationalbank weitere Gold- und Frankenprobleme mit Treasury ohne ihre ausdrückliche Zustimmung nicht zur Sprache zu bringen.
e. Newyorker Frankenkurs wird in der Schweiz offiziell nicht publiziert dagegen durch amerikanisches Radio täglich gemeldet. Dies als Antwort auf Bemerkung in Eurem 99211.
5. Massnahmen der US Regierung. Mit allem Nachdruck müssen wir nochmals betonen dass obige Massnahmen unbedingt ergänzt werden sollten durch Restriktionen in Lizenzerteilung Treasury für Frankenerwerb. Das gilt namentlich für Frankennachfragen dritter Länder und für Trading Licences bezüglich Interbanktransaktionen. Als selbstverständlich betrachten wir es dass Lizenzen in den Fällen stets erteilt werden wo Nationalbank wegen eines bestehenden schweizerischen Interesses auch bereit ist Dollars zu übernehmen und andere Gründe der Lizenzerteilung nicht entgegenstehen.
6. Zusammenfassend legen wir auf folgende Feststellungen Wert:
a. Durch Frankenkredit von monatlich 3 X U Mio Franken wie er von Treasury selbst beantragt worden ist werden Regierungsbedürfnisse voll befriedigt werden können.
b. Durch Dollarkonversion in bisherigem Umfang für diplomatische und konsularische Vertretungen kulturelle und humanitäre Zwecke wird Frankennachfrage von dieser Seite aus ebenfalls weitgehend befriedigt.
c. Nach Erhöhung der Transferkontingente für Export wird von der Schweiz aus zusätzliche Frankennachfrage aus diesem Sektor dahinfallen. Treasury sollte sich aber bewusst sein dass Befriedigung zusätzlicher Exporte durch Frankenabgabe in Newyork diesen schweizerischen Massnahmen zuwiderlaufen würde.
d. Schliesslich wird durch Einräumung 25 Mio Franken gegen frei exportierbares Gold seitens des Bundes bis Ende Jahres Treasury über neue Reserve zu beliebiger Verwendung verfügen können.
Wir geben uns mit Directional gerne der Hoffnung hin dass obige Mitteilungen es Euch ermöglichen nicht nur aus Schwierigkeit gegenwärtiger Situation hinauszukommen sondern Entspannung Beziehungen zur Schweiz herbeizuführen.
- 1
- Telegramme chiffré: E 2001 (E) 2/645. Dans une notice adressée à Pilet-Golaz le 14 mars 1944, R. Kohli précise: Das beiliegende Telegramm beruht auf einem Entwurf des Unterzeichneten, der im Einvernehmen mit dem Direktorium der Nationalbank, dem Eidg. Finanz- und Zolldepartement und der ständigen Wirtschaftsdelegation des Bundesrates bereinigt worden ist. Da die Gesandtschaft in Washington dringend Antwort erwartet, bittet der Unterzeichnete um möglichst umgehenden Bescheid, ob das Telegramm in dieser Form abgesandt werden kann. Le Chef du Département politique donne son accord.↩
- 2
- Cf. No 92, note 1.↩
- 3
- Non reproduit.↩
- 4
- Non reproduit.↩
- 5
- Cf. No 60.↩
- 6
- Non reproduits.↩
- 7
- Cf. No 56.↩
- 8
- Cf. No 92, note 1.↩
- 9
- Non reproduit.↩
- 10
- Non reproduits.↩
- 11
- Cf. No 56.↩