dodis.ch/47622
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 12 octobre 1943
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1796. Austausch von Gefangenen zwischen der Schweiz und Deutschland2
Verbal
Politisches Departement.
Es sind in der Schweiz verschiedene deutsche Staatsangehörige wegen politischen und militärischen Nachrichtendienstes usw. zu Gefängnisstrafen verurteilt worden, ebenfalls aus den gleichen oder ähnlichen Gründen Schweizerbürger in Deutschland zu Gefängnisstrafen oder sogar zum Tode. Auf Anregung der deutschen Reichsbehörden haben nun Verhandlungen zwischen schweizerischen und deutschen Vertretern stattgefunden zur Ermöglichung eines Austausches solcher Strafgefangener. Im Anschluss an eine jüngste Besprechung derselben wurde eine vorläufige Vereinbarung getroffen, wonach 1. der Reichsangehörige Futterlieb gegen den Schweizer Staatsangehörigen Lanz ausgetauscht werden soll; ferner ebenfalls ausgetauscht werden sollen 2. die Reichsangehörigen Lemberger, Moritz, Streibel, Schmidt und Hofer gegen die Schweizer Staatsangehörigen Oberson, Jung, De Pury, Nussbaumer und den Doppelstaater Locher; ausserdem soll 3. der Reichsangehörige Ott freigegeben werden gegen die Zusage, dass die gegen die Schweizer Staatsangehörigen Stämpfli, Berchthold, Frau Elisabeth Müller und Frau Milada Schmidt ausgesprochenen Todesurteile nicht vollstreckt werden. Die Zustimmung der deutschen Regierung zum Austausch von Herrn Lanz gegen Futterlieb ist noch nicht eingetroffen, hingegen diejenige betreffend die obigen Ziffern 2 und 3.
Es wird, ,,
beschlossen, den Austauschen, wie sie unter Ziff. 2 und 3 zustande kommen sollen, zuzustimmen. Was den Fall unter Ziff. 1 anbelangt, so wird der Bundesrat später dazu Stellung nehmen, nachdem eine neue Mitteilung der deutschen Regierung vorliegen wird.