Classement thématique série 1848–1945:
2. RELATIONS BILATÈRALES
2.7. ÉTATS-UNIS D'AMÉRIQUE
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 14, doc. 391
volume linkBern 1997
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001E#1000/1572#981* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(E)1000/1572 93 | |
Dossier title | Finanzverhandlungen und Abkommen über den Zahlungsverkehr mit Amerika (Schweiz. Bankier-Delegation nach den USA) (1943–1945) | |
File reference archive | C.47.205.0 • Additional component: Vereinigte Staaten von Amerika |
dodis.ch/47577
Aide-mémoire de la Banque nationale1
Aide-mémoire zuhanden von Herrn Minister Dr. Bruggmann2
betreffend Sperrung schweizerischer Guthaben in den
Vereinigten Staaten von Amerika3
1. Durch die von der amerikanischen Regierung am 14. Juni 19414 angeordnete Sperre hat die Verwendungsmöglichkeit von Gold und Guthaben der Schweiz in den Vereinigten Staaten von Amerika, gleichgültig, ob sie am 14. Juni 1941 bereits bestanden haben oder seither neu geschaffen worden sind, eine tiefgreifende Einschränkung erfahren. Nachdem die Einfuhr aus Übersee stark zurückgegangen, z.Zt. fast vollständig unterbunden ist, können die der Schweiz zuströmenden Dollars kaum mehr zu Zahlungen verwendet werden.
2. Als Folge der von der amerikanischen Regierung verfügten Sperre machte sich in der Schweiz sofort ein die Nachfrage weit übersteigendes Angebot an Dollars geltend. Wäre der Handel in Dollars sich selbst überlassen worden m.a.W. hätte die Schweizerische Nationalbank nicht in erheblichem Umfange Dollars, herrührend vor allem aus Exporten nach den Vereinigten Staaten von Amerika und nach ausseramerikanischen Ländern, aufgenommen, so wäre eine starke Entwertung des Dollars in der Schweiz eingetreten, was zweifelsohne auch eine fühlbare Beeinträchtigung der Bedeutung des Dollars als internationales Zahlungsmittel nach sich gezogen hätte. Um einen solchen Kurszerfall des Dollars in der Schweiz mit den erwähnten weitern Folgen zu vermeiden, schloss die Schweizerische Nationalbank mit den schweizerischen Banken im September 1941 ein Gentlemen Agreement5 ab. In diesem Agreement verpflichtete sich die Nationalbank, die vom Markte nicht benötigten Dollars zur ungefähren Parität zu übernehmen. Gleichzeitig hat sie den Banken für den Dollarhandel gewisse Mindestkurse vorgeschrieben.
[...]6
3. Die an das Gentlemen Agreement geknüpfte Erwartung der Nationalbank, der Dollarein- und -ausgang werde sich einigermassen ausgleichen, erfüllte sich nicht. Seit dem 14. Juni 1941 haben sich die blockierten Währungsreserven der Nationalbank in der Vereinigten Staaten pro Saldo um über 200 Millionen Franken vermehrt, trotzdem die Nationalbank grundsätzlich keine Dollars, hervorgehend aus dem Kapitalverkehr, aufgenommen hat.
Die Vermehrung der Währungsreserven in Amerika ist in der Hauptsache auf folgende Ursachen zurückzuführen:
a. steigender Dollarfluss, herrührend aus Exporten nach den Ländern des Dollarraumes, sowie aus der Liquidation von schweizerischen Warenlagern in Übersee zufolge Verfügungen der betreffenden Regierungen,
b. abnehmende Verwendungsmöglichkeit der Dollareingänge zufolge Unterbindung des Exportes aus Übersee nach der Schweiz,
c. Übernahme von Dollars zur Zahlung von Schweizerfranken an Gesandtschaften in Europa, zur Bezahlung der Kosten der Schweiz aus der Wahrung fremder Interessen, zu Zahlungen an das Internationale Komitee für das Rote Kreuz, wie auch zu Zahlungen an in der Schweiz lebende Amerikaner und an ausländische Flüchtlinge zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes.
4. Weitere 200 Millionen Schweizerfranken hatte die Schweizerische Nationalbank im Zahlungsverkehr mit Grossbritannien zur Verfügung zu stellen, zuerst gegen blockierte USA-Dollars, später gegen blockiertes Gold in Kanada.
5. Als Noteninstitut hat die Nationalbank den Gegenwert ihrer Verpflichtungen, die in der Hauptsache Sichtverpflichtungen sind, in liquiden Anlagen zu halten. Eine fortgesetzten Aufnahme blockierter Devisen- und Goldbestände gegen Hergabe von liquiden Schweizerfranken widerspräche diesem fundamentalen, gesetzlich verankerten Grundsatz jeder Notenbankpolitik und müsste sich früher oder später in währungs-, geldmarkt- und preispolitischer Beziehung für die Schweiz nachteilig aus wirken. Wie andere Staaten, so ist auch die Schweiz bemüht, mit allen Mitteln gegen eine drohende Inflation anzukämpfen. Diese Bestrebungen würden aber durch eine übermässige Entgegennahme blockierter Währungsmassen gegen liquide Schweizerfranken durchkreuzt.
Bei dieser Sachlage ist es Aufgabe des Bundesrates wie auch der Nationalbank, diejenigen Massnahmen zu ergreifen, welche geeignet sind, den für die Währung und Wirtschaft der Schweiz drohenden Gefahren zu begegnen.
6. Die Normalisierung des Zahlungsverkehrs zwischen den Vereinigten Staaten und der Schweiz könnte wohl am einfachsten durch Aufhebung der Sperre der schweizerischen Guthaben in Amerika erreicht werden.
Wäre es aber nicht möglich, das Problem auf diese Weise zu lösen, so könnte die Störung des Zahlungsverkehrs doch weitgehend gemildert werden, wenn es gelänge, die Verwendungsmöglichkeiten des Dollars zu erweitern durch folgende Zugeständnisse:
a. Lockerung der Einschränkungen im Warenverkehr, sowohl für den Export nach der Schweiz als für die Einlagerung von Waren für schweizerische Rechnung in der westlichen Hemisphäre,
b. Erleichterung des Zahlungsverkehrs in Dollars mit Ländern der westlichen Hemisphäre und mit neutralen Ländern in Europa,
c. Freigabe einer gewissen Menge blockierten Goldes für den Transport nach Europa (Spanien, Portugal und der Schweiz),
d. Freigabe von blockiertem Gold zugunsten von Notenbanken neutraler Staaten, sei es zur Earmarkung in den Vereinigten Staaten von Amerika, sei es für den Transport von Amerika nach den betreffenden Ländern.
Könnte auf diese Weise eine grössere Verwendungsmöglichkeit für Dollars erreicht werden, so wäre es der Nationalbank möglich, in der Dollarentgegennahme eine largere Praxis zu üben. Auch vermöchte die Nationalbank dann die grossen Schweizerfrankenbedürfnisse der amerikanischen Regierung durch Übernahme von Dollars leichter zu befriedigen, ohne dass dies zu grossen Bedenken in währungs- geldmarkt- und preispolitischer Beziehung Anlass gäbe7.
- 1
- (Copie): E 2001 (E) 2/646.↩
- 2
- Remis directement au Ministre Bruggmann, arrivé en Suisse à la mi-mai, juste avant son départ pour les Etats-Unis, le 17 juillet. Pendant son séjour en Suisse, Bruggmann a participé notamment à des réunions avec les dirigeants de la Banque nationale, auxquels il a suggéré de rédiger un memorandum exposant l’ensemble des problèmes relatifs aux relations financières américano-suisses (cf. notice sur la réunion du 24 mai 1943, E 2001 (E) 2/638).↩
- 3
- Cf. aussi la lettre du Directeur de la Banque nationale au Conseiller fédéral E. Wetter, du 13 juillet 1943, qui comprend en outre un bref tableau sur les réserves-or de la Banque nationale:[...] Für die Tabelle vgl. dodis.ch/47577. Pour le tableau, cf. dodis.ch/47577. For the table, cf. dodis.ch/47577. Per la tabella, cf. dodis.ch/47577.↩
- 4
- Cf. No 58.↩
- 5
- Cf. E 2001 (D) 2/253.↩
- 6
- Für die Tabelle vgl. dodis.ch/47577. Pour le tableau, cf. dodis.ch/47577. For the table, cf. dodis.ch/47577. Per la tabella, cf. dodis.ch/47577.↩
- 7
- Sur les résultats des démarches entreprises à Washington sur la base de l’aide-mémoire de la Banque nationale, cf. le télégramme de la Légation de Suisse au DPF, du 30 juillet 1943: Nummer 645. Euer 574. Abtastendes Gespräch mit Treasury ergibt geringes Verständnis für schweizerische Wünsche. Treasury zeigt vorläufig keine Geneigtheit Nationalbank bezüglich Kontrolle Kursgestaltung am freien Frankenmarkt, wie auch hinsichtlich Dollarübernahme für Rechnung privater Banken entgegenzukommen. Einstellung Treasury wie folgt: verstehen schwierige Lage Nationalbank und würdigen auch deren bisherige Leistungen in Frankenabgaben durch Übernahme blockierter Werte. Andererseits zeigt Nationalbank zu wenig Vertrauen in die Ziele der amerikanischen freezing Politik, welche nicht gegen Schweiz gerichtet ist. Nationalbank lässt sich ihre Frankenkonzessionen nur stückweise und mühsam abringen anstatt durch liberalere Politik und in Antizipation der kriegspolitischen Konstellation rechtzeitig günstige Atmosphäre zu schaffen. Angesichts reservierter Haltung Treasury habe ich vorläufig Frage wegen Dollarübernahme für Rechnung privater Banken nur beiläufig erwähnt, ohne auf Interesse zu stossen. Werde bei nächstem Besuch im Treasury darauf zurückkommen, bitte berichtet, falls Ihr auf sofortiger Entscheidung Treasury besteht. Meine Beurteilung dahingehend, dass unsere Wünsche abgelehnt werden, es sei denn Nationalbank komme Treasury bezüglich Deckung amerikanischer Frankenbedürfnisse weiter entgegen. Für Nationalbank, von Pfenninger (E 2001 (E) 2/645).↩