Classement thématique série 1848–1945:
4. POLITIQUE ET ACTIVITÉS ÉCONOMIQUES
4.4. QUESTION MONÉTAIRES
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 14, doc. 81
volume linkBern 1997
more… |▼▶Repository
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001D#1000/1552#7547* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(D)1000/1552 253 | |
Dossier title | Eidgenossenschaft und Nationalbank, Allgemeines (1941–1943) | |
File reference archive | C.23.11.12.0 • Additional component: Vereinigte Staaten von Amerika |
dodis.ch/47267 Le Directeur général de la Banque nationale suisse1,F. Schnorf, au Gouverneur de la Banque royale suédoise, I. Rooth2
Empfangen Sie meinen verbindlichen Dank für Ihren Brief3 vom 28. Juni und die darin enthaltenen Ausführungen und Anregungen. Erfreulicherweise hat sich in der Zwischenzeit die Kursrelation zwischen Kronen und Schweizerfranken wieder vollständig normalisiert.
Die Tatsache, dass der USA-Dollar gegenwärtig als Ausgleichsvaluta nur noch in sehr beschränktem Ausmass in Betracht kommt, hat der Frage gerufen, auf welchem Wege die Überbrückung der Spitzenbeträge nun erfolgen soll. Wir konstatieren tagtäglich, in welch ausgedehntem Masse internationale Zahlungen bisher über den Dollar geleitet wurden, sodass es ohne Zweifel nicht leicht sein wird, einen ebenbürtigen Ersatz zu finden. Soviel wir bis jetzt feststellen konnten, trat nicht irgend eine andere Valuta an die Stelle des Dollars, da sich von den übrigen Währungen keine zum internationalen Zahlungsausgleich so gut eignet, sondern, und das scheint mir von Wichtigkeit, es ist das Gold, welches zum Zwecke des Spitzenausgleichs in vermehrtem Masse zu Ehren gezogen wird.
Wir benötigen hier ständig grosse Beträge Escudos zur Bezahlung der bedeutenden Importe aus Portugal. Nach einigem Hin und Her haben wir mit dem Banco de Portugal ein nun reibungslos funktionierendes Abkommen getroffen, dahingehend, dass wir für die Portugiesen Gold in Bern earmarken und sie uns dagegen Escudos zedieren. Mit der Earmarkung ist für uns die Verpflichtung verbunden, das Gold auf Wunsch des Banco de Portugal auf unsere Kosten nach Lissabon zu senden; es bleibt aber abgemacht, dass die Abdisponierung durch die Portugiesen nicht in einem Moment anormal hoher Speditions- und Versicherungsspesen geschehen soll, wie es gegenwärtig der Fall ist. Aber auch der Banco de Portugal ergreift die Initiative und kauft gegen Schweizerfranken von uns Gold loco Bern. In diesem Fall ergibt sich für uns selbstverständlich keine Lieferungsverpflichtung für das Gold. Sollte einmal die Tendenz für Escudos drehen, würden wir den Portugiesen das Gold in Bern wiederum abnehmen und, falls der Vorrat nicht genügen sollte, uns wohl auch dazu bereit erklären, in Lissabon einige tausend Kilo Gold entgegenzunehmen mit der Verpflichtung für den Banco de Portugal, es auf seine Kosten nach Bern zu senden, sobald wir es wünschen.
Sie selbst haben uns, wohl um sich Schweizerfranken zu verschaffen, in der Zwischenzeit Gold in Bern verkauft. Ich glaube, dass auch für unsere gegenseitigen zukünftigen Bedürfnisse Gold sich für den Spitzenausgleich am besten eignet. So gerne wir Ihnen gefällig sind, macht es uns aber doch Mühe, auf die Lieferungsverpflichtung zu verzichten für Gold, das wir in Stockholm übernehmen würden. Dieses System hat sich unter dem Sixpartite-Abkommen tatsächlich recht gut bewährt. Zudem entspricht es dem normalen Goldgeschäft zwischen Notenbanken, da die Versendungsspesen bei der Feststellung der Goldpunkte immer eine Rolle spielten. Nichtsdestoweniger kann ich Ihnen nach Rücksprache mit meinen Kollegen mitteilen, dass wir entgegenkommend im Prinzip bereit wären, Gold bis zu dem von Ihnen genannten Betrag von 20. Mill. Franken zu unserem gewohnten Ankaufspreis von Ihnen in Stockholm oder in Berlin zu übernehmen, ohne dass für Sie die Verpflichtung damit verbunden wäre, die Spedition nach Bern auf Ihre eigenen Kosten vorzunehmen. Es hat dabei die Meinung, dass Sie unter Applizierung Ihres Ankaufspreises von s.Kr. 4726,16 per kg in der Frage der Speditionsverpflichtung Gegenrecht halten, falls wir Schwedenkronen benötigen und für Sie Gold in Bern earmarken würden.
Gold in Südafrika haben wir bis heute nicht gekauft. Wir möchten aber auch hier nicht im voraus starr an unserem bisherigen Vorgehen festhalten und sind gern bereit, falls Sie später mit einer Offerte an uns gelangen sollten, diese Möglichkeit ebenfalls wohlwollend zu prüfen.
Zur Frage endlich, ob wir Gold in Zürich entgegennehmen, diene Ihnen, dass wir alles Gold in Bern konzentriert haben und in Zürich für die Übernahme nicht eingerichtet sind.
Ich hoffe, dass durch das in Aussicht genommene System der gegenseitigen Goldzessionen die Aufrechterhaltung normaler Paritäten Schweden/Schweiz gewährleistet ist; ich stehe aber für weitere Auskünfte jederzeit sehr gern zu Ihrer Verfügung4.
- 1
- F. Schnorf est le Chef du troisième Département de la Direction générale, chargé notamment des opérations de devises étrangères. Sur la répartition des compétences au sein de la Direction générale de la BNS, cf. DDS, vol. 13, doc. 49, dodis.ch/46806, note 1.↩
- 2
- Lettre (Copie): E 2001 (D) 2/253.↩
- 3
- Non retrouvé.↩
- 4
- Pour une statistique sur les acquisitions d’or suédois par la BNS de 1939 à 1945, cf. DDS, vol. 15, doc. 444, dodis.ch/48048.↩