Language: German
18.6.1940 (Tuesday)
CONSEIL FÉDÉRAL Procès-verbal de la séance du 18.6.1940
Minutes of the Federal Council (PVCF)
Après l’ouverture d’une Légation à Caracas (Venezuela), le Conseil fédéral décide d’élever le Consulat général de Bogota au rang de Légation de Suisse en Colombie. Les échanges commerciaux ainsi que des raisons politiques justifient cette mesure. Nomination d’un Chargé d’affaires.

Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
C. AVEC LES AMÉRIQUES
3. Colombie
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Printed in

Jean-François Bergier et al. (ed.)

Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 13, doc. 312

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Bern 1991

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Repository

dodis.ch/47069
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 18 juin 19401

1064. Umwandlung des Schweiz. Generalkonsulats in Bogota in eine Gesandtschaft

Am 22. Juni 1939 haben die eidg. Räte die Schaffung einer Schweiz. Gesandtschaft in Caracas beschlossen2. Dieser Beschluss war eine erste Etappe in den Bestrebungen, die amtlichen Schweiz. Vertretungen in den wichtigeren Staaten des nördlichen Teiles des südamerikanischen Kontinents den vermehrten Bedürfnissen entsprechend auszubauen. Da vorauszusehen war, dass es mit der Errichtung einer Gesandtschaft in Venezuela kaum sein Bewenden werde haben können, sondern sich die Entsendung diplomatischer Vertreter nach ändern latein amerikanischen Staaten bald aufdrängen werde, hatte sich der Bundesrat von den eidg. Räten gleichzeitig die Ermächtigung geben lassen, den Schweiz. Geschäftsträger in Caracas wenn nötig auch im einen oder ändern Nachbarstaate zu beglaubigen und dort Gesandtschaftskanzleien zu errichten. Von allem Anfang an war dabei in erster Linie die Schaffung einer diplomatischen Vertretung in Bogota ins Auge gefasst worden. Die Verhältnisse, wie sie die bundesrätliche Botschaft für Venezuela auseinandergesetzt hatte, liegen nämlich ganz ähnlich mit Bezug auf Kolumbien, jenem ausgedehnten und an Bedeutung stark zunehmenden südamerikanischen Staate, in dem die Schweiz bisher nur durch ein Honorarkonsulat vertreten ist.

Das kolumbianische Hochplateau hat schon vor vielen Jahren eine ansehnliche Zahl Schweiz. Auswanderer angezogen. Unsere Interessen in diesem Lande sind alt und entwicklungsfähig. Zur Zeit sind ungefähr 600 Schweizerbürger in Kolumbien ansässig. Dank dem Umstande, dass manche von ihnen sich als Vertreter Schweiz. Firmen um den Absatz von Erzeugnissen unserer Industrie bemühen, hat sich besonders in den letzten Jahren die Handelsbilanz in steigendem Masse zu unsern Gunsten entwickelt. Das Verhältnis zwischen Ein- und Ausfuhr ergibt, von der Schweiz ausgesehen, seit dem Jahre 1935 folgendes Bild:

[...]3

Es ist beachtenswert, dass trotz diesem starken Missverhältnis zwischen Einfuhr und Ausfuhr die kolumbianischen Behörden bisher davon abgesehen haben, die Schweiz auf die Liste jener Staaten zu setzen, deren Einfuhr der Kontingentierung unterworfen ist.

Das Schweiz. Generalkonsulat in Bogota wird seit 1923 ehrenamtlich von Herrn Generalkonsul Walter Röthlisberger geleitet. Schon mehrere Jahre war dem Posten auch ein Berufskanzler, seit 1934 statt dessen ein Berufsvizekonsul, zur Bewältigung der ansehnlichen Geschäftslast zugeteilt. Dank den persönlichen Beziehungen, die unser Generalkonsul zu den massgebenden Kreisen Kolumbiens unterhält, konnte er der Schweiz wertvolle Dienste leisten. Indessen ist es ihm trotz seiner Bemühungen natürlich nicht möglich, die Schweiz bei der kolumbianischen Regierung in vollem Umfang zu vertreten, vorab infolge des konsularischen Charakters, der seine Stellung kennzeichnet. Auch hat die Tatsache, dass Herr Röthlisberger das Amt eines Schweiz. Honorargeneralkonsuls mit dem Privatberufe eines Vertreters Schweiz. Exporthäuser verbinden muss - eine dem Honorarkonsularsystem fast notwendigerweise anhaftende und an sich nicht zu beanstandende Erscheinung - bei einigen Kaufleuten in der Schweizerkolonie Missgunst und Neid hervorgerufen. Diesen Zustand hat vor zwei Jahren während eines längeren Europaaufenthalts des Herrn Röthlisberger der Wortführer seiner persönlichen Widersacher in geschickter, aber wenig skrupelhafter Weise ausgebeutet, um die übrigen unzufriedenen Elemente zu sammeln und mit ihnen die «Schweizerische Handelskammer in Kolumbien» zu gründen, eine Institution, zu deren statutarisch festgelegten Zielen unter anderm die Beseitigung der bisherigen ehrenamtlichen Vertretung in Bogota gehört. Herr Generalkonsul Röthlisberger hat vermöge seiner 16-jährigen uneigennützigen und erfolgreichen Tätigkeit zugunsten unseres Landes Anspruch darauf, gegen solche unlautere Machenschaften mit Nachdruck verteidigt zu werden. Er selber tut seither übrigens sein Möglichstes, um die Einigkeit innerhalb der Schweizerkolonie in Bogota wiederherzustellen. Auf der ändern Seite steht er aber nicht an, darauf hinzuweisen, dass schon im Jahre 1929 gerade er es gewesen war, der die Schaffung einer Schweiz. Gesandtschaft in Kolumbien warm befürwortet habe, und dass er deshalb heute in der raschen Verwirklichung dieses Postulats neben den ändern Vorteilen auch die geeignetste Lösung zur Beseitigung der gegenwärtigen Schwierigkeiten in der Kolonie erblicken müsse.

Dem Wunsche nach Umwandlung der Schweiz, konsularischen Vertretung in Bogota in eine Gesandtschaft haben neben dem Generalkonsul wiederholt auch die Schweiz. Wirtschaftskreise Ausdruck verliehen. Seit der Errichtung einer Gesandtschaft in Caracas wurden insbesondere Stimmen laut, die betonten, dass sich eine analoge Massnahme in Bezug auf Kolumbien nicht weniger rechtfertigt, zumal der Warenaustausch mit diesem Lande noch intensiver sei als mit Venezuela. Der Ordnung halber sei beigefügt, dass die kolumbianische Regierung ihre frühere Gesandtschaft in der Schweiz seit bald einem Jahre wieder hergestellt hat und dass ihr ein bevollmächtigter Minister vorsteht. Wenn dieser Umstand auch nicht unbedingt die Schweiz verpflichtet, Gegenrecht zu halten, so unterstreicht er doch die unterschiedliche Stellung, die demgegenüber unser bloss ehrenamtlicher konsularischer Vertreter in Kolumbien einnimmt, und er weist den Weg, den uns die kolumbianische Regierung einschlagen sehen möchte. Von den europäischen Staaten sind in Bogota ausser den Grossmächten auch Belgien, die Niederlande und Schweden diplomatisch vertreten, indem sie dort Gesandtschaften unter der Leitung ständiger oder interimistischer Geschäftsträger unterhalten. Es erscheint sowohl im Hinblick auf die in Kolumbien wahrzunehmenden Interessen unseres Landes als auch aus den oben dargelegten zusätzlichen Gründen angezeigt, dass die Schweiz eine ähnliche Form der Vertretung wie die genannten Staaten schaffe.

Das Politische Departement hat sich dabei allerdings Rechenschaft davon geben müssen, dass die Lösung, wie sie in der Botschaft vom 24. März 19394 angedeutet ist und wonach in Bogota eine der Schweiz, diplomatischen Vertretung in Venezuela unterstellte Gesandtschaftskanzlei zu eröffnen wäre, nicht ohne ernste Unzukömmlichkeiten durchführbar wäre. Ein solches Abhängigkeitsverhältnis müsste die Empfindlichkeit der kolumbianischen Behörden, die, wie die lateinamerikanischen Staaten überhaupt, Prestigefragen weit grössere Bedeutung beilegen, verletzen, und könnte so den Erfolg der in Frage stehenden Reorganisationsmassnahme ernsthaft gefährden. Die Schaffung einer selbständigen Vertretung unter der Leitung eines ständigen Geschäftsträgers ist die Minimallösung, die nach reiflicher Erwägung aller Umstände in Betracht kommen kann. Durch den Bundesbeschluss vom 22. Juni 19395 ist der Bundesrat ermächtigt, einen interimistischen Geschäftsträger nach Bogota zu entsenden. Wenn statt dessen ein ständiger Geschäftsträger ernannt würde, um den vorliegenden Verhältnissen gebührend Rechnung zu tragen, so berechtigen wiederholte Erfahrungen in ähnlichen Fällen zu der Annahme, dass die eidg. Räte dem wohlerwogenen Entschluss des Bundesrates volles Verständnis entgegenbringen werden, zumal die nun beantragte Lösung, durch die kostspielige Reisen unseres Vertreters in Venezuela von Caracas nach Bogota in Wegfall kommen, geringere finanzielle Lasten verursachen dürfte als die nach Bundesbeschluss vom 22. Juni 1939 vorgesehene Regelung.

Als Schweiz. Geschäftsträger in Bogota möchte das Departement Herrn Ephyse Darbellay vorschlagen. Geboren am 24. Juli 1891 in seinem Heimatort Liddes (Wallis), ist er 1922 vom auswärtigen Dienst aus der Post- und Telegraphenverwaltung, wo er bereits 15 Jahre tätig gewesen war, übernommen und zuerst dem Schweiz. Konsulat in Saö Paulo und hierauf der Gesandtschaft in Buenos Aires zugeteilt worden. Im Juni 1933 wurde er zum Vizekonsul befördert und mit der Leitung des Schweiz. Generalkonsulats in Montevideo betraut. Nachdem er diesem Posten während fünf Jahren in vorbildlicher Weise vorgestanden hatte, wurde er vom Bundesrat am 14. Oktober 19386 zum Schweiz. Konsul in Besançon ernannt. Er hat sich auch dort durch Sachkenntnis und Initiative ausgezeichnet, hat aber nach dem langjährigen Aufenthalt in Südamerika grosse Mühe, sich wieder an das mitteleuropäische Klima zu gewöhnen. Seine gründliche Vertrautheit mit den südamerikanischen Verhältnissen, seine Sprachkenntnisse und seine Erfahrungen auf wirtschaftlichem Gebiete lassen Herrn Konsul Darbellay besonders geeignet erscheinen, als Geschäftsträger der Schweiz. Gesandtschaft in Bogota vorzustehen.

Zur Zeit besteht das Personal unserer Vertretung in Bogota aus dem unbesoldeten Honorargeneralkonsul, einem Berufsvizekonsul, einem provisorischen Hilfskanzlisten und einem Ausläufer. Die Umwandlung des Postens in eine Gesandtschaft würde eine Erhöhung des Personalbestandes kaum nötig machen, wenn auch natürlich etwaige Vorschläge des neuen Postenchefs für die Organisation der Gesandtschaft abzuwarten wären; nach unsern Plänen würde der Geschäftsträger zahlenmässig die Stelle des Berufsvizekonsuls einnehmen. Die Kostenvermehrung bestünde somit im wesentlichen nur in der Differenz zwischen der Besoldung des gegenwärtigen Vizekonsuls und derjenigen des vorgesehenen Geschäftsträgers, ein Betrag, der sich annähernd auf Fr. 15 000.- belaufen dürfte.

Mit Bericht vom 25. Mai unterstützt die Handelsabteilung des Volkswirtschaftsdepartements den vorliegenden Antrag in sachlicher und persönlicher Hinsicht auf das nachdrücklichste, wobei sie die Dringlichkeit einer Schlussnahme besonders betont.

Der Vorsteher des Finanz- und Zolldepartements hat sich ebenfalls mit diesem Vorschlag einverstanden erklärt.

Antragsgemäss wird daher beschlossen:

1. Das Schweiz. Generalkonsultat in Bogota wird in eine Gesandtschaft umgewandelt.

2. Das Politische Departement wird ermächtigt, bei der kolumbianischen Regierung um die Genehmhaltung des Herrn Ephyse Darbellay in der Eigenschaft eines Geschäftsträgers nachzusuchen.

1
E 1004.1 1/398. Etait absent: H. Obrecht.
2
Cf. FF, 1939, II, p. 87.
3
Für die Tabelle vgl. dodis.ch/47069. Pour le tableau, cf. dodis.ch/47069. For the table, cf. dodis.ch/47069. Per la tabella, cf. dodis.ch/47069.
4
Cf. FF, 1939, I, pp. 509-512.
5
E 1301 1/1939 et E 1401 1/1939.
6
E 1004.1 1/378, No1717.