Classement thématique série 1848–1945:
IV. POLITIQUE ET ACTIVITÉS ÉCONOMIQUES
3. Trafic d’armes et de matériel de guerre
3.2. Exportations
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 13, doc. 287
volume linkBern 1991
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001D#1000/1552#3609* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(D)1000/1552 137 | |
Dossier title | Frankreich (1938–1940) | |
File reference archive | B.51.14.21.11 • Additional component: Frankreich |
dodis.ch/47044
Gestern abend telephonierte mir der Rüstungsminister, Herr Dautry, um mich in äusserst dringlicher Weise zu bitten, bei Ihnen direkt zu intervenieren, damit seine in der Schweiz aufgegebenen Rüstungsaufträge beschleunigt zur Ausführung gelangen2. Er hob hervor, dass sich Frankreich für die ganze westliche Zivilisation und damit nicht zum wenigsten auch für die Schweiz schlage und dass diese selbst das grösste Interesse hätte, seinen Wünschen zu entsprechen. Er bat mich, sofort den bekannten Herrn Exbrayat, den Chef der französischen Einkaufskommission in der Schweiz, zu empfangen, der mir seine Wünsche präzisieren werde.
Ich erhielt hierauf den Besuch von Herrn Exbrayat, der mir ein Papier überbrachte, auf welchem Herr Dautry selbst seine Begehren resümiert hat. Wir fanden beide sofort, dass diese, wenigstens zum Teil, für die Schweiz absolut unerfüllbar sind und ich verzichte darauf, dieselben tel quel weiterzugeben. Auf ein meines Erachtens diskutierbares Mass reduziert, handelt es sich um folgendes:
1. Die neue schweizerische Generalmobilmachung hat einigen in der Schweiz für Frankreich arbeitenden Fabriken eine Anzahl äusserst wichtiger Spezialisten entzogen, die das Rendement dieser Fabriken ganz gewaltig herabgesetzt haben. Durch Dispensierung von zehn bis zwanzig Personen, die zum Teil im Landsturm oder als Hilfsdienstpflichtige aufgeboten worden sind, könnte schon vieles verbessert werden.
2. Gleichstellung der für Frankreich arbeitenden Fabriken mit Bezug auf die Arbeitszeit mit den für die schweizerische Landesverteidigung arbeitenden Betrieben. (Herr Dautry hatte für die ihn interessierenden Fabriken gewünscht, dass man sie autorisiere, täglich 24 Stunden und Sonntags zu arbeiten!)3.
3. Sofortige Aufhebung der ausgesprochenen Beschlagnahme der Oerlikoner-Kanonen und der zugehörigen Munition4. Es handle sich um 20 Kanonen für Frankreich, 25 Kanonen für England und 85000 Stück Munition. Dieses Begehren sei angesichts der jetzigen Kriegsführung das weitaus wichtigste und von einer ungeheuren Dringlichkeit. Die alliierten Armeen brauchten täglich circa 500000 Schuss dieser Munition. Die Angelegenheit sei so dringlich, dass, wenn die Schweiz die Beschlagnahme aufhebe, was sie tun müsse, er nötigenfalls dieses Material sofort durch eigene Camions in der Schweiz abholen werde5.
4. Erteilung der Ausfuhrbewilligungen für die Werkzeugmaschinen, die bestimmt sind für die von Oerlikon eingerichtete Fabrik in Guéret. Diese Werkzeugmaschinen seien für die schweizerische Landesverteidigung von keinem oder nur einem kleinen Interesse.
5. Aufhebung der Beschlagnahme und Erteilung der Ausfuhrbewilligungen für die bei der Lonza bestellte konzentrierte Salpetersäure.
Herr Dautry lässt Sie dringend bitten, sofort Ihren ganzen Einfluss bei den zuständigen militärischen und zivilen Stellen geltend zu machen, damit seinen Wünschen entsprochen werde. Für alle Details steht die Mission Exbrayat in Genf6 zur Verfügung.
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