Classement thématique série 1848–1945:
IV. POLITIQUE ET ACTIVITÉS ÉCONOMIQUES
3. Trafic d’armes et de matériel de guerre
3.1. Importations
Imprimé dans
Documents Diplomatiques Suisses, vol. 13, doc. 216
volume linkBern 1991
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Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
Cote d'archives | CH-BAR#E5155#1968/12#10* | |
Titre du dossier | Aktennotiz Chef Kriegstechnische Abteilung (1939–1940) | |
Référence archives | 00 |
dodis.ch/46973
FLUGZEUGE «SPITFIRE» VON VICKERS-ARMSTRONG.
Wir waren im August 1939 in Unterhandlungen mit der Firma Vickers-Armstrong betreffend Lieferung von 3 Jagdflugzeugen Type «Spitfire» und haben mit der Firma die Lieferungsbedingungen bereinigt und auch mündlich mitgeteilt, dass wir mit der Bestellung einverstanden seien2. Der definitive Vertrag wurde aber nicht unterschrieben, so dass wir am 22. November 1939 die Schweizerische Gesandtschaft in London ersuchten, beim Luftministerium zu intervenieren3. Auf dieses Schreiben erhielten wir durch die Vermittlung der Gesandtschaft in London nachfolgendes Schreiben:«We have the honour to acknowledge the receipt of your letter of the 29th ultimo regarding the supply of 3 Spitfire Aircraft which were the subject of negotiations between your Government and ourselves.
It is observed that it is stated in your letter under reply that these aircraft were ordered on August 29th last. We beg respectfully to point out that a contract for this supply has not been concluded between your Government and ourselves, although the terms of such a contract were definitely agreed between
We were, however, subsequently advised by the Air Ministry that a decision had been reached that these aircraft could not, in existing circumstances, be supplied to your Government. We were, therefore, to our regret, not in a position to complete the negotiations.»
Zum 1. Alinea ist zu erwähnen, dass es richtig ist, dass die Bestellung an diesem Datum juristisch nicht als perfekt zu betrachten war, da sie damals noch nicht in aller Form abgeschlossen sein konnte.
Zum 2. Alinea ist zu bemerken, dass die Firma den Standpunkt vertritt, ein Vertrag sei nicht zustande gekommen, gibt aber immerhin zu, dass die Vertragsbedingungen definitiv zwischen den beiden Vertragspartnern vereinbart worden seien.
Im 3. Alinea teilt die Firma mit, dass das Luftministerium die Exportbewilligung für die Flugzeuge nicht erteilen könne. Tatsächlich war sie erteilt gewesen, aber wieder rückgängig gemacht.
Unter diesen Umständen verzichten wir darauf, irgendwelche weitern Schritte zu unternehmen und betrachten die ganzen früher geführten Vertragsverhandlungen als hinfällig.
Die Einstellung der Firma Vickers ist anderseits nicht ohne wesentliches Interesse, da damit ein gewisser Präzedenzfall geschaffen wird. Bekanntermassen hat die britische Admiralität bei der Werkzeugmaschinenfabrik Oerlikon eine grössere Anzahl 20 mm Automatkanonen bestellt, 500 im Frühjahr 1939 und weitere 1000 mündlich, wie man behauptet Mitte August 1939. Die formelle Bestellung mit der Unterschrift der Admiralität datiert aber vom 16. September. Auf Grund der Einstellung, die wir bei Vickers gefunden haben, ist man unseres Erachtens absolut berechtigt, anzunehmen, dass diese Bestellung von 1000 Stück eine solche ist, die man nach dem 2. September, d.h. nach Kriegsausbruch aufgegeben hat und dass man dieser Bestellung eine gewisse Vorzugsstellung als Vorkriegsbestellung nicht einzuräumen braucht4.
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