Également: Réponse négative de la délégation suisse à Londres au Trésor britannique concernant le projet d'accord. Annexe de 11.12.1939 (CH-BAR#E7110-01#1973/134#80*).
Pubblicato in
Documenti Diplomatici Svizzeri, vol. 13, doc. 211
volume linkBern 1991
Dettagli… |▼▶Collocazione
Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
▼ ▶ Segnatura | CH-BAR#E2001D#1000/1552#7348* | |
Vecchia segnatura | CH-BAR E 2001(D)1000/1552 231 | |
Titolo dossier | Wirtschaftsverhandlungen mit England (1939–1942) | |
Riferimento archivio | C.21.21.1 • Componente aggiuntiva: Grossbritannien |
dodis.ch/46968
Der schweizerischen Delegation für die Wirtschaftsverhandlungen mit Grossbritannien ist vom Board of Trade der Entwurf zu einem beschränkten schweizerisch-britischen Zahlungsabkommen übergeben worden2. Dieser Entwurf war gestern Gegenstand einer vorläufigen Aussprache unter Vertretern der drei beteiligten Departemente und der Schweizerischen Nationalbank. Um es Ihrem Departement zu ermöglichen, dem Bundesrat in einer seiner nächsten Sitzungen den britischen Vorschlag mit den erforderlichen Anträgen zur Erteilung neuer Instruktionen an die Verhandlungsdelegation zu unterbreiten, wurde der Wunsch ausgesprochen, dass das Finanz- und Zolldepartement und das Politische Departement, wie auch das Direktorium der Schweizerischen Nationalbank zu der Angelegenheit Stellung nehmen. Wir kommen diesem Begehren hiermit gerne nach.
Wie in der Ausprache vom 6.d.M. von Herrn Prof. Keller ausgeführt wurde, ist die britische Regierung aus Gründen ihrer Währungspolitik bestrebt, den Wert der Einfuhr aus der Schweiz dem Werte der britischen Ausfuhr nach der Schweiz möglichst anzugleichen. Sofern die Verhandlungen zu einer Einigung führen, darf mit einer schweizerischen Ausfuhr von jährlich rund 100 Millionen Franken gerechnet werden. Nun hat aber die britische Regierung bereits seit längerer Zeit bedeutende Kriegsmaterialaufträge nach der Schweiz vergeben, und es besteht die Absicht, weitere Lieferungen zu bestellen, sobald die Umstände es gestatten. Damit die Zahlungen für diese ausserordentlichen Lieferungen nicht auf die 100 Millionen Franken des schweizerischen Exportes nach Grossbritannien angerechnet werden müssen, ist der schweizerischen Delegation ein besonderes Zahlungsabkommen vorgeschlagen worden. Darnach würden die Kriegsmateriallieferungen von der britischen Regierung in Pfund Sterling auf ein Spezialkonto der Schweizerischen Nationalbank bei der Bank of England einbezahlt. Diese Guthaben könnten von der Schweizerischen Nationalbank nur innerhalb des britischen Empires, Ägyptens und Iraks (jedoch mit Ausschluss von Kanada, Neufundland und Hongkong) verwendet werden. Die schweizerischen Lieferanten von Kriegsmaterial würden von der Schweizerischen Nationalbank bei Eingang der Anzeige über die Einzahlung auf das Pfundkonto in Schweizerfranken bezahlt.
Es ist in der gestrigen Aussprache betont worden, dass es sich nicht darum handle, der britischen Regierung einen Kredit für ihre Kriegsmaterialbezüge zu eröffnen, sondern dass lediglich ein Transferproblem zu lösen sei. Es müsse nach einer Regelung gesucht werden, die es Grossbritannien ermögliche, trotz den Kriegsmaterialbezügen den normalen Import schweizerischer Waren in der Höhe von 100 Millionen Franken jährlich zuzulassen, ohne dass die Zahlungsseite dieser Einfuhr die britische Währung belaste. Für die Beurteilung des Vorschlags vom politischen Gesichtspunkt aus ist jedenfalls die Feststellung wichtig, dass das Zahlungsabkommen der britischen Regierung einen Transfervorteil sichern soll. Gegen die Einräumung eines solchen Vorteils haben wir grundsätzlich nichts einzuwenden, sobald man bereit ist, den nämlichen Vorteil der ändern Kriegspartei, d.h. Deutschland, nicht vorzuenthalten. Nun muss aber daran erinnert werden, dass in den letzten Wirtschaftsverhandlungen mit Deutschland die deutsche Delegation für die Rückstände auf dem Warenkonto einen durchaus analogen Antrag vorgebracht hat3. Der Gegenwert dieser nach Deutschland ausgeführten Waren war bei der deutschen Verrechnungskasse bereits einbezahlt, und die Auszahlung des Gegenwertes an die schweizerischen Exporteure hätte nach deutscher Auffassung, wie nach den britischen Vorschlag, vorschussweise durch die Schweizerische Nationalbank bezw. die Darlehenskasse erfolgen sollen. Dieser deutsche Vorschlag wurde in langwierigen Verhandlungen als völlig unannehmbar abgelehnt. Darüber hinaus wurde eine beschleunigte Tilgung der Rückstände auf dem Warenkonto erreicht. Es schiene uns deshalb sehr bedenklich, den britischen Antrag, wie er vorliegt, anzunehmen, es wäre denn, man wollte sich nachträglich entschliessen, ein gleiches Angebot an die deutsche Regierung zu richten, was als ausgeschlossen gelten muss.
Wir hätten umso grössere Bedenken, dass auf dem Boden des englischen Vorschlags eine Lösung gesucht würde, als dieser Vorschlag im Ergebnis eben doch auf die Übernahme sehr bedeutender Kursrisiken durch die Eidgenossenschaft für Kriegsmateriallieferungen an Grossbritannien hinausläuft. Eine solche Vereinbarung könnte die Schweiz zweifellos gegenüber Deutschland politisch in eine recht heikle Lage bringen.
Damit, dass der britische Vorschlag abgelehnt wird, ist allerdings für die Fortsetzung der Verhandlungen nichts gewonnen. Wir können uns daher der Auffassung anschliessen, dass der schweizerischen Delegation die Möglichkeit verschafft werden muss, dem Board of Trade Gegenvorschläge zu unterbreiten. In der Aussprache vom 6. d.M. hat Herr Dr. Kellenberger als Vertreter des Eidgenössensischen Finanzdepartements bereits darauf hingewiesen, dass daran gedacht werden könnte, die schweizerischen Exporteure im Sektor des «normalen» Warenverkehrs mit England (im Gegensatz zu den Kriegsmateriallieferungen) durch das Mittel der Exportrisikogarantie in die Lage zu versetzen, mit längeren Zahlungsfristen zu liefern. Ob den britischen Wünschen nach Sicherung der Währung mit dieser Lösung in genügendem Mass entsprochen würde, wagen wir nicht zu beurteilen. Wir möchten aber auch unsererseits dringend empfehlen, dass die Lösung in der Richtung gesucht wird, dass sich die zu treffenden Massnahmen als Hilfe für die schweizerische Exportindustrie und nicht als Unterstützung der britischen Währungspolitik darstellen. Wir sind uns zwar bewusst, dass unsere Wirtschaftsbeziehungen zu Grossbritannien einerseits und zu Deutschland andererseits ihrer gesamten Struktur nach einen viel zu verschiedenen Charakter aufweisen, als dass man mit einer bloss formalen Gleichbehandlung durchkommen könnte. Trotzdem möchten wir diesen formalen Parallelismus soweit als immer tunlich aufrechterhalten. Die schweizerische Delegation sollte daher vor allem nach einer Regelung suchen, die sich möglichst eng an diejenige anlehnt, die im Briefe des Vorsitzenden der schweizerischen Delegation an den Vorsitzenden der deutschen Delegation, vom 24. Oktober 19394, betreffend die Bevorschussung der Guthaben schweizerischer Exporteure aus Warenlieferungen nach Deutschland niedergelegt ist.
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