Classement thématique série 1848–1945:
IV. POLITIQUE ET ACTIVITÉS ÉCONOMIQUES
2. Ravitaillement de la Suisse en temps de guerre
2.3. Blocus franco-britannique
Également: Lettre du Ministre de Suisse à Paris, W. Stucki, au Chef du Département de l’Economie publique, H. Obrecht, du 19.10.1939 (CH-BAR#E2200.41-04#1000/1682#1520*).
Abgedruckt in
Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 13, Dok. 185
volume linkBern 1991
Mehr… |▼▶Aufbewahrungsort
| Archiv | Schweizerisches Bundesarchiv, Bern | |
▼ ▶ Signatur | CH-BAR#E7001B#1000/1060#529* | |
| Alte Signatur | CH-BAR E 7001(B)1000/1060 454 | |
| Dossiertitel | Neapel - Punta Arenas (1934–1955) | |
| Aktenzeichen Archiv | 6.0 |
dodis.ch/46942
Durch unser Schreiben vom 13. Juli 19392 ist der französischen Regierung via Gesandtschaft Paris notifiziert worden, dass der Bundesrat für den Fall eines Kriegsausbruches ein Kontrollsystem für importierte Waren einzuführen gedenke, das er selbst organisiert und für das er die volle Verantwortlichkeit zu übernehmen beabsichtige.
Diese Organisation ist inzwischen an die Hand genommen worden und ist heute so weit gefördert, dass sie der Vollendung entgegengeht3. Das Kontrollsystem unterliegt der Handelsabteilung und wird durch diese über die Sektion für Ein- und Ausfuhr ausgeübt. Für die verschiedenen Warenkategorien werden Syndikate gegründet - für die meisten ist die Gründung schon erfolgt - welche u.a. gegenüber den einzelnen Importfirmen die Kontrolle zu übernehmen haben.
Die obengenannte Notifikation ist gleichzeitig auch gegenüber England erfolgt4. Weder von der einen noch von der ändern Seite ist uns eine Stellungnahme zur Kenntnis gebracht worden. Wir waren der Auffassung, es sei nicht an uns, die Regierungen Frankreichs und Englands zu befragen, ob ihnen die schweizerische Lösung genehm sei oder nicht. Das Stillschweigen der Gegenseite ist wohl darauf zurückzuführen, dass man in Paris und in London über die Belieferungs- und Transitbedingungen noch nicht völlig im klaren ist.
Mit Frankreich gelangten wir inzwischen durch Verhandlungen in Bern zu einer vorläufigen, provisorischen Regelung, die in folgenden Worten enthalten
«Les marchandises importées de France en Suisse ne pourront en aucun cas être réexportées en l’état. Elles seront destinées à la consommation du pays ou à la fabrication de produits manufacturés. La Suisse s’engage à veiller à ce que les produits manufacturés avec des marchandises importées de France ne soient exportés sans limitation que dans les pays expéditeurs de ces marchandises ou dans les pays qui auront été désignés d’un commun accord. Dans tous les autres cas, les courants normaux devront être maintenus.»
Nun hat uns Herr Baumann5 aus Paris bei seinem kürzlichen Besuch behaupten wollen, dass diese Regelung mit Frankreich nicht funktioniere6
. Die Schwierigkeiten für den Handelsverkehr zwischen Frankreich und der Schweiz seien immer noch an der Tagesordnung. Und Herr alt Oberbetriebschef Matter, Chef des Kriegstransportamtes, hat uns nach seinem letzten Besuch in Paris berichtet, dass man bei den französischen Verhandlungspartnern hie und da Bermerkungen über Kontrollmassnahmen höre, ohne dass man sich über die Art und den Umfang dieser Massnahmen eine Vorstellung machen könnte7. Man habe durchblicken lassen, dass über die Güter mit Bestimmung nach der Schweiz, die über Italien geleitet werden, ein strenges Kontrollverfahren eingeführt werde.
Es beunruhigt uns auch die Tatsache, dass in den letzten Tagen eine Reihe für die Schweiz bestimmter Sendungen (Baumwolle, Getreide) auch aus neutralen Schiffen auf ihrer Fahrt nach Genua oder Antwerpen herausgenommen wurden und für die Schweiz nur auf Grund einer Erklärung freigegeben werden, welche jede Wiederausfuhr ausschliesst. Wir erkennen in diesem Vorgehen der französischen und britischen Kontrollbehörden zur See die Absicht, die Zufuhr von Waren über Italien und Belgien nach der Schweiz zu unterbinden und die gesamte Versorgung der Schweiz aus Übersee der Kontrolle Frankreichs zu unterstellen. Die Erklärungen, welche uns Herr Minister Juge zu diesem Vorgehen der französisch-englischen Kontrollbehörden abgegeben hat, vermögen uns in keiner Weise zu beruhigen. Der Direktor der Handelsabteilung, mit dem Sie sich bereits telephonisch in Verbindung gesetzt haben, wird sich in dieser Angelegenheit selbst an Sie wenden.
Diese Situation ist nicht befriedigend. Und doch möchten wir nicht durch eine voreilige Neugierde den Anschein erwecken, als ob wir verschärfte Bedingungen und Beschränkungen noch gewärtigen würden. In dieser Sachlage haben wir uns entschlossen, Sie ins Bild zu setzen und es Ihnen anheim zu stellen, ob und wie Sie durch gelegentliche Sondierungen abzuklären versuchen wollen, was allenfalls bei den französischen Ministerien noch unterwegs sein könnte8.
- 1
- Lettre (Copie): E 7001 (B) 1/454.↩
- 2
- Non reproduite.↩
- 3
- Cf. No 102.↩
- 4
- Cf. E 7110 1967/32/821Grossbritannien.↩
- 5
- F. Baumann, président de la Commission des questions douanières de la Chambre de commerce suisse en France. Cf. sa lettre du 4 octobre 1939 au Chef du Département de l’Economie publique (E 2001 (D) 3/230 et E 7110 1967/32/821.0Frankreich/1).↩
- 6
- Cf. Nos 175 et 179.↩
- 7
- Cf. No 182.↩
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