Classement thématique série 1848–1945:
IV. POLITIQUE ET ACTIVITÉS ÉCONOMIQUES
3. Trafic d’armes et de matériel de guerre
3.1. Importations
Également: Notice du Chef du Service technique militaire du Département militaire, R. Fierz. Annexe du 25.11.1939.
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 13, doc. 171
volume linkBern 1991
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
Archival classification | CH-BAR#E5155#1968/12#10* | |
Dossier title | Aktennotiz Chef Kriegstechnische Abteilung (1939–1940) | |
File reference archive | 00 |
dodis.ch/46928
Notice du Chef du Service technique militaire du Département militaire, R. Fierz1
BESPRECHUNG MIT HERRN BUNDESRAT OBRECHT AM 27. SEPTEMBER 1939.
A..;2
Die Clearingverhältnisse mit Deutschland seien heute sehr unbefriedigend für die Schweiz, indem die Schweiz ein Clearing-Guthaben von über 60 Millionen Franken habe. Verhandlungen, um diese Angelegenheit zu regeln und im besondern um Wege zu finden, die Schweizer Gläubiger zu befriedigen, seien mit einer deutschen Delegation gegenwärtig im Gang.
Die Delegation stellt sich nun auf den Standpunkt, die Gläubiger sollen vorschussweise von der Bundesverwaltung befriedigt werden in der Meinung, dass diese letztere dann eben successive bei Eingang von Clearing-Guthaben schadlos gehalten werde. Der Herr Bundesrat kann sich mit einer solchen Lösung aber absolut nicht einverstanden erklären, denn es bedeute dies effektiv, dass das ganze Risiko auf die Bundeskasse abgewälzt werde, wo man doch nicht 100 prozentig sicher sei, dass diese Clearing-Guthaben überhaupt noch in vollem Umfang eingehen.
Ich brachte bei dieser Gelegenheit zur Sprache die Angelegenheit Maschinenlieferungen von Maag und diesbezügliche Clearing-Guthaben. Bekanntermassen hat die Fabrik Ausstände von 1 Million Franken, für die sie Deckung haben will, wenn neue Lieferungen getätigt werden sollen.
Von der Handelsabteilung war in einer Besprechung mit mir die Frage aufgeworfen worden, ob wir diesen Betrag nicht vorschussweise übernehmen könnten, und nachdem Herr Bundesrat Minger von Herrn Oberst Kissling über die Sache orientiert worden ist, habe ich im Einverständnis mit dem Herrn Departementschef im Prinzip zugesagt, von der Überlegung ausgehend, dass für uns das allerwichtigste sei, die zum Teil schon seit längerer Zeit bereitstehenden Flugzeuge zu erhalten.
Herr Bundesrat Obrecht ist mit dieser Lösung ebenfalls einverstanden als Ausnahmefall. Die Sache kann ja auch gut begründet werden, dass es sich hier um eine Leistung resp. Übernahme eines Risiko durch den Bund handelt für Angelegenheiten die den Bund resp. das Militärdepartement direkt wesentlich interessieren. Es ist zu erwähnen, dass wenn man 1 Million Franken vorschussweise bezahlt, dies im schlimmsten Fall, d.h. wenn sie nicht nachträglich wieder eingehen sollten, eine Verteuerung des Flugmaterials um rund 5°7o bedeuten würde. Ob bei den Verhandlungen mit der deutschen Delegation, die bezüglich des Flugzeuggeschäftes geführt wurden, von dieser Eventualität Gebrauch gemacht worden ist, weiss ich noch nicht.
Herr Bundesrat Obrecht wollte sich nun informieren, ob nicht eventuell noch andere grössere Lieferungen aus Deutschland kommen könnten, z. B. noch weitere Flugzeuge, um die Clearingverhältnisse zu sanieren. Ich habe ihn aufmerksam gemacht, dass das E.M.D eigentlich nur ungern die Zustimmung gegeben habe, 50 weitere Messerschmitt zu bestellen, womit die Gesamtzahl dann auf 90 ansteigen wird3 und dass es wohl nicht beabsichtigt sei, weitere gleiche Maschinen zu beschaffen.
Anderseits sei es richtig, dass Deutschland eine andere Flugzeugtype habe: die Messerschmitt-Maschine Me 110, das zweimotorige leichte Kampfflugzeug, das unsere Fliegertruppe sehr gern haben möchte. Die Besprechungen, die ich im Juni in Berlin mit General Udet, dem Generalluftzeugmeister hatte, seien aber negativ verlaufen4, von seiten Udets mit der Begründung, diese Maschinentype komme eben jetzt bei der deutschen Armee zur Einführung, und es sei noch nicht denkbar, dass man dieses allerneueste Produkt heute schon ans Ausland abgebe. Es wäre wohl notwendig, dass man noch 6 Monate oder etwas länger zuwarte, aber das sei sicher, der erste Staat, der solches Material erhalten solle, sei die Schweiz. Dies wurde Mitte Juni gesagt und ob die Verhältnisse heute, Ende September, noch gleich sind, ist sehr fraglich; sehr wahrscheinlich für uns heute ungünstiger.
Ich erwähnte, dass wir gegenwärtig in Unterhandlungen seien mit Siemens betreffend Lieferungen von Scheinwerfern, nachdem die Erprobung von verschiedenem Scheinwerfermaterial zur Schlussfolgerung durch die Flugabwehrtruppen geführt habe, man möchte gern das Siemens-Modell übernehmen. Bei einer Besprechung mit den Siemens-Vertretern 4 haben diese geäussert, sie seien ermächtigt, solches Material auf dem Clearingweg zu verkaufen. Ich selbst zweifle sehr an der Richtigkeit dieser Angabe und bin überzeugt, dass wenn in Berlin so etwas geäussert wurde, man damals den Sonderclearing für Kriegsmaterial im Auge hatte, der ja hinsichtlich der schweizerischen Clearing-Guthaben keinen grossen Spielraum gibt. Bei dieser Angelegenheit der Schweinwerfer handle es sich um Lieferungen, die bis gegen 10 Millionen Franken gehen könnten.
Eine weitere Angelegenheit sei im Studium bezüglich eventuellen Bezug von Flab-Geschützen, doch hierüber seien wir noch ohne nähere Nachricht, ob eine Lieferungsmöglichkeit überhaupt bestehe.
Ganz allgemein glaube ich aber, dass Deutschland Lieferungen und besonders solche, die mit dem Luftministerium Zusammenhängen, nicht machen wolle oder werde, um damit alte Schulden zu begleichen, sondern Deutschland habe wohl ein dringendes Bedürfnis, den Export zu fördern, wolle aber für Lieferungen, die es heute mache, auch Lieferungen erhalten5.
- 1
- (Copie): E 5155 1968/12/2.↩
- 2
- Cf. No 159.↩
- 3
- Dans une précédente note d’entretien, du 13 septembre 1939, Fierz signalait que l’Allemagne était prête nach wie vor à livrer 50 Messerschmitt, si la Suisse se décidait rapidement à passer commande. Celle-ci semble avoir été ramenée à 40 unités. l’Allemagne exigeait en compensation des machines, à fournir principalement par les entreprises Maag et Société genevoise d’instruments de Physique. La première y était disposée, sous réserve que son personnel soit démobilisé. La seconde n’avait pas encore été consultée.↩
- 4
- Cf. E 5155 1968/12/2 et 12/19.↩
- 5
- Sur la suite de cette affaire, cf. le document reproduit en annexe, ainsi que le No 228.↩