Langue: allemand
28.8.1939 (lundi)
CONSEIL FÉDÉRAL Procès-verbal de la séance du 28.8.1939
Procès-verbal du Conseil fédéral (PVCF)
Situation internationale. Levée des troupes de couverture frontières, convocation de l’Assemblée fédérale pour l’élection du Général et l’octroi des pleins pouvoirs. Mesures d’ordre économique.

Classement thématique série 1848–1945:
V. AFFAIRES MILITAIRES ET FAITS DE GUERRE
1. Stratégie générale
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Jean-François Bergier et al. (ed.)

Documents Diplomatiques Suisses, vol. 13, doc. 134

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Bern 1991

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dodis.ch/46891
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 28 août 19391

1617. Internationale Lage

Herr Bundespräsident Etter orientiert über die Feststellungen hinsichtlich der internationalen Lage, die seit gestern Sonntag gemacht worden sind. Es steht fest, dass Deutschland vollständig mobilisiert hat; Frankreich hat die Mobilisation zu 6/8 durchgeführt; Holland hat heute morgen das gesamte Heer und die Flotte vollständig mobilisiert; in Italien stehen 1,7 Millionen Mann unter den Waffen. Morgen Dienstag dürfte der kritische Zeitpunkt sein. Was Italien tun wird, ist noch nicht abgeklärt. Jedenfalls ist die Lage äusserst heikel, wie wir aus Berichten unserer Gesandtschaften in Paris, London und den Niederlanden folgern. Es dürfte überraschend sein, dass z. B. Holland die Generalmobilmachung beschlossen hat. Es stellt sich an die Schweiz die Frage, ob sie diesem Beispiel folgen und ebenfalls zur Generalmobilmachung schreiten soll.

In der Beratung werden hinsichtlich des Ernstes der Lage verschiedene Ansichten geäussert. Einzelne Mitglieder halten die Friedenschancen heute für grösser als gestern und haben bestimmte Hoffnung auf Verhinderung des Kriegsausbruches. Andere Mitglieder sind der Auffassung, dass sich die Lage eher verschlimmert habe und dass nunmehr mit der Möglichkeit eines Krieges gerechnet werden müsse. Deshalb sei es namentlich auch militärisch nicht zu verantworten, noch länger Gewehr bei Fuss zu stehen. Je nach der Antwort aus England, die noch heute abend oder in der Nacht dem deutschen Reichskanzler übergeben werden soll, wäre mit einer militärischen Aktion Deutschlands gegen Danzig und Polen schon innert wenigen Stunden zu rechnen. Der Vorsteher des Militärdepartements stellt daher den Antrag auf sofortige Aufbietung des ganzen Grenzschutzes. Er bemerkt dabei, dass dies das Minimalbegehren des Generalstabs sei, der sogar die Pikettstellung der ganzen übrigen Armee für geboten erachte. So weit möchte aber der Vorsteher des Militärdépartements vorläufig noch nicht gehen. Der Rat hält angesichts der Ausführungen des Vorstehers des Militärdepartements und namentlich einer soeben eingetroffenen Meldung aus Paris die Aufbietung des Grenzschutzes für dringend geboten2.

Die Frage ist nur, ob das Aufgebotsplakat jetzt schon angeschlagen und der Grenzschutz unverzüglich, d.h. zum Einrücken noch im Verlaufe dieser Nacht, aufgefordert werden soll, oder ob es genügt, wenn das Plakat morgen bei Tagesgrauen angeschlagen wird und so die Grenzschutztruppen erst im Verlaufe des Vormittags ihre Stellungen beziehen. - Es wird sodann auch noch über die Einberufung der Bundesversammlung sowie über die Ergreifung von Massnahmen zur Einschränkung des Benzinverbrauches und zur Verhinderung von Hamsterei beraten.

Hierauf wird, ,, beschlossen:

1. Der Grenzschutz wird auf morgen früh aufgeboten, in der Meinung, dass das Aufgebotsplakat spätestens um 5 Uhr in den Gemeinden angeschlagen sein soll und die Mannschaften sofort einzurücken haben. Bekanntmachung auch durch das Radio.

2. Die Bundesversammlung wird auf Mittwoch einberufen und zwar in der Meinung, dass die Kommissionen schon um 10 Uhr zusammentreten würden, dass um 14 l/i Uhr eine Präsidentenkonferenz und um 15 xh Uhr die Fraktionssitzungen stattfinden sollen, während die vereinigte Bundesversammlung am Abend Sitzung hätte, zur Wahl des Generals, nachdem die beiden Kammern um 17 Uhr getrennt getagt haben werden zur Beschlussfassung über die ausserordentlichen Vollmachten. Traktanden wären für die vereinigte Bundesversammlung, die Wahl des Generals; für die beiden getrennten Sitzungen der Kammern, die Erteilung der ausserordentlichen Vollmachten an den Bundesrat.

3. Das Volkswirtschaftsdepartement hat mit sofortiger Wirkung (noch in dieser Nacht vom Montag zum Dienstag ab 00 Uhr) Massnahmen zur Einschränkung des Benzinverbrauches zu erlassen.

4. Ferner lässt das Volkswirtschaftsdepartement sofort (ebenfalls mit Wirkung von 00 Uhr an in dieser Nacht von Montag auf Dienstag) die Vorschriften über die Einstellung der Abgabe bestimmter Lebensmittel, ausgenommen an Bedürftige im Besitze blauer Lebensmittelkarten, in Kraft treten.

5. Der Herr Bundespräsident wird heute um 19.30 Uhr durch das Radio eine Ansprache an das Volk richten.

1
E 1004.1 1/388.
2
Cf. E 2300Paris 92-93/346. Cf. aussi E 2300 Rom 99/399, E 27/ 14286-14289 et 9693/2.