Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
A. AVEC LES ÉTATS LIMITROPHES
1. Allemagne
1.2. Affaires économiques.
Pubblicato in
Documenti Diplomatici Svizzeri, vol. 13, doc. 91
volume linkBern 1991
Dettagli… |▼▶Collocazione
Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
Segnatura | CH-BAR#E1004.1#1000/9#13496* | |
Titolo dossier | Beschlussprotokoll(-e) 23.05.-26.05.1939 (1939–1939) |
dodis.ch/46848
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 26 mai 19391
1083. Deutschland. Yerrechnungsabkommen
Procès-verbal de la séance du 26 mai 19391
Das Volkswirtschaftsdepartement unterbreitet folgenden Bericht über die Verhandlungen betreffend den deutsch-schweizerischen Verrechnungsverkehr, 2. Etappe, die in Berlin vom 15.-24. Mai 1939 stattgefunden haben:I.
Am Ende der ersten Verhandlungsetappe schien zwischen den beiden Delegationen eine Annäherung der Standpunkte soweit erreicht, dass auf Grund der Instruktionen, welche der Bundesrat am 9. Mai erteilte2, neu Verhandlungen mit Aussicht auf Erfolg aufgenommen werden konnten. Sie haben vom 15.-24. Mai in Berlin stattgefunden. In Abwesenheit des Herrn Gesandten Hemmen, der zu Verhandlungen in Paris weilt, führte Herr Ministerialrat Seyboth die deutsche Verhandlungsdelegation.
Die am Schluss der ersten Verhandlungsetappe in allgemein gehaltenen Erklärungen beider Delegationen scheinbar erreichte Annäherung erwies sich als trügerisch, sobald bestimmte Grössen und Ziffern an die Stelle der weniger exakten Worte traten. Es zeigten sich immer noch so tiefgehende Differenzen, dass die vorgesehene Arbeit in den Unterkommissionen nach der Ansicht aller Beteiligten für so lange unmöglich bleiben muss, bis eine klare Übereinstimmung in grundsätzlicher Hinsicht sowie in den wichtigsten Grössenordnungen zwischen den Gesamtdelegationen erreicht ist. Diese Einigung in den grossen Linien herbeizuführen, blieb deshalb auch noch die Aufgabe der zweiten Verhandlungsetappe.
Als ihr Ergebnis muss festgestellt werden, dass wohl eine weitere Annäherung in den beiderseitigen Stellungnahmen, jedoch noch keine Einigung über die Grundlagen des neuen Vertragswerks erzielt werden konnten. Eine Verständigung wird insbesondere durch die deutsche Haltung erschwert, die sich mit einer blossen Sanierung des revisionsbedürftig gewordenen Verrechnungssystems auf seinen bisherigen Grundlagen nicht begnügen will, sondern darüber hinaus wichtige Veränderungen am System selbst fordert. Bei allem Verständnis für die seit der Schaffung des deutsch-schweizerischen Verrechnungssystems in den Jahren 1934/35 im deutschen Wirtschaftsgebiet und seiner Wirtschaftspolitik eingetretenen Wandlungen, musste die schweizerische Delegation im wohlverstandenen Landesinteresse die in den früheren Verhandlungen mit Deutschland erkämpften Positionen mit aller Hartnäckigkeit verteidigen und konnte deshalb der deutschen Auffassung nur in bescheidenem Ausmasse entsprechen. Die deutsche Delegation hält das bisherige schweizerische Entgegenkommen für ungenügend. Sie war weiter durch die Abwesenheit ihres Delegationschefs, sowie durch eine starke Inanspruchnahme in gleichzeitigen Verhandlungen mit Italien in ihrer Yerhandlungsfähigkeit schliesslich so sehr gehemmt, dass eine erneute Unterbrechung der Verhandlungen sich auch aus technischen Gründen aufdrängte.
[...]3
Aus der Gegenüberstellung der beiden Schlüssel für die Verteilung der Clearingeinnahmen ergeben sich heute noch die folgenden Differenzen:
a) Reiseverkehr.
Nach der schweizerischen Auffassung, wie sie sich auch in den Instruktionen des Bundesrates niedergeschlagen hat, soll eine Mindestquote von 3 Millionen Franken monatlich für den Reiseverkehr in dem Sinne «privilegiert» behandelt werden, dass sie als feste Quote vorweg genommen wird. Die Schlüsselung nach Prozentsätzen zugunsten der übrigen Clearingpartner soll nach dieser Auffassung erst nach dem Abzug der Reiseverkehrsquote eintreten. Die deutsche Delegation will diese Privilegierung des Reiseverkehrs nicht mehr anerkennen. Sie hat jedoch in ihren aufeinanderfolgenden Vorschlägen die Dotierung des Reiseverkehrs allmählich von 6% auf 10% der Gesamteinnahmen verbessert und die ursprüngliche Begrenzung auf eine Höchstsumme von 1,2 Millionen Franken fallen gelassen. Die Schwierigkeiten einer Verständigung mit Bezug auf die künftige Stellung des Reiseverkehrs im deutsch-schweizerischen Verrechnungsverkehr scheinen deshalb nicht mehr so sehr in der Höhe der für Reisezwecke ausgesetzten Summe als vielmehr in deren privilegierter Behandlung im System der Schlüsselung zu liegen.
b) Transferfonds.
Auch hier zeigt der neueste deutsche Vorschlag eine bessere Quote und ebenso ist die in früheren deutschen Stellungnahmen geforderte maximale Dotierung mit 1,8 Millionen Franken weggefallen. Es ist klar, dass die von der Schweiz verlangte Vorwegbedienung des Reiseverkehrs die Prozentsätze der übrigen Beteiligten beeinflussen muss. Wenn zwischen der schweizerischen (15%) und der deutschen Forderung (12%) mit Bezug auf den Transferfonds scheinbar noch eine Differenz von 3 % besteht, so ist dieses Bild deshalb trügerisch, weil die Berechnungsgrundlagen verschiedene sind. Es fehlen nach deutschem Vorschlag dem Transferfonds bei 28,3 Millionen Franken Clearingeinzahlungen noch 400000 Franken monatlich, um auf die als absolut notwendig erachtete Quote von 15% zu kommen. Die Anspannung zwischen Einnahmen und Auszahlungen wird im Transferfonds um so grösser, als jetzt im Vergleich zur ersten Verhandlungsetappe mit geringeren Clearingeinzahlungen gerechnet wird.
c) Reichsbankquote.
Die Annäherung der Prozentsätze:
schweizerische Forderung 10%
deutscher Vorschlag 10,6% ist eine stark nur äusserliche. Der wirkliche Inhalt der beiden Dotierungen liegt deshalb noch recht weit auseinander, weil die Deutschen ihre 10,6% von der Gesamtsumme der Clearingeinzahlungen (28,3 Mill. Fr.), wir dagegen die von uns geforderte Reichsbankquote von 10% nach Abzug des Reiseverkehrs (d.h. von 25,3 Mill. Fr.) berechnen.
Die Reichsbankquote ist die einzige Quelle, aus welcher die notwendigen Beträge für eine den schweizerischen Forderungen entsprechende Dotierung des Reiseverkehrs und des Transferfonds fliessen können. Es war deshalb auch in der zweiten Verhandlungsetappe gegeben, dass die schweizerische Delegation jede Gelegenheit zu Angriffen auf die Reichsbankspitze nutzte und der deutschen Delegation klar zu machen versuchte, dass 10% Reichsbankquote nach schweizerischem Rechnungsschema das Maximum dessen sei, was nach der neuen Clearinglage gerechtfertigt und zugestanden werden könne.
d) Warenkonto inkl. Nebenkosten.
Über die in der Schlüsselung der Clearingeinnahmen für den Warenverkehr vorgesehene Dotierung bestehen zwischen der schweizerischen und deutschen Auffassung keine wesentlichen Differenzen mehr. Die Meinungen gehen nicht über die Höhe der dem Waren- und Nebenkostenkonto zufallenden Beträge auseinander, wohl aber über deren Verwendung.
Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass die noch offenen Differenzen mit Bezug auf die Schlüsselung einmal in der grundsätzlichen Frage der Vorwegbedienung des Reiseverkehrs mit einer festen Quote und weiter in der nach unserer Auffassung immer noch ungenügenden Dotierung des Reiseverkehrs und des Transferfonds, sowie in der von den Deutschen geforderten übergrossen Zuteilung an die Reichsbank liegen.
2. Pauschalwertgrenzen.
Die ursprünglich von deutscher Seite in extremer Weise vertretene Forderung nach freier Warenwahl ist bereits Ende April etwas gemildert worden. In ihrem jüngsten Vorschlag fordert jedoch die deutsche Delegation immer noch eine Pauschalwertgrenze von 1,5 Millionen Franken monatlich. Ihr gegenüber vertrat die schweizerische Delegation den Standpunkt, dass eine freie Warenwahl in solchem Umfang unmöglich zugestanden werden könne. Sie macht den Vorschlag,
a) die bisher bestandenen Globalwertgrenzen - trotz des Abbaus aller übrigen Wertgrenzen im Interesse der Clearingsanierung - auf der alten Höhe zu belassen;
b) sie durch Einsparungen an ändern Stellen des Warenverkehrs und auf dem Nebenkostenkonto um 100-200000 Franken zu erhöhen,
c) im übrigen eine Vermehrung der Pauschalwertgrenzen und damit eine freiere Warenwahl auf deutscher Seite von der Besserung der Clearingeinzahlungen abhängig zu machen.
Dem immer wieder gehörten deutschen Vorbringen, dass auch aus der Pauschalwertgrenze Waren schweizerischen Ursprungs gekauft würden, steht die schweizerische Sorge um die gekürzten Exportpositionen (beispielsweise der Textilindustrie) sowie das grosse volkswirtschaftliche Bedenken gegen tiefgreifende Wandlungen in der schweizerischen Exportproduktion als Folge einer veränderten und voraussichtlich nur kurzfristigen deutschen Nachfrage gegenüber. Die schweizerische Delegation ist der Überzeugung, dass jedes weitgehende Entgegenkommen gegenüber der deutschen Forderung nach einer hohen Pauschal wertgrenze gefährlich ist; sie sieht in der Koppelung dieser Wertgrenzenerhöhung mit gebesserten Clearingeinzahlungen zugleich ein wertvolles Mittel, die Deutschen an ihrer eigenen Exportförderung lebhaft und dauernd zu interessieren.
3. Berechnungsgrundlagen.
Wir haben bereits im ersten Verhandlungsbericht die deutschen Bedenken gegen jede neue Verschuldung im Verrechnungsverkehr dargelegt. Die sukzessive Herabsetzung der zu erwartenden und allen Berechnungen zugrunde gelegten künftigen monatlichen Clearingeinzahlungen von ursprünglich 31,3 auf nun 28,3 Millionen Franken, erwies sich als nicht genügend, um die deutsche Besorgnis vor einer fortschreitenden Vermehrung der Rückstände zu beschwichtigen. Die deutsche Delegation machte aus dem Grundsatz, dass die Auszahlungen im Clearing an alle Beteiligten nach Massgabe der während eines voraufgehenden Zeitabschnittes tatsächlich erzielten Einnahmen zu erfolgen habe, eine ihrer Hauptforderungen. Wir glaubten ihr entsprechen zu können, da auch die Schweiz in Anbetracht der Unsicherheit der Zeitläufe kein Interesse an bloss geschätzten Berechnungsgrundlagen hat, die unter Umständen schon bald durch die Wirklichkeit überholt werden können. Dies ist umso mehr der Fall, als der Stossfänger unbedenklicher Rückständevermehrung durch das auch nach schweizerischer Auffassung gefährliche Ansteigen der Rückstände in den letzten Monaten weggefallen ist. Wenn die schweizerische Delegation in Wahrung eigener Interessen und in ihrem Entgegenkommen auf die von den Deutschen an erster Stelle gerückte Forderung des Abstellens auf die tatsächlichen Clearingeinzahlungen eingetreten ist, so geschah dies mit dem Vorbehalt, dass nicht schon jede geringfügige und vielleicht nur vorübergehende Rückstandsbildung zu Wertgrenzkorrekturen führen soll.
Durch die Anerkennung der Berechnungsgrundlage von 28,3 Millionen Franken, d.h. des Durchschnitts der in den schlechten Monaten Januar-April 1939 in der Schweiz erreichten Clearingeinzahlungen dürfte es auch der deutschen Delegation möglich geworden sein, die schweizerische Auffassung zu teilen, wonach die Abtragung der bestehenden Rückstände im Verrechnungsverkehr eine Funktion der zu erwartenden höheren Clearingeinzahlungen sein soll.
Die Unterbrechung der Verhandlungen erfolgte, trotz aller Beachtung der noch bestehenden grundsätzlichen und zahlenmässigen Differenzen, in freundschaftlichem Geiste. Die Schweiz. Delegation hat als letzte ihre Stellungnahme dargelegt, sodass sie nun von deutscher Seite eine Äusserung erwarten darf. Die Wiederaufnahme der Verhandlungen ist für die Zeit nach Pfingsten in Bern vorgesehen4.»
Antragsgemäss wird von obigem Bericht in zustimmendem Sinne Kenntnis genommen.
- 2
- Cf. No 80.↩
- 3
- Für die Tabelle vgl. dodis.ch/46848. Pour le tableau, cf. dodis.ch/46848. For the table, cf. dodis.ch/46848. Per la tabella, cf. dodis.ch/46848.↩
- 4
- Cf. les procès-verbaux des séances du Conseil fédéral des 23 et 28 juin 1939 (non reproduits); cf. aussi No s 115 et 116.↩
Tags