Language: German
15.4.1939 (Saturday)
Le Chef du Département de Justice et Police, J. Baumann, au Chef du Département de l’Economie publique, H. Obrecht
Letter (L)
Conflit entre les deux Départements fédéraux sur l’opportunité du séjour en Suisse de représentants allemands d’entreprises industrielles.

Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
A. AVEC LES ÉTATS LIMITROPHES
1. Allemagne
1.2. Affaires économiques.
How to cite: Copy

Printed in

Jean-François Bergier et al. (ed.)

Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 13, doc. 68

volume link

Bern 1991

more… |
How to cite: Copy
Cover of DDS, 13

Repository

dodis.ch/46825
Le Chef du Département de Justice et Police, J. Baumann, au Chef du Département de l’Economie publique, H. Obrecht1

Wir beehren uns, auf Ihr Schreiben vom 21. Februar2 zurückzukommen, mit dem Sie uns mitgeteilt haben, Herr Dr. Budde von der Deutschen Gesandtschaft habe erneut bei Ihnen vorgesprochen und eindringlich auf die Tatsache hingewiesen, dass die Praxis der Fremdenpolizei und der Arbeitsämter die Erhaltung eines ausreichenden Vertreterstabes deutscher Firmen auf dem schweizerischen Markte ernstlich in Frage stelle. Sie nehmen Bezug auf die zwischen dem Direktor der Handelsabteilung und dem Chef der Polizeiabteilung gewechselte Korrespondenz und vertreten die Auffassung, dass eine zu scharfe Handhabung der Bewilligungspraxis in den Fällen, wo es sich um den Ersatz abgehender Vertreter deutscher Firmen durch fachkundige Herren handle, unter Umständen einen Rückgang des schweizerischen Exports und damit einen unerwünschten Ausfall an schweizerischen Beschäftigungsmöglichkeiten nach sich ziehen könne.

Es fällt uns auf, dass die Deutsche Gesandtschaft immer wieder an Ihr Departement gelangt in diesen fremdenpolizeilichen Fragen, [...]3Offenbar gibt sich die Deutsche Gesandtschaft Rechenschaft darüber, dass sie vernünftigerweise heute von der Fremdenpolizei kein weiteres Entgegenkommen erwarten kann und versucht deshalb, durch einen Druck bei den Wirtschaftsverhandlungen zum Ziel zu gelangen. Wir sind überzeugt, dass die Praxis der Fremdenpolizei der Entwicklung des Exportes deutscher Waren nach der Schweiz in keiner Weise hemmend im Wege steht und dass die eingehenden Ausführungen des Bundesamtes für Industrie, Gewerbe und Arbeit in seinem Schreiben vom 11. Januar 1939 an die Handelsabteilung4, sowie diejenigen der Polizeiabteilung vom 16. Januar5 zu durchaus richtigen Schlüssen kommen. Der Export aus Deutschland nach der Schweiz ist behindert durch die vergiftete politische Atmosphäre. Gerade angesichts dieser ist es aber ohne Zweifel deutschen Firmen heute viel leichter möglich, ihre Waren durch schweizerische Verkäufer in der Schweiz an den Mann zu bringen.

Neben ändern Überlegungen hat wahrscheinlich auch der Abbau der Juden in den deutschen Vertretungen in der Schweiz den Wunsch grösser werden lassen, mehr Deutsche aus Deutschland nach der Schweiz zu bringen. Es ist doch auffällig, dass es nicht möglich sein sollte, aus der noch weit über hunderttausend Köpfe zählenden deutschen Kolonie in der Schweiz tüchtige Männer auszulesen, die als Vertreter deutscher Firmen bei uns tätig sein könnten, obgleich die Auswahl unter diesen Leuten, sofern sie die Niederlassungsbewilligung besitzen, was fast durchwegs der Fall ist, durch keine fremdenpolizeiliche Vorschrift behindert ist.

Wir verstehen durchaus, dass der Druck, den die Deutsche Gesandtschaft gegenwärtig in dieser Richtung auf Sie ausübt, angesichts der heiklen Lage, in der Sie sich wegen des reduzierten deutschen Exportes nach der Schweiz im Hinblick auf die kommenden neuen Wirtschaftsverhandlungen befinden, für Sie sehr unbequem ist. Wir müssen Sie jedoch dringend bitten, in diesem ausserordentlich wichtigen Punkte unserer Auffassung Rechnung zu tragen. Wenn die Fremdenpolizei ihre heute ganz besonders wichtige Aufgabe erfüllen und den Kampf gegen die Überfremdung aus wirtschaftlichen, politischen, kulturellen und letzten Endes auch militärischen Gründen pflichtgemäss führen will, so darf sie sich nicht vom Ausland unter Druck setzen lassen, vor allem nicht mit Scheingründen. Dies umso weniger, als sie im Verein mit dem Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit wirklichen wirtschaftlichen Notwendigkeiten stets Rechnung getragen hat. Das wird auch von zahlreichen bedeutenden deutschen Firmen, deren einziger Zweck der Verkauf ihrer Produkte in der Schweiz mit unter Berücksichtigung aller Faktoren möglichst fähigen Fachleuten ist, anerkannt.

1
Lettre: E 7110 1967/32/900 Deutschland (6) 1939. Annotation en haut de la lettre: Kopie an Delegation Berlin gesandt 19.IV.39.
2
Reproduit en annexe.
3
Suit l’exposé d’un cas particulier.
4
Non reproduit.
5
Non reproduit.