Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
B. AVEC LES ÉTATS EUROPÉENS NON LIMITROPHES
12. Pologne
12.1. Affaires économiques
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 13, doc. 33
volume linkBern 1991
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
Archival classification | CH-BAR#E7110#1967/32#48194* | |
Dossier title | AVA Gesandtschaft schweiz., Warschau (Verhandlungen), 1939 (1939–1939) | |
File reference archive | 900 P • Additional component: Polen |
dodis.ch/46790
Wie Ihnen bekannt ist, sind die Verhandlungen mit der polnischen Delegation, die sich zur Weiterführung der in Warschau unterbrochenen Besprechungen Ende Januar nach Bern begeben hatte, nach mühsamen Diskussionen ergebnislos abgebrochen worden2.
Schon die rein technischen Besprechnungen mit den polnischen Getreideexperten waren ausserordentlich schwierig. Vor allem konnte über den Begriff «Weltmarktpreis» keine Einigung erzielt werden, indem Polen den billigsten Preis, den es für sein Getreide in anderen Staaten erhält, als Weltmarktpreis betrachtet wissen wollte. Dieser Preis lag aber immerhin noch 60 Rappen für Gerste und 70 Rappen für Hafer über dem von uns als Weltmarktnotierung bezeichneten Preis, zu dem wir Ware gleicher Qualität aus ändern Lieferstaaten beziehen konnten.
Weit grössere Schwierigkeiten aber ergaben sich in den Verhandlungen über die für eine Sondertransaktion mit polnischem Getreide zu gewährende Devisenspitze und über die Verwendung des nach Abzug dieser Spitze verbleibenden Restbetrages. Nachdem Polen schon in den Verhandlungen in Warschau die Umrechnung einer Devisenspitze für ein besonderes Getreidegeschäft auf den schweizerischen Gesamtimport aus Polen während eines ganzen Jahres als untragbar bezeichnet hatte, erklärte die in Bern erschienene Delegation, dass die Frist für die polnischen Getreidelieferungen auf drei Monate (Februar, März, April) reduziert werden müsste, wobei auch die Frist für die Erhebung bez[iehungs]vf[eisej Ablieferung der Devisenspitze entsprechend gekürzt werden müsste, weil das polnische Finanzministerium es ablehne, für die von polnischer Seite auszurichtenden Exportprämien in Vorschuss zu treten. Wir haben daraufhin eine Lösung gesucht, die diesen Wünschen Rechnung trägt und erklärten uns schliesslich bereit, im Sinne eines weitgehenden Entgegenkommens eine Devisenspitze von 30% ausschliesslich für die Getreidetransaktion zuzugestehen und weitere 30% des Gegenwertes für den Bezug schweizerischer Maschinen durch Polen verwenden zu lassen. Dadurch war unserer Ansicht nach dem polnischen Begehren um 60% Devisenspitze entsprochen, die die Beschaffung dringend benötigter Maschinen einer Devisenzahlung gleichgestellt werden durfte. Wir wären sogar schliesslich noch weiter gegangen und hätten uns bereit erklärt, ausser einer Devisenspitze von 30% weitere 50% für schweizerische Maschinen und die restlichen 20% für Finanzforderungen bereitzustellen. Wir wurden jedoch der Sorge enthoben, diesen auch nach Ansicht des Vororts des Schweizerischen Handels- und Industrie-Vereins ausserordentlich weitgehenden Vorschlag überhaupt zu machen, da Herr BaronBattaglia, der vom 11. bis 14. Februar in der Schweiz anwesend war, uns nach Fühlungnahme mit dem polnischen Handelsministerium und dem Finanzministerium offiziell mitteilte, dass infolge der neuen Währungspolitik der Bank Polski das polnische Finanzministerium nunmehr für eine allfällige Sondertransaktion mit polnischem Getreide die Zahlung von 60% des Gegenwertes in freien Devisen verlangen müsse, wobei die Lieferung von schweizerischen Maschinen nicht als Devisenzahlung zu betrachten sei. Es ist ohne weiteres klar, dass wir auf dieses Begehren nicht eintreten konnten, sodass zu unserem eigenen Bedauern die beidseitigen vielen Bemühungen um den Abschluss eines solchen Sondergeschäftes und die Ausweitung der polnischen Einfuhr in die Schweiz als gescheitert betrachtet werden mussten3.
Mit Ausnahme von Herrn T›'\r[ektor Wawrzecki hatten wir die übrigen Mitglieder der polnischen Delegation schon tagelang nicht mehr gesehen. Wir konnten erst Ihrem Brief vom 8. Februar4, wofür wir Ihnen bei dieser Gelegenheit bestens danken, entnehmen, dass Herr Dr. Stoga beschlossen habe, seine Delegation zurückzurufen. Wir haben selbstverständlich diesem Rückruf nicht die Bedeutung eines Ultimatums beigemessen, schon darum nicht, weil wir davon erst durch Ihre Mitteilung Kenntnis erhielten. Immerhin wäre eine direkte Benachrichtigung vonseiten der polnischen Delegation bez[iehungs]w[eise der Polnischen Gesandtschaft am Platze gewesen. Wie vorstehend erwähnt, war es dann auch Herr BaronBattaglia, der uns die diese Angelegenheit negativ entscheidenden Aufschlüsse brachte.
Wir dürfen uns weiterer Einzelheiten enthalten, da Sie auch während der Verhandlungen durch unsere telephonischen Unterredungen über die wesentlichsten Ereignisse unterreichtet worden sind. Aus unserem gestrigen Telephongespräch haben Sie ersehen, dass wir versuchen, unsere Bezugsmöglichkeiten in polnischem Getreide dadurch doch noch zu verwerten, dass wir Getreide für Finanzkompensationen freigeben. Nachdem die schweizerischen Finanzgläubiger in der kürzlich abgeschlossenen Malztransaktion 40% Prämie zugestanden haben, was vom polnischen Exportpreis berechnet 50% ausmacht, so dürfte die Überbrückung des noch fehlenden Anteils des bestehenden Überpreises vielleicht doch möglich sein5.
- 1
- Lettre (Copie): E 7110 1967/900 Polen (2). Polen: Zahlungsverkehr. Regierungskommissionen.↩
- 2
- Cf. No 22.↩
- 3
- Cf. No 31.↩
- 4
- Cf. No 22.↩
- 5
- Dans sa réponse du 7 mars 1939, la Légation de Suisse à Varsovie retient dass es aber angesichts der polnischerseits gestellten Bedingungen leider nicht möglich ist, zum Nutzen unseres Kompensationszahlungsverkehrs Getreideimporte zu tätigen. Diese Erkenntnis lässt natürlich wenig Hoffnung übrig, dass es in den kommenden Monaten zur Erweiterung der Kompensationsbasis und damit zum Sinken der Kompensationsprämie kommt. Sur quoi l’affaire semble avoir été close, du moins momentanément. Cf. aussi E 2001 (D) 1/223 et 254. Les Commissions gouvernementales po/ono-suisses se réuniront pour des négociations économiques à Berne du 30 juin au 8 juillet 1939.↩
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