Classement thématique série 1848–1945:
II. LES RELATION BILATÉRALES ET LA VIE DES ÉTATS
II.12 FRANCE
II.12.2 FRANCE. RELATIONS ÉCONOMIQUES
Également: Position de Motta dans cette affaire. Annexe de 8.12.1938
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 12, doc. 470
volume linkBern 1994
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001D#1000/1552#7895* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(D)1000/1552 268 | |
Dossier title | Frankreich (1937–1942) | |
File reference archive | C.42.10 • Additional component: Frankreich |
dodis.ch/46730
AKTENNOTIZ KONVERSION FRANZ. EISENBAHNANLEIHEN DURCH SCHWEIZERISCHE BANKEN
Heute, den 5. Dezember erhalte ich einen telephonischen Anruf des Herrn Generaldirektor Golay vom Schweiz. Bankverein in Basel, der mir mitteilt, seine Bank habe gemeinsam mit der Schweiz. Kreditanstalt und holländischen Bankleuten in den letzten Tagen in Paris über die Konversion verschiedener grosser französischer Eisenbahnanleihen verhandelt. Die Sache stehe nahe vor dem Abschluss. Die schweizerischen Banken beabsichtigten, wie üblich, über die Nationalbank die Zustimmung der zuständigen Bundesdepartemente einzuholen. Er bitte mich, nicht darauf zu dringen, dass bei dieser Gelegenheit wirtschaftliche, insbesondere handelspolitische Vorteile eingehandelt würden, da es sich nicht um neues Geld handle.
Ich antworte, dass mir die Mitteilung sehr überraschend komme und ich unmöglich am Telephon sofort dazu Stellung nehmen könne. Jedenfalls scheine mir das sicher, dass bei dieser Gelegenheit die sofortige Inkraftsetzung des Doppelbesteuerungsabkommens durchgesetzt werden müsse. Herr Golay erhob hiegegen keinerlei Einwendungen.
Circa eine Stunde später telephoniert mir Herr Generaldirektor Strässle von der Schweiz. Kreditanstalt, der mir die gleichen Mitteilungen macht und dem ich die gleiche Antwort gebe.
Am 6. Dezember trifft die von mir gewünschte schriftliche Bestätigung des Herrn Golay ein2 Ich verlange sofort im Finanzministerium eine Audienz bei Herrn Paul Reynaud, um ihm mitzuteilen, dass unsere Geduld in der Doppelbesteuerungsfrage nun erschöpft sei und ich mich mit allen Mitteln der geplanten Konversion widersetzen werde, falls nicht verbindliche Zusicherungen über die Ratifikation des Abkommens noch in dieser Session gegeben würden. Ich habe bis zur Stunde keine Antwort aus dem Finanzdepartement erhalten.
Am 8. Dezember telephoniert mir Herr Dr. Kohli vom Politischen Departement, um mir mitzuteilen, die Zustimmung des Politischen Departements und des Volkswirtschaftsdepartements zu der geplanten Operation sei bereits gegeben worden, allerdings in der Meinung, das Doppelbesteuerungsabkommen müsse in dieser oder doch spätestens der nächsten Session vom französischen Parlament ratifiziert werden. Man habe nicht Zeit gehabt, mich vorher zu konsultieren. Ich gebe meinem lebhaften Erstaunen darüber Ausdruck, mich derart vor einen «fait accompli» gestellt zu sehen und wende mich energisch gegen den Zusatz «oder spätestens in der nächsten Session», da damit jede Möglichkeit wegfällt, die Ratifikation in der jetzigen Session durchzudrücken. Ich bitte Herrn Dr. Kohli energisch, alles zu versuchen, dass noch in der letzten Stunde dieser unglückliche Zusatz wegfällt und man doch allermindestens die sofortige Ratifikation des erwähnten Abkommens zur Bedingung setzt. Dass man wiederum eine Gelegenheit verpasst, handelspolitische Vorteile zu erlangen, ist bedauerlich; ich lehne die Verantwortung dafür ab. Zu meiner Überraschung vernehme ich übrigens von Herrn Dr. Kohli, dass entgegen den mir gemachten Mitteilungen auch neues Geld (circa Fr. 18 000000.-) gegeben werden soll3.
- 1
- (Copie): E 2001 (D) 2/268.↩
- 2
- Non reproduite; cette lettre contient les informations que l’on trouve au No 469, cf. aussi note 2.↩
- 3
- Une notice du 8 décembre 1938 de R. Kohli de la Division des Affaires étrangères du Département politique présente ainsi la position de Motta dans cette affaire: [...] 6. Herr Bundesrat Motta verständigt mich, dass er zwei telephonische Unterredungen mit Herrn Golay gehabt hat. Dieser sollte begriffen haben, dass wir an der Bedingung der Behandlung des Doppelbesteuerungsabkommens in dieser oder der nächsten Session festhalten müssen. Herr Bundesrat Motta hat ihn aufgefordert, die Unterhändler zu veranlassen, dass in dieser Frage mit der Gesandtschaft in Paris Fühlung genommen werde. Ich erhalte Auftrag, dies Herrn Minister Stucki zur Kenntnis zu bringen. Die Form kann dem Ermessen der Gesandtschaft anheimgestellt werden. 7. Telephon mit Herrn Minister Stucki. Er ist der Auffassung, dass unbedingt die vorgängige Ratifikation hätte verlangt werden sollen. Die Bankenvertreter haben bei der Gesandtschaft letzte Woche nicht einmal vorgesprochen, sondern erst von der Schweiz aus telephoniert. Der Finanzminister hat auf das Audienzgesuch, das damals sofort gestellt wurde, überhaupt noch keine Antwort erteilt. Ich erwidere, dass Herr Bundesrat Motta nicht so weit zu gehen beabsichtige, sondern sich mit einer schriftlichen Mitteilung der Regierung, dass sie sich dafür verwenden werde, dass das Abkommen in dieser oder der nächsten Session im Parlament zur Behandlung komme, begnüge. Herr Minister Stucki will nun der Mitteilung der Bankenvertreter abwarten. Cf. Nos 473, 487, 489.↩
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