Classement thématique série 1848–1945:
II. LES RELATION BILATÉRALES ET LA VIE DES ÉTATS
II.12 FRANCE
II.12.2 FRANCE. RELATIONS ÉCONOMIQUES
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 12, doc. 469
volume linkBern 1994
more… |▼▶Repository
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001D#1000/1552#7895* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(D)1000/1552 268 | |
Dossier title | Frankreich (1937–1942) | |
File reference archive | C.42.10 • Additional component: Frankreich |
dodis.ch/46729
Gemäss vertraulicher Mitteilung stehen die Schweizerische Kreditanstalt und der Schweizerische Bankverein gegenwärtig mit dem französischen Finanzminister in Unterhandlung über die Emission einer 4 % unifizierten Anleihe des französischen Staates in der Höhe von 405 000000.- SFr., gleichzeitig zu einem noch festzusetzenden Kurs in holl. Gulden ausgestellt; Emissionskurs voraussichtlich um pari; Laufzeit 30 Jahre, mit folgendem Zweck:A. Konversion von folgenden schweizerischen Anleihen im Gesamtbetrag von 156 700000.- SFr. u. neue Kapitalaufnahme i. d. Schweiz.
1. 4'/Wo Anleihe Paris-Lyon-Méditerranée von 1932 im noch ausstehenden
Betrag von 93,6 Millionen SFr., gleichzeitig auf Gulden lautend;
2. 41/2% Anleihe Elsässische Staatsbahnen von 1932 im Betrage von
36,5 Millionen SFr., gleichzeitig auf Gulden lautend;
3. 5°7b Anleihe Paris-Orléans von 1930 im Betrage von 26,6 Millionen SFr.
Es ist geplant, zum Zwecke der Konversion der aufgeführten Anleihen und zur Kapitalneuaufnahme in der Schweiz eine Tranche der 4% unifizierten Anleihe in der Höhe von 175 Millionen SFr., gleichzeitig auf Gulden lautend, zur Emission zu bringen.B. Konversion diverser holländischer Anleihen im Wert von rund 230 000 000.-SFr.
1. 6% Anleihe Chemins de fer du Nord;
Beide genannten Anleihen belaufen sich, gleichzeitig auf Gulden ausgestellt, auf 21 Millionen Dollars.
3. Dazu eine weitere Reihe, uns nach Zahl und Betrag nicht bekannter holländischer Anleihen zugunsten französischer Eisenbahnen.
Gegenwert der holländischen Tranche somit 230 Mill. SFr.
Die Emission der 4% unifizierten Anleihe des französischen Staates soll im Januar nächsten Jahres stattfinden. Eine rechtzeitige Beschlussfassung seitens der Schweiz sei jedoch erwünscht, weil der französische Finanzminister beabsichtige, das Parlament schon in der nächsten Session von der geplanten Anleihensoperation in Kenntnis zu setzen.
Die neue Anleihe ist eine Anleihe des französischen Staates und tritt an Stelle der einzelnen Anleihen der schuldnerischen Eisenbahnunternehmungen. Sie soll mit einer Transferklausel versehen werden, ähnlich derjenigen für die 4% Anleihe 1937 der grossen französischen Eisenbahngesellschaften (2-jährige Bons) von 200 Millionen SFr. Die seinerzeit im Namen der französischen Regierung vom Gouverneur der Banque de France abgegebene bezügliche Erklärung lautete:
«J’ai l’honneur, à cet égard, conformément à la demande qui m’a été adressée par mon Gouvernement, de vous donner l’assurance que la Banque de France prendra toutes mesures utiles pour assurer, en temps opportun, le transfert en francs suisses des provisions qui lui seront remises en vue du paiement des coupons et du remboursement du capital de l’emprunt dont il s’agit.»
Wie wir vernehmen, haben die holländische Regierung sowie die niederländische Notenbank der auf Holland entfallenden Anleihenstranche, ohne besondere Bedingungen geltend zu machen, bereits zugestimmt.
Die französische Regierung würde es begrüssen, wenn die Schweiz ihrerseits sich mit der geplanten Konversionsoperation einverstanden erklären könnte, was zusammen mit der holländischen Mitwirkung für die jetzige Regierung Frankreichs von hohem Wert wäre. Die französische Regierung habe die Absicht, nach erfolgter Anleihensemission zur Konsolidierung der Finanzlage in Frankreich selber weitere Mittel in Form von Anleihen aufzunehmen.
Die Herren Generaldirektoren Straessle und Golay werden sich erlauben, morgen Dienstag den 6. ds. bei Ihnen vorzusprechen, um mit Ihnen die Angelegenheit noch mündlich zu behandeln.
Was die Stellungnahme der Nationalbank anbelangt, teilen wir Ihnen zu Ihrer Orientierung mit, dass wir vom Standpunkt der Währung, des Geld- und Kapitalmarktes gegen das französische Anleihensprojekt keine Bedenken geltend zu machen haben. Mit Bezug auf die WährungsVerhältnisse glauben wir uns mit der oben zitierten Transferklausel einverstanden erklären zu können.
Wir möchten bei dieser Gelegenheit noch beifügen, dass die französische Regierung weiter beabsichtigt, nach erfolgreicher Durchführung obiger Anleihenstransaktion an die Konversion der im Oktober 1939 fälligen 200 Millionen SFr. 2-jährige Kassa-Bons der französischen Regierung, welche 1937 in der Schweiz plaziert wurden, heranzutreten. Dabei wäre gedacht, zu diesem Zwecke eine Anleihe aufzunehmen, an welcher sich diesmal auch Holland beteiligen würde, sodass als Schweizertranche nicht mehr der gesamte Betrag der genannten Kassa-Bons zur Emission gelangen würde.
- 1
- Cette lettre est signée: G. Bachmann, pp. Schwegler. Remarque de Bonna en tête du document: M. Kohli. Ces Messieurs ne sont pas venus. M. Motta est d’accord de lier l’aff. à celle de la BCB[Banque commerciale de Bâle]et même de la ratification de la convention de double imposition! Bo. 6/XII.↩
- 2
- Lettre: E 2001 (D) 2/268. Betr. Emission einer französischen unifizierten Anleihe.↩
Tags