Lingua: tedesco
18.6.1938 (sabato)
Le Président du Comité «Allemagne» de VAssociation suisse des Banquiers, P. Vieli, au Directeur de la Division du Commerce, J. Hotz
Lettera (L)
Les critiques de Laur contre la part exagérée de moyens de paiement prévus pour les créanciers suisses dans le clearing avec l’Allemagne par rapport à celle de l’exportation agricole sont infondées. La situation des créanciers suisses.

Classement thématique série 1848–1945:
II. LES RELATION BILATÉRALES ET LA VIE DES ÉTATS
II.1 ALLEMAGNE
II.1.4 ALLEMAGNE. RELATIONS ÉCONOMIQUES
Raccomandazione di citazione: Copiare

Pubblicato in

Oscar Gauye (ed.)

Documenti Diplomatici Svizzeri, vol. 12, doc. 326

volume link

Bern 1994

Dettagli… |
Raccomandazione di citazione: Copiare
Cover of DDS, 12

Collocazione

dodis.ch/46586
Le Président du Comité «Allemagne» de l’Association suisse des Banquiers, P. Vieli, au Directeur de la Division du Commerce, J. Hotz1

Sie hatten die Freundlichkeit, mir Durchschlag eines Briefes von Herrn Prof. Dr. Laur vom 14. Juni2 sowie einer Aufzeichnung3 über sein Votum in der Sitzung der schweizerischen Delegation vom Dienstag, den 14. Juni, zur Kenntnis zuzustellen.

Obwohl ich zwar Gelegenheit hatte, mich bereits in der Sitzung selbst zu einzelnen Ausführungen von Herrn Prof. Laur zu äussern, sehe ich mich doch veranlasst, zu seiner schriftlichen Aufzeichnung noch einige weitere Bemerkungen anzubringen.

Auf die allgemeine Beschwerde des Votanten möchte ich dabei nicht eingehen, nachdem dies von Ihnen bereits in der Sitzung in durchaus sachlicher und einwandfreier Weise geschehen ist. Ebenso kann ich darauf verzichten, mich zu den statistischen Angaben hinsichtlich der Käseausfuhr zu äussern, da die Handelsabteilung über das nötige statistische Material verfügt, um diesen Teil des Votums des Vertreters der Landwirtschaft zu beurteilen. Nur ganz allgemein darf ich vielleicht darauf hinweisen, dass die Forderung von Herrn Prof. Laur, es sei für die Ausfuhr landwirtschaftlicher Produkte nach Deutschland ein Devisenkontingent von 15-16 Millionen Franken zur Verfügung zu stellen, bereits im letzten Jahr als restlos erfüllt betrachtet werden kann. Nach der offiziellen schweizerischen Handelsstatistik belief sich nämlich die Gesamtausfuhr landwirtschaftlicher Produkte nach Deutschland im Jahre 1937 wertmässig auf die Summe von Fr. 17 955 000.–. Es ist dies also erheblich mehr, als was Herr Prof. Laur an Devisen für die Bezahlung der landwirtschaftlichen Ausfuhr beansprucht hat. Was dagegen die besondere Privilegierung der landwirtschaftlichen Ausfuhr in einer I. Hypothek im gleichen Rang mit dem Fremdenverkehr anbelangt, so möchte ich doch daran erinnern, dass dieses Verlangen des Bauernverbandes bereits anlässlich von früheren Verhandlungen gestellt, aber von dem damaligen Verhandlungsleiter im Einverständnis mit dem Bundesrat in aller Form abgelehnt worden ist.

Wo ich nun aber unbedingt eine Klarstellung anbringen muss, das ist auf dem Gebiete des Finanzverkehrs. Herr Prof. Laur hat bereits in seinem mündlichen Votum und nunmehr noch in verschärfter Form in der schriftlichen Aufzeichnung behauptet, dass die Finanzgläubiger mehr als 80 Millionen im Verrechnungsverkehr mit Deutschland erhielten. Dabei hat er diesen Betrag den Devisenansprüchen der Landwirtschaft gegenübergestellt, indem er besonders hervorhob, dass der landwirtschaftliche Teil der Bevölkerung ungefähr 25% der Gesamtbevölkerung der Schweiz bilde. Dies gibt insofern ein unrichtiges Bild, als daraus geschlossen werden könnte, dass die Finanzgläubiger eine abgeschlossene Wirtschaftsgruppe, im Gegensatz zur Gruppe der landwirtschaftlichen Bevölkerung darstellen. Wie ich schon in früheren Sitzungen Gelegenheit hatte, darzutun, setzen sich die Finanzgläubiger im Verkehr mit Deutschland nicht aus den Banken oder einer Anzahl Finanzinstitute zusammen, sondern aus rund 48000 grossen und kleinen Kapitalisten und Sparern. Diese 48 000 Finanzgläubiger rekrutieren sich selbstverständlich aus den verschiedenartigsten Wirtschaftskreisen. Sehr wahrscheinlich gibt es auch eine ganze Reihe von Sparern, die dem landwirtschaftlichen Teil unserer Bevölkerung angehören und Guthaben in irgendwelcher Form in Deutschland besitzen. Es geht also nicht an, die Finanzgläubiger als eine besondere Wirtschaftsgruppe der landwirtschaftlichen Bevölkerung gegenüber zu stellen und dann darzulegen, welche Beträge die Finanzgläubiger und welche Beträge die Landwirtschaft im Verrechnungsverkehr mit Deutschland erhalten.

Und nun die mehr als 80 Millionen Franken, welche den Finanzgläubigern aus Deutschland zu fliessen sollen! Ein solcher Betrag ist den Finanzgläubigern seit dem Jahre 1935 nicht mehr zugekommen. Unter dem Regime des ersten Abkommens erhielten sie allerdings noch eine höhere Summe, aber bereits im Vertrag vom 17. April 1935 wurden die Ansprüche der Finanzgläubiger auf Funding Bonds verwiesen, d. h. sie bekamen überhaupt kein Bargeld, sondern bloss Scheine, die sie allerdings - aber mit schweren Verlusten - versilbern konnten. Nun bestanden in jener Periode noch grosse Stillhalteforderungen der Banken, sodass in Form von Stillhaltezinsen erhebliche Beträge aus Deutschland in die Schweiz kamen. Die Stillhalteguthaben der Banken sind aber inzwischen - ebenfalls mit gewaltigen Verlusten - enorm reduziert worden, sodass diese Stillhaltezinsen, die aus der Reichsbankquote bestritten werden müssen, heute noch ca. Fr. 900000.– pro Monat ausmachen. Wir kommen also auf rund 12 Millionen Franken für Stillhaltezinsen. Aus dem Transferfonds soll den übrigen Finanzgläubigern, mit Einschluss Österreich, etwa 64 Millionen Franken bezahlt werden. Man kommt also mit Einschluss der Stillhaltezinsen und der Zinsen der Österreichischen Anlagen auf 76 Millionen Franken pro Jahr und nicht auf über 80 Millionen aus Deutschland.

Wenn Herr Professor Laur in seiner Aufzeichnung sodann durchblicken lässt, dass auch eine Verzinsung von 2,78% noch erträglich sei im Verhältnis zur Verzinsung vieler Spargelder in der Schweiz, so ist eine solche Gegenüberstellung ebenfalls ein Trugbild. Gewiss zahlen heute die Banken für kurzfristige Gelder - aber nicht für Spargelder - sehr niedrige Zinsen, die sich um etwa 1-1½% herum bewegen. Es handelt sich aber um Gelder, über die der Gläubiger zu jeder Zeit verfügen kann, und für welche die Banken selbst keine Anlagemöglichkeit besitzen. Nur länger befristete und Hypothekar-Anleihen können zum Vergleich mit den deutschen Anlagen herangezogen werden. Der anlagesuchende Kapitalist erhält aber auch heute noch in der Schweiz bei erstklassiger Sicherheit 3% und neuerdings auf Kantons- und Gemeindeanleihe auch wieder 3½% und 3¾%. Die Finanzgläubiger im Verkehr mit Deutschland, die sich mit einem durchschnittlichen Zins von 2,78% abfinden müssen, wobei auf eine Amortisation der Anlagen überhaupt nicht gehofft werden kann und die Sicherheit der Anlage somit gleich null ist, stellen sich also ganz ausserordentlich schlecht.

Wenn Herr Prof. Laur in seiner Aufzeichnung die Ansprüche der Kapitalgläubiger noch weiter kürzen will, konnte höchstens Deutschland daraus einen Nutzen ziehen, nachdem, worauf ich bereits eingangs hingewiesen habe, der Export von landwirtschaftlichen Produkten jetzt schon höher ist, als die von Herrn Prof. Laur beanspruchten 15-16 Millionen, die Ansprüche der Landwirtschaft also jetzt schon sichergestellt sind dank den sehr grossen Opfern, welche die Finanzgläubiger neuerdings wieder auf sich zu nehmen bereit ist.

1
Lettre: E 7110 1967/32/900 Deutschland (4) 1938.
2
Ces documents ne figurent pas au dossier.
3
Ces documents ne figurent pas au dossier.

Tags

Reame Tedesco (Economia)

Persone

Destinataria / Destinatario
Hotz, Jean (1890–1969)
Menzionata / Menzionato
Laur, Ernst (1871–1964)

Termini geografici

Menzionata / Menzionato
AustriaReame tedescoZurigo