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Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 12, doc. 234
volume linkBern 1994
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
Archival classification | CH-BAR#E27#1000/721#149* | |
Dossier title | BG vom 22.6.1939 über die Aenderung des BG vom 12.4.1907 betr. die Militärorganisation (Organisation des Militärdepartementes und der Armeeleitung) (1937–1946) | |
File reference archive | 02.B.3.c |
dodis.ch/46494
Procès-verbal de la séance de la Commission de la défense nationale1 du 16 mars 19382
Traktanden: 1. Fliegerabwehrgeschütz (20 mm, 34 mm).
2. Ergänzung der Bewaffnung und Ausrüstung und Verstärkung der Landesverteidigung (Kreditfragen).
3. Ausbildungskurse für Grenz- und Territorialtruppen.
4. Verlängerung der Wiederholungskurse und Kadervorkurse.
5. Wahl des Generals (Bundesverfassung Artikel 85/4).
6. Verschiedenes.
Beginn der Verhandlungen 10.15.
Bundesrat Minger: Unter dem Eindrücke des Anschlusses von Österreich an Deutschland ist es gegeben, anlässlich der heutigen Sitzung der L.V.K., die für unser Land aus diesen weittragenden Umwälzungen entstehenden Folgen zu besprechen. Eine gleichgeschaltete Volksmenge von 110 Millionen Köpfen, entsprechend der Bevölkerung der beiden Achsenmächte, steht unter dem unmittelbaren Willen zweier Köpfe, die gegen sich das eher komplizierte System der heutigen Demokratien haben. In den Völkerbund und dessen Macht darf die Schweiz keine Hoffnungen setzen. Für uns ist diese Entwicklung höchst unerfreulich, sie ist nicht gefährlich, solange wir ein geschlossenes Volk hinter einer schlagfertigen Armee haben. Es ist bedauerlich, dass die Schweizerpresse gegenüber den Vorfällen in Österreich nicht die unserer Neutralität entsprechende Zurückhaltung gezeigt hat. Bis heute war der Fall eines isolierten Angriffes einer Grossmacht gegen uns undenkbar, heute müssen wir diese Gefahr wenigstens als möglich ins Auge fassen und bedenken, dass wir in Zukunft auf uns selbst angewiesen sind. Es wäre wünschenswert, dass die Mitglieder der L.V.K. ihre Auffassung zur neuen Lage bekunden.
Oberstkkdt. Guisanerwähnt einige Beispiele von tendenziöser Berichterstattung ausländischer Zeitungsleute über die Zukunft der Schweiz. Unsere Neutralität stehe heute gar nicht in Diskussion, weshalb es gefährlich sei, überhaupt Parallelen zu ziehen zwischen Österreich und unserem Lande. Er empfiehlt eine schärfere Überwachung der Presse von Seiten der Landesregierung.
Oberstkkdt. Wille: Neben der Überwachung der Presse muss unbedingt auch das Radio in den Dienst der Aufklärung des Volkes im Interesse des Landes gestellt werden. Es ist unerhört, dass im Anschluss an den Spanienwerberprozess in Zürich in einer öffentlichen Versammlung in Basel gegen den Bundesrat geherzt wurde.
Oberstkkdt. Miescher: Neben den Tageszeitungen, die in oft verletzender Art Kritik üben an den Zuständen unserer Nachbarländer, ist die Art und Weise, wie in schweizerischen Witzblättern Hitler und Mussolini lächerlich gemacht werden, zu verurteilen.
Oberstkkdt. Prisierinnert an die Möglichkeit, dass der Schweiz ein Ultimatum gestellt werden könnte mit Verlangen auf Presseeinschränkung. Die Presse ist aus diesem Grunde zur Masshaltung aufzufordern.
Oberstkkdt. Labhartist bezüglich der Presse gleicher Ansicht wie die übrigen Mitglieder der L.V.K. Er erklärt, dass eine Gefahr für die Schweiz momentan nicht bestehe, dass uns aber im Ernstfälle nur eine möglichst schnelle und frühzeitige Mobilmachung Gewähr bieten kann für einen nutzbringenden Einsatz der Armee. Er prägt den Grundsatz: Lieber einmal vorzeitig und unnütz mobilisieren als zu spät. Im Interesse der Bereitschaft der Armee ist eine raschere Folge der Materiallieferungen an die Truppe dringend notwendig. Der Generalstab prüft die neugeschaffene Lage an unserer Ostgrenze eingehend.
Bundesrat Mingerschildert die Massnahmen, die vom Bundesrat und vom E.M.D. im Laufe des 11., 12. & 13. März getroffen worden sind. Leider besitzen wir heute nur ungenügende gesetzliche Grundlagen, um auf die Presse mässigend einzuwirken. Der Bundesrat überprüft gegenwärtig die Stellung der Neutralität der Schweiz und wird gegebenenfalls beim Völkerbundsrat entsprechende Schritte unternehmen.
Oberstkkdt. Prisi: Man sollte die heute bekanntgegebene Auffassung der L.Y.K. politisch verwerten können, um damit gegen den Defaitismus und die Zersetzung des Volkes zu wirken. Am Beispiel der französischen Armee, deren Zuverlässigkeit heute in Frage steht, gilt auch bei uns das Wort: «Die Armee ist das Spiegelbild des Volkes, ihre Geschlossenheit soll Vorbild sein.»
Bundesrat Minger: Da alle Mitglieder der L.V.K. der Auffassung sind, dass die Stellungnahme der Kommission zur neuen Lage festgehalten werden müsse, werde er dem Bundesrat über die gepflogene Aussprache mündlich Bericht erstatten3.
Traktandum 1: Fliegerabwehrgeschütz 20 mm, 34 mm.
Den Mitgliedern der L.V.K. sind zu diesem Traktandum folgende Berichte zugegangen: Bericht der Gst. Abt. vom 23. Januar 1938, Bericht des Waffenchefs der Flieger- und Fliegerabwehrtruppen vom 27. Januar 1938, Bericht des Chefs der K.T.A. vom 23. Februar 1938.
Bundesrat Minger: Als einzige Abwehrwaffe gegen Flieger besitzen wir bei der Truppe heute vorerst nur Mg. Lieferbereit sind heute nur Maschinenkanonen 20 mm von Oerlikon. Den Mitgliedern der L.V.K. sind zur Frage der Einführung einer weitern Abwehrwaffe die oben angeführten Berichte übergeben worden. Entsprechend der heute sich ergebenden Aussprache in der L.V.K. wird der Chef des E.M.D. eine Entscheidung zu treffen haben.
Oberstdiv. Bandigibt über die in seinem Bericht vom 27. Januar 1938 enthaltene Auffassung der Abteilung für Flugwesen und Fliegerabwehr hinaus noch folgende ergänzende mündliche Erläuterungen zur Frage der Anschaffung einer Abwehrwaffe: Anlässlich seiner Studienreise nach Deutschland habe er feststellen können, dass in der deutschen Armee die 20 mm Automatkanone weitgehend eingeführt sei. Ganz besonders legt er Wert darauf, den nächstens einrückenden Ballontruppen als Grundlage für deren Umschulung auf Fliegerabwehr in den verlängerten Wiederholungskursen eine genügende Zahl von Waffen zur Verfügung stellen zu können. Die Flabwaffe verfügt auf Ende 1938 über 82 Offiziere 226 Uof. und 1700 Mann. Für diesen Bestand stehen heute an Bewaffnung zur Verfügung:
1 Vickers-Bttr. 75 mm
1 Schneider-Bttr. 75 mm
1 34 mm.-Bttr. der Waffenfabrik
8 Oerlikoner-Geschütze 20 mm.
Die Vickers-Bttr. scheidet als Ordonnanzwaffe aus. Die Ablieferungstermin der 75 & 34 mm. Geschütze sind noch ungewiss, wogegen von Oerlikon die 28 weitern Automatkanonen lieferbar auf Ende Mai angeboten wurden. Die Ausbildungsmöglichkeit an einer neu einzuführenden Flabwaffe ist weitgehend zu berücksichtigen. Dabei ist zu bedenken, dass eine Verwendung von Lw.- und Lst.-Leuten, teilweise auch sogar von Hilfsdienstpflichtigen an Bttrn. mit komplizierten Kommandogeräten gänzlich ausgeschlossen ist. Wenn also mit Rücksicht auf die im Bericht vom 27. Januar 1938 einlässlich dargelegte neue Fliegertaktik 20 mm Flabgeschütze nötig werden, so ist deren Beschaffung auch vom Gesichtspunkt der Ausbildung aus und der raschmöglichsten Aufstellung von Flabeinheiten, zu begrüssen. Der W’chef der FL- &Flab. Trup. bestätigt seinen Antrag: (4.11.37) es seien anzuschaffen: 28 Oerlikon Flab-Kanonen 20 mm mit dem nötigen Zubehör à Fr. 30000.– = Fr. 840000.–. Munition für 8 bisherige und 28 neue Flab-Kanonen, total somit 36 x 1500 = 54000 Schuss Hochbrisanzleuchtspurgranaten mit Selbstzerstörung «HZ» à Fr. 11.– = Fr. 594000.–. Der Totalbetrag von Fr. 1434000.– sei dem Kredit «V.L.I. Erdabwehr» zu entnehmen.
Oberst Fierzergänzt ebenfalls seinen schriftlichen Bericht vom 23. Februar
1938 mit folgenden mündlichen Ausführungen: Vor allem verweist er auf seine Tabelle, wonach in 14 Ländern der 40 mm Bofors-Automatkanone der Vorzug gegeben wurde, offensichtlich in der Überlegung, dass ein kleines Kaliber zu wenig Wirksamkeit besitze. Während er schon für die Ausführung der Oerlikon-Kanone an sich Bedenken hege, könne ganz besonders die heute verwendete Munition den Anforderungen einer wirksamen Abwehr nicht mehr entsprechen. Trotzdem die K.T.A. der Maschinenfabrik Oerlikon die Behebung dieses Mangels schon vor längerer Zeit nahelegte, sei es dieser bis heute nicht gelungen, eine bessere Munition herauszubringen. Auch sei die Gegensätzlichkeit der Auffassung der K.T.A. nicht aus Gründen der Konkurrenz zu Oerlikon entstanden, sondern einzig aus der Überlegung, dass mit dieser Waffe fliegende Ziele nicht wirksam bekämpft werden können. Bis zur Einführung einer neuen Waffe für die Armee brauche es einer gewissen Zeit der Entwicklung, die heute für ein Geschütz mittleren Kalibers noch nicht abgeschlossen ist.
Oberstkkdt. Labhart: Der Chef der Gst. Abt. begründet seinen Vorzug für Anschaffung von Oerlikon-Kanonen mit der Notwendigkeit der raschen Bereitschaft der Flab. Die Armee braucht heute rasch etwas Zweckmässiges, auch wenn dieses Geschütz nicht allen Anforderungen zu entsprechen vermag. Er unterstützt aus diesem Grunde den Antrag von Oberstdiv. Bandi.
Bundesrat Minger erhält auf die Anfrage, ob die auf Oerlikon-Kanonen neu angelernten Ballontruppen später auf eine 34 mm Kanone der Waffenfabrik umgeschult werden können, vom Chef der K.T.A. eine bejahende Antwort.
Oberstkkdt. Guisanerwähnt, dass die Kaliberfrage von Abwehrwaffen in allen Ländern diskutiert wird. Deutschland selbst sei vom Kaliber 37 mm wieder abgekommen. Die Voten von Oberstkkdt. Labhart und Oberstdiv. Bandi verdienen alle Unterstützung. Wir dürfen nicht noch ein Jahr zuwarten, bis wir die Abwehrtruppe mit einer neuen Waffe ausrüsten. Damit wird kein negatives Werturteil gefällt über die noch in Versuchen steckende 34 mm Waffe der Waffenfabrik. Schliesslich ist in Betracht zu ziehen, dass die Oerlikon-Kanonen billiger zu stehen kommen.
Oberstkkdt. Willeist im Prinzip auch dieser Auffassung, doch sollte auch der Gefahr der überstürzten Steigerung des Bereitschaftsgrades begegnet werden. Was wir benötigen, ist ein weittragendes Geschütz mit sichtbarem Schuss, um die Maschinen zur Umkehr zu zwingen, und eine Abwehrwaffe für Nahkampf, für den sich die 20 mm Oerlikon-Kanone eignet. Die Waffenfabrik soll an der von ihr gutbefundenen Waffe Weiterarbeiten, denn die beschränkte Anschaffung von Oerlikon-Kanonen schliesst eine nachträgliche Lieferung der Waffenfabrik nicht aus.
Oberstkkdt. Miescheräussert sich in ähnlichem Sinne und stützt sich insbesondere auf die Aussagen des Chefs der Abteilung für Flugwesen, der die Oerlikon-Kanone als gut bezeichnet.
Oberstkkdt. Prisi: Wir befinden uns in einer Notlage und die Truppen warten auf Waffen, an denen sie ausgebildet werden können. Auch einzelne Städte wünschen, dass von Seiten des E.M.D. gewisse Typen festgelegt werden. Schiesssachverständige erklären, dass die Oerlikon-Kanone Vorteile aufweise. Die Oerlikon-Kanone sei leicht transporttierbar, auch im Gebirge, und sehr rasch feuerbereit, zudem auch billiger als die 34 mm Kanone der Waffenfabrik.
Bundesrat Minger: Die gepflogene Aussprache zeigt, dass die Mitglieder der L.V.K. einhellig dem Antrag von Oberstdiv. Bandi zustimmen, unter der Voraussetzung, dass die K.T.A. ihre Versuche mit Kaliber 34 mm und 20 mm fortsetzt. Das E.M.D. wird eine entsprechende Verfügung erlassen.
Traktandum 2: Kreditfragen.
Bundesrat Mingerstellt fest, dass den Mitgliedern der L.V.K. zu diesem Traktandum folgende Unterlagen vorgelegt wurden: Bericht des Chefs der K.T.A. mit zugehörigen Tabellen vom 22. Februar 1938; Bericht der Gst. Abt. mit Antrag über Verwendung der Restanz aus der Überzeichnung der Wehranleihe vom 11. März 1938; Bericht der K.T.A. vom 12. März 1938 zur teilweisen Richtigstellung des oben erwähnten ersten Berichtes der K.T.A.
Aus diesen Berichten geht hervor, dass die K.T.A. ungedeckte Mehrkosten aufweist als Folge von Materialverteuerungen (Abwertung) in der Höhe von 27,2 Millionen und daneben einen Kreditbedarf von 2,8 Millionen für nachträglich notwendig gewordene vermehrte Materialanschaffungen. Den Mitgliedern der L.V.K. ist die Kreditgestaltung der letzten Jahre aus dem Bundesbeschluss über Ergänzung, Bewaffnung und Ausrüstung der Armee (E.B.A.) 82 Millionen, dem B.B. über Verstärkung der Landesverteigung (V.L.I.) 235 Millionen, dem B.B. betr. Verwendung eines Teils des Fonds aus der Wehranleihe zur weitern Verstärkung der Landesverteidigung (V.L.II.) 58 555 000.– Fr. hinlänglich bekannt. Der Chef des E.M.D. gibt einige Aufschlüsse, wie er sich die Kreditgestaltung der nächsten Jahre denkt. Er ist vor allem der Auffassung, dass in erster Linie über die Restanz der Überzeichnung der Wehranleihe im Ausmasse von rund 41,5 Millionen verfügt werden sollte. Zusammen mit einem etwas erhöhten ordentlichen Voranschlag sollten diese Mittel für das Jahr 1939 ausreichen, namentlich auch deshalb, weil der Fortschritt der Fabrikation gegenüber den bewilligten Krediten im Rückstand ist. Unter diesen Voraussetzungen dürfte sich die Notwendigkeit der Anforderung neuer Kredite erst im Jahre 1940 zeigen, wofür eine Botschaft 1939 auszuarbeiten ist.
Oberst Fierzlegt Wert darauf, dass in der Kontinuität der Fabrikation kein Unterbruch eintreten dürfe, da in allen Fabrikationszweigen die Liefertermine sehr verlängert wurden und die K.T.A. aus diesem Grunde auf eine langfristige Sicher Stellung der Kredite angewiesen ist.
Bezüglich der Einhaltung der Termine gibt der Chef der K.T.A. folgende Erklärungen ab: Die neuen Gebirgsgeschütze werden bis Ende Mai 1938 programmgemäss zur Ablieferung gelangen. Die Fabrikation der 10,5 Kanonen hätte 1938 voll in Schwung kommen sollen, ist nun aber durch Lieferungsschwierigkeiten bei den Ludwig von Rollschen Eisenwerken in Rückstand geraten. Die Ik. können im Laufe des Jahres aller Voraussicht nach etwas rascher zur Ablieferung gelangen.
Den Mitgliedern der L.V.K. werden die neuen Liefermöglichkeiten an Hand graphischer Darstellungen erläutert.
Oberstkkdt. Labhartist der Auffassung, dass die Restanzverwendung dem Bundesrate und den eidg. Räten möglichst bald vorgelegt werden kann.
Verschiedene Mitglieder der L.V.K. halten sich darüber auf, dass die Lieferungen der Ludwig von Rollschen Eisenwerke in kaum zu verantwortender Weise verzögert wurden.
Die Aussprache über allfällig notwendig werdende weitere Befestigungsbauten ruft einer Diskussion über die Zweckmässigkeit der Verteidigung auf der äussern Linie, wobei der Grundsatz, dass die Ausrüstung der Feldarmee durch allzuviele Festungsbauten nicht in Rückstand kommen dürfe, die Zustimmung aller Mitglieder der L.V.K. findet.
Oberstkkdt. Labhartstellt fest, dass in den nächsten Jahren für Anschaffung von Flugzeugen, Bomben, für vermehrte Benzinvorsorge, für die bessere Bewaffnung der Territorialinfanterie, für Schutzschilde an Ik., für Tankbüchsen und den Autopark ungefähr 150 Millionen notwendig sind.
BundesratMingerersucht die Gst. Abt., einen Bericht für alle diese Anschaffungen vorzulegen. Wie man sich auch zur Frage der Verteidigung einstelle, dürfe dadurch die Aufgabe des unbedingten Haltens des Grenzschutzes in keiner Weise geändert werden.
Oberstkkdt. Labhartgibt zu seinem Antrage betr. die Verwendung der Restanz aus der Überzeichnung der Wehranleihe noch mündliche Erläuterungen. Die 30 Millionen für Deckung der Mehrkosten und der Mehranschaffungen der K.T.A. seien gerechtfertigt. Ebenso sei es notwendig, dem Materialbegehren der K.M.V. von 3 Millionen rund zu entsprechen. Bei der Anschaffung von Pzw. ist eine Beschränkung auf 36 Stück gegeben, zu denen die nötigen 9 Entpannungsfahrzeuge gehören. Mit der Serie der 10,5 cm Bttrn. sollte kein Unterbruch eintreten, dabei bleibe die Frage noch offen, was mit den alten 12 cm Kanonen zu geschehen habe. Die für Anschaffung von vermehrten Streuminen, Hindernismaterial, Munition für 10,5 cm Kanonen ausgesetzten Beträge seien sehr bescheiden und vermögen nur den allerdringensten Bedarf zu decken.
Oberstkkdt. Willemisst den Pzw. keine entsprechende Bedeutung zu, um deren Zahl von 24 auf 36 zu erhöhen. Aus diesen Einsparungen sollten im vermehrten Masse Streuminen und Hindernismaterial beschafft werden so wie die dringend notwendigen Hilfsaufsätze der Ik. für Tankabwehr.
Die Mitglieder der L. V.K. schliessen sich diesem Vorschläge an und auch der Chef der Gst. Abt. ist mit der Beschränkung auf 24 Pzw. einverstanden.
Oberst Fierzerklärt, dass die K.T.A. auf den neu zu bewilligenden 30 Millionen hoffe, 2 Millionen einsparen zu können. Er benützt die Gelegenheit um darzutun, dass auf den bisherigen Lieferungen schon wesentliche Einsparungen möglich gewesen waren, aus deren Erlös vermehrtes Kriegsmaterial angeschafft werden konnte.
Zum Abschluss des Traktandums Kreditfragen pflegt die L. V.K. nach Voten der Herren Oberstdiv. Bandi und Obert Fierz eine allgemeine Aussprache über die Frage der Anschaffung von Flugzeugen und Bomben, ohne in dieser Sache einen Beschluss zu fassen.
Bundesrat Mingerstellt fest, dass die Mitglieder der L.V.K. folgendem Antrag der Gst. Abt. zustimmen:
Der Fond aus der Wehranleihe zur weiteren Verstärkung der Landesverteidigung ist wie folgt zu verwenden:
[...]4
Die L. V.K. ist allerdings der Auffassung, dass dabei die Frage zu prüfen ist, ob die Pzw. von 24 auf 36 Stück zu vermehren sind. Sollte diese Vermehrung nicht gerechtfertigt sein, so ist der damit freiwerdende Betrag für die zusätzliche Anschaffung von Streuminen und Hindernismaterial zu verwenden.
[...]5
Traktandum 5: Wahl des Generals
Bundesrat Mingererwähnt, dass die Frage der Wahl des Generals schon bei der Behandlung der Neuorganisation des Armeestabes besprochen wurde. Die Abänderung der Wahlart des Generals bedingt eine Verfassungsänderung.
Sämtliche Mitglieder der L.V.K. sind einverstanden, dass dem Bundesrat zu Händen der eidg. Räte eine Botschaft mit dem Antrag zu unterbreiten ist, wonach die Wahl des Generals durch den Bundesrat vorzunehmen ist. Eine Anregung von Oberstkkdt. Wille auf entsprechende Abänderung von Art. 204 M.O. betreffend Abberufung des Generals ist noch zu prüfen6.
[...]7.
- 1
- Anwesend: Bundesrat Minger, Chef des E.M.D., als Vorsitzender, Oberstkkdt. Guisan, Kdt. 1. A.K., Oberstkkdt. Wille, Waffenchef der Infanterie, Oberstkkdt. Miescher, Kdt. 3. A.K., Oberstkkdt. Prisi, Kdt. 2. A.K., Oberstkkdt. Labhart, Chef der Generalstabsabteilung. Beigezogen: Oberstdiv. Bandi, Waffenchef der Flieger- & Fliegerabwehrtruppen, Oberstdiv. Huber, Unterstabschef, Oberst Fierz, Chef der K.T.A. Ce procès-verbal est signé du Conseiller fédéral R. Minger et du Capitaine H. Bracher, secrétaire de la Commission.↩
- 2
- (Copie): E 27, Archiv-Nr. 149, Bd. 1.↩
- 3
- A ucune trace d’une communication de Minger à ses collègues concernant cette séance n’a été retrouvée dans le volume E 1004.1 1/371 (mars 1938) des procès-verbaux des séances du Conseil fédéral.↩
- 4
- Für die Tabelle vgl. dodis.ch/46494. Pour le tableau, cf. dodis.ch/46494. For the table, cf. dodis.ch/46494. Per la tabella, cf. dodis.ch/46494.↩
- 5
- Suivent les passages traitant des objets 3. Ausbildungskurse für Grenz- und Territorialtruppen et 4. Verlängerung der Wiederholungskurse de l’ordre du jour. 4, Sur cette question, cf. No 282, annexe.↩
- 6
- Sur cette question, cf. No 282, annexe.↩
- 7
- Suit le point 6 de l’ordre du jour Verschiedenes où sont abordés les points suivants: Entwurf Ausbildungsvorschriften der Infanterie, Ausdehnung der Vorbereitung für Zerstörung von Kommunikationen, Beförderung von Kommandanten der Grenz- und Territorialtruppen et Beziehungen der Schweiz zum Fürstentum Liechtenstein. Le paragraphe consacré à ce sujet a la teneur suivante: Bundesrat Mingerhat in der politischen Aussprache zu Beginn der Sitzung den Mitgliedern der L.V.K. in Aussicht gestellt, dass sie über die gleichen Tags im Bundeshaus stattgefundene Besprechung mit der Regierung des Fürstentums Lichtenstein orientiert werden sollten[cf. No 241, annexe]. Oberstdiv. Huber, der an dieser Besprechung teilnahm, gibt bekannt, dass die Regierung des Fürstentums Lichtenstein an den bestehenden Verhältnissen nichts zu ändern wünsche. Gestützt auf die Mitteilungen von Oberstdiv. Huber widmen die Mitglieder der L.V.K. der militärischen und politischen Würdigung unserer Beziehungen zum Fürstentum Lichtenstein eine längere Aussprache. Ein Bericht der Gst. Abt. wird folgen. Cf. No 243, annexe.↩
Tags
Military policy
Anschluss of Austria (1938)