Également: Défense de la voie choisie par Motta auprès du Landbote. Rôle de la Commission consultative de presse. Annexe de 7.2.1938
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Documents Diplomatiques Suisses, vol. 12, doc. 193
volume linkBern 1994
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Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
▼ ▶ Cote d'archives | CH-BAR#E2001D#1000/1552#77* | |
Ancienne cote | CH-BAR E 2001(D)1000/1552 5 | |
Titre du dossier | Landbote, Winterthur (1937–1940) | |
Référence archives | A.15.42.12.029 |
dodis.ch/46453 Le Chef du Département politique, G. Motta, au «Demokratische Partei» du Canton de Zurich1
Mit Ihrer Zuschrift vom 21. d. M.2 nehmen Sie Stellung zu dem Schreiben, das das Politische Departement unterm 10. d.M. an die Chefredaktion des «Landboten» in Winterthur gerichtet hat. Sie räumen ein, dass mit Rücksicht auf die schweizerische Neutralität die Kritik ausländischer Verhältnisse in anständiger und jederzeit vertretbarer Form geschehen müsse, können sich jedoch nicht unserer Ansicht anschliessen, dass die Adjektive «weich» und «feminin», mit denen der «Landbote» das italienische Volk charakterisierte, den von Ihnen erwähnten Grundsätzen oder der Presse-Verordnung des Bundesrates widersprechen. Ferner sagen Sie, dass das Politische Departement die Pressefreiheit negiere, formell, weil es seine Auffassung direkt der Redaktion zur Kenntnis brachte, statt die Angelegenheit der konsultativen Presse-Kommission zu unterbreiten, und materiell, weil über die Grundsätze der Presse-Verordnung hinaus der Redaktion empfohlen wurde, in der Beurteilung ausländischer Verhältnisse grössere Zurückhaltung zu zeigen und von ausgesprochen unfreundlichen Artikeln abzusehen.
Zunächst möchten wir Ihnen danken, dass Sie sich dieser Angelegenheit angenommen und uns Ihre beachtenswerte Stellungnahme in aller Offenheit dargelegt haben. Dies gibt uns die Möglichkeit, unsere dem «Landboten» gemachten Ausführungen zu präzisieren in der Erwartung, dass nach Beseitigung der Meinungsverschiedenheiten auch Sie Ihren Einfluss dahin geltend machen, damit die auswärtigen Beziehungen der Schweiz nicht durch eine unüberdachte Journalistik gefährdet werden.
Was die Frage betrifft, ob die beanstandeten Ausdrücke des «Landboten» beleidigend sind und zu Massnahmen auf Grund der Presse-Verordnung Anlass geben können, so räumen wir ein, dass es sich dabei um eine Auslegungsfrage handelt, bei deren Beantwortung man je nach der persönlichen Einstellung zu verschiedenen Ergebnissen kommen kann. Die Presse-Verordnung vom 26. März 19342 sieht nur dann Massnahmen vor, wenn ein Presse-Organ durch «besonders schwere Ausschreitungen» die guten Beziehungen der Schweiz zu ändern Staaten gefährdet. Sie machen nun geltend, dass der Artikelschreiber die Friedensliebe des italienischen Volkes betonen wollte. Wäre dies nun aber zutreffend, dann hat der Verfasser offensichtlich die falschen Ausdrücke gewählt; denn man kann friedliebend sein, ohne dass man weich und feminin oder kurz gesagt ein Feigling ist. Spricht man nun noch gar von den soldatischen Eigenschaften eines Volkes - und darum handelte es sich ja bei dem beanstandeten Satz - so bedeutet die Feigheit den schwersten und vernichtendsten Vorwurf, den man einem Soldaten machen kann. Man wird es daher nicht «mimosenhafter Empfindlichkeit» zuschreiben, wenn in Italien diese Anwürfe nicht als Kompliment aufgefasst worden sind.
Den Vorwurf, dass wir mit unserm Vorgehen die Pressefreiheit negiert hätten, müssen wir entschieden ablehnen. Anders wäre es, wenn von uns irgendwelche Massnahmen auf Grund der Presse-Verordnung ergriffen worden wären. Dies ist nun aber nicht der Fall. Das Politische Departement hat zwar gesagt, dass seiner Ansicht nach wegen der erwähnten Ausdrücke die Angelegenheit vor die Presse-Kommission gebracht werden könnte, aber es hat dem «Landboten» keine Verwarnung zukommen lassen oder gar ein Zeitungsverbot erlassen, wie dies die Presse-Verordnung vorsieht, und wozu nebenbei gesagt das Politische Departement auch gar nicht zuständig wäre. Es hat den «Landboten» auf die diplomatischen Zwischenfälle aufmerksam gemacht, zu denen seine unfreundlichen Artikel Anlasse gegeben hatten, und hat die Redaktion eingeladen, durch grössere Zurückhaltung eine Gefährdung der auswärtigen Beziehungen unseres Landes zu vermeiden. Wenn jeder Private einer Zeitungsredaktion Ähnliches sagen darf, so wird man auch nicht von einer Negierung der Pressefreiheit sprechen können, wenn das Politische Departement, ohne einen Druck auszuüben, bei einer Zeitung an das patriotische Verantwortungsgefühl appelliert und zu einer Angelegenheit Stellung nimmt, die zu seinem Geschäftskreis gehört.
Wie wir bereits in unserm Schreiben an den «Landboten» ausführten, wurde dieser direkte Weg hauptsächlich gewählt, um zu verhindern, dass die Angelegenheit nur vom Gesichtspunkt der Presse-Verordnung betrachtet werde. Die Notwendigkeiten der Neutralität, auf die Sie selbst hinweisen, und das Interesse unseres Landes an ungestörten auswärtigen Beziehungen erfordern mehr als nur die Einhaltung jener Rechtsvorschriften. Es genügt nicht, dass man sich keine besonders schweren Ausschreitungen zuschulden kommen lässt und dass man in der Kritik nur die äussere Form des journalistischen Anstandes wahrt. Die vaterländisch eingestellte Presse sollte vielmehr im Bewusstsein ihrer Verantwortlichkeit für die Bildung der schweizerischen öffentlichen Meinung dem Ausland gegenüber nicht eine Haltung einnehmen, die mit den unbestrittenen Grundsätzen der schweizerischen Aussenpolitik offensichtlich im Widerspruch steht. Die oberste Landesbehörde bemüht sich, in diesen kritischen Zeiten mit allen Nachbarstaaten korrekte und freundschaftliche Beziehungen zu unterhalten. Man sollte erwarten dürfen, dass diese Bemühungen die verständnisvolle Unterstützung der Presse verdienen und jedenfalls nicht eine Haltung, die diese Anstrengungen geradezu durchkreuzt und im Ausland den Eindruck erweckt, das Schweizervolk wolle im Gegensatz zum Bundesrat mit den nichtdemokratischen Staaten Streit und Hader.
Allerdings geben wir zu, dass es wenig fruchtet, diese Ausführungen der gesamten schweizerischen Presse zu machen. Wir haben in der Tat bisher davon Umgang genommen, uns z. B. mit der Redaktion des Fronten Blattes direkt ins Benehmen zu setzen. Um falschen Gerüchten entgegenzutreten, können wir Ihnen aber vertraulich sagen, dass sich die konsultative Presse-Kommission schon wiederholt mit der «Front» befasst hat, und dass die stets, wenn deren Schreibweise zu berechtigten diplomatischen Vorstellungen Anlass gegeben hatte, die Bundesanwaltschaft ersuchten, das in der Presse-Verordnung vorgesehene Verfahren einzuleiten. Der «Landbote» braucht sich daher nicht darüber zu beklagen, dass wir uns direkt mit ihm in Verbindung setzten. Vom offiziellen Organ der demokratischen Partei des Kantons Zürich glauben wir erwarten zu dürfen, dass es sich nicht damit begnügt, nur negativ schwere Ausschreitungen der Presse-Freiheit zu unterlassen, sondern gewillt ist, auch positiv von der Presse-Freiheit einen Gebrauch zu machen, der, bei aller Berücksichtigung der besondern Aufgabe einer freiheitlichen demokratischen Schweizerpresse, in Übereinstimmung bleibt mit den Grundsätzen, die für die auswärtigen Beziehungen unseres Landes Geltung haben3.
- 1
- Lettre (Copie): E 2001 (D) 2/5. Paraphe: OR.↩
- 2
- Cf. No 190.↩
- 3
- Cette affaire a été finalement réglée par la «Commission consultative de Presse» à laquelle la rédaction du «Landbote» a demandé, par lettre du 29 janvier, si elle était d’accord ou non avec la démarche entreprise par Motta avec sa lettre du 10 janvier, cf. le procès-verbal de la séance de la Commission du 1er février 1938 et la réponse du 7 février de son président, qui figurent dans le même dossier que le document publié. De cette réponse, l’extrait suivant donne ces indications: [...] Pour répondre à votre troisième question, M. le Conseiller fédéral Motta n’a certainement jamais eu l’idée de substituer la Légation d’Italie à «votre censeur». Mais ce censeur même, quel est-il? Nous pensons que c’est notre Commission que vous faites l’honneur de viser? Permettez-nous de vous rappeler à ce propos que nous ne sommes pas une commission de censure. Nous avons été constitués, en somme, par le Conseil fédéral pour éviter que des actes considérés comme arbitraires puissent être commis. Chacun des membres de la Commission est partisan de la liberté de la presse et que [sic]s’il a accepté le mandat que le Conseil fédéral lui fit l’honneur de lui confier, c’est pour sauvegarder la liberté de la presse, dans le cadre et dans les limites des intérêts nationaux. Nos confrères, même ceux auxquels nous eûmes le regret de faire part de nos observations, l’ont, le plus souvent, parfaitement compris; ils se sont rendu compte que nos avertissements de confrères évitaient des mesures directes de l’Autorité fédérale susceptibles de conséquences pénibles. Cela dit, à aucun moment M. le Conseiller fédéral Motta n’a pu entendre faire passer l’avis de la Légation d’Italie avant celui de la Commission consultative de presse, mais, encore une fois, il a estimé plus simple et peut-être même plus cordial de vous faire part lui-même des observations auxquelles donnèrent lieu les articles qu’il vous signale. [...] .↩
Liens avec d'autres documents
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