Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 12, doc. 189
volume linkBern 1994
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001D#1000/1552#3357* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(D)1000/1552 119 | |
Dossier title | Beitritt von Schweizern zu der "Falange Espanola Tradicionalista de las J.O.N.S." (1938–1940) | |
File reference archive | B.46.E.1 |
dodis.ch/46449
Mit Ihrem Brief vom 4. d.M.3 teilten Sie uns mit, dass im nationalistischen Spanien häufig auf unsere dort niedergelassene Mitbürger ein gewisser Druck ausgeübt werde, um sie zum Eintritt in die «Falange Espanola Tradicionalista de las J.O.N.S.» zu bewegen. Sie erhielten im Zusammenhang damit öfters Anfragen von solchen Schweizern, wie sie sich gegenüber der Aufforderung, der «Falange» beizutreten, zu verhalten hätten und ob der Beitritt im Widerspruch mit den schweizerischen Gesetzen stehe.
Wir beehren uns, Ihnen zu dieser Angelegenheit mitzuteilen, dass wir uns bereits zurzeit, als der Nationalsozialismus in Deutschland ans Ruder kam, mit ähnlichen Fragen zu befassen hatten. Wir kamen hierbei im Einvernehmen mit den ändern für die Prüfung dieser Angelegenheiten zuständigen Bundesstellen zu der Ansicht, dass ein Eintritt von Schweizern in die nationalsozialistischen Kampfstaffeln SA und SS als durchaus unerwünscht anzusehen ist, weil dies mit der für sie als Ausländern gebotenen Zurückhaltung in innerpolitischen Fragen des Gastlandes nicht vereinbar wäre und sie sich übrigens nach Ansicht des Eidgenössischen Militärdepartements dadurch eines Vergehens gegen Artikel 94 des Militärstrafgesetzbuches schuldig machen würden. Was ihren Eintritt in die NSDAP als solche anbelange, so schien es angezeigt, nicht die gleiche ablehnende Stellung einzunehmen, aber auch in dieser Hinsicht geben wir einer Enthaltung unserer Landsleute entschieden den Vorzug.
Entsprechendes scheint uns nun auch für die von Ihnen gestellte Frage zu gelten. Soweit es sich bei der «Falange» um Einheiten mit militärischem Charakter handelt, ist demnach ein Eintritt unsern Landsleuten unbedingt abzuraten mit dem Hinweis darauf, dass sie sich hierdurch überdies gegen die schweizerischen Militärgesetze vergehen würden. Aber auch soweit es sich um den Eintritt in solche Organisationen der «Falange» handelt, von deren Mitgliedern keine militärähnlichen Dienstleistungen verlangt werden, teilen wir Ihre Auffassung, dass dies mit der streng neutralen Haltung, die sich ein Schweizer grundsätzlich im Auslande zur Pflicht machen sollte, nicht vereinbar ist, besonders angesichts der uns von Ihnen mitgeteilten Eidesformel, die einem Treueid gleichkommt, wie er im Grunde nur von einem Spanier verlangt werden kann.
Sollte es wirklich Vorkommen, dass Schweizer vor die Alternative gestellt werden, entweder in die «Falange» einzutreten, oder dann ihre Stellung aufzugeben, so schiene uns daher ein solches Vorgehen durchaus unkorrekt. Denn wenn auch von den Schweizern wie von allen Ausländern erwartet werden kann, dass sie gegenüber dem herrschenden Regime eine freundliche und loyale Haltung einnehmen, so berechtigt dies noch keineswegs, sie zu einer politischen Stellungnahme zu nötigen, die mit ihrer Eigenschaft als Ausländer kaum vereinbar ist.
Sollten Ihnen daher solche Fälle gemeldet werden, so bitten wir Sie, uns davon Kenntnis zu geben, damit wir prüfen könnten, wie wir gegen ein solches wenig korrektes Vorgehen der Behörden oder Parteiinstanzen des nationalistischen Spanien Einspruch zu erheben hätten.
Tags
Spanish Civil War (1936–1939) Spanish State (1937–1939)