Abgedruckt in
Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 12, Dok. 154
volume linkBern 1994
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Archiv | Schweizerisches Bundesarchiv, Bern | |
▼ ▶ Signatur | CH-BAR#E2001D#1000/1552#771* | |
Alte Signatur | CH-BAR E 2001(D)1000/1552 48 | |
Dossiertitel | Handels- und Kompensationsabkommen mit der Franco-Regierung (1936–1942) | |
Aktenzeichen Archiv | B.14.21.1.a • Zusatzkomponente: Spanien |
dodis.ch/46414
Nach meiner Ankunft in Spanien habe ich in San Sebastian den Chef des
diplomatischen Kabinetts, Herrn Sangroniz, aufgesucht und in Burgos den
Präsidenten der Junta Técnica del Estado, General Gömez Jordana. Diesen
Herren berichtete ich über die Ausführung des mir - auf persönliche Anordnung des Staatschefs hin - vor meiner Abreise erteilten Auftrages, Ihnen den Wunsch der spanischen Regierung auf gegenseitige Veröffentlichung des Unterzeichneten provisorischen Abkommens3 zu unterbreiten.
Die Veröffentlichung würde spanischerseits im Amtsblatt, dem «Boletfn Oficial del Estado» erfolgen, nach hiesigem Gesetz ein unerlässliches Requisit, um das Abkommen rechtskräftig zu machen. Eine Verfügung irgendwelcher Art erhält in der Tat nach hiesiger Gepflogenheit ihre volle Wirkung erst nachdem sie an genannter Stelle publiziert ist, und das betrifft nicht nur Gesetze, Verordnungen und ähnliches, sondern sogar jede Ernennung, Beförderung, Versetzung oder Entlassung auch der untersten Staatsangestellten. Die Publikation hätte also sozusagen automatisch erfolgen müssen, wenn dem Gegenpartner in der Schweiz, d. h. der Schweizerischen Zentrale für Handelsförderung, keinerlei öffentliche Funktion zukäme. Im vorliegenden Falle aber verlangte der Charakter des Abkommens die übliche Verständigung über die gegenseitige Veröffentlichung in den beiden Ländern und es ist der Wunsch des Staatschefs, nichts zu unternehmen, was der schweizerischen Regierung ungelegen sein könnte.
Sie teilten mir auf meine Anfrage hin mit, dass nach Ansicht des Politischen Departements der Veröffentlichung nichts im Wege stehe, die Handelsabteilung aber hatte Bedenken und riet mir, die Spanier zu bitten, die Veröffentlichung vorläufig noch zu unterlassen, mit der Begründung, dass es der schweizerischen Regierung nicht möglich sei, die hiefür nötigen Voraussetzungen vor der Dezember-Session der Bundesversammlung zu schaffen. In diesem Sinne habe ich daher die Herren hier unterrichtet und sie zugleich gebeten, über die Angelegenheit noch keinerlei Pressemeldungen von Spanien aus zu gestatten. Das wurde versprochen und auch streng gehalten. Dagegen scheinen in der Schweiz solche Meldungen erschienen zu sein, von denen dann auch in spanischen Zeitungen Notiz genommen wurde, und die Schweizerische Zentrale für Handelsförderung teilt mir mit ihrem Brief vom 16.ds. mit, dass sie zufolge jener Zeitungsberichte gezwungen sei, ihrerseits ein Communiqué zu veröffentlichen, von welchem sie mir eine Kopie in Aussicht stellte.
Das Vorhandensein des Abkommens ist somit jetzt allgemein bekannt und ich nehme an, dass dadurch einer der Hauptgründe verschwunden ist, die gegen die Veröffentlichung des Wortlautes sprachen.
Der eigentliche Grund, welcher der Handelsabteilung des Eidg. Volkswirtschaftsdepartements die Bekanntmachung dieses Wortlautes als nicht wünschenwert erscheinen liess, dürfte in der Hoffnung liegen, dass man von der Valencia-Regierung im Sinne der Auftauung eingefrorener schweizerischer Guthaben noch einiges erreichen könnte, solange derselbe unbekannt bleibt. Es wird aber genannter Regierung ein Leichtes sein, sich eine Kopie des Modus Vivendi zu verschaffen, jetzt, wo sie dessen Existenz kennt, und ich schätze daher das Gewicht dieses Argumentes nicht hoch ein. Ferner hat das frühere Abkommen mit Valencia den Weg aus seinem papierenen Dasein in die Wirklichkeit ja nie recht gefunden, uns also kaum Nutzen gebracht, dagegen bereitete es mir anlässlich der Verhandlungen in Burgos grosse Schwierigkeiten.
Ich gestatte mir in diesem Zusammenhang hieran zu erinnern, denn ein neues Abkommen mit Valencia-Spanien, namentlich auf der Basis des mir in Bern mitgeteilten Vorschlages jener Seite, gibt in gleicher Hinsicht zu grossen Bedenken Anlass. Es würde sicherlich das in National-Spanien Erreichte wieder stark in Frage stellen und namentlich auch die moralische Stellung, welche sich die Schweiz hier errungen hat, wieder erschüttern. Ich glaube daher, dass man sich reiflich überlegen muss, ob ein auf der anderen Seite gewonnener Vorteil wirklich ein solcher ist und imstande ist, diesen Verlust, der sich leicht bleibend auswirken könnte, aufzuwiegen.
Das Einschwenken der englischen Regierung ist da ein Fingerzeig, den man nicht übersehen kann, namentlich wenn man sieht, dass die Personalität des britischen Hauptagenten im Nationalen Spanien weit über dem Niveau eines gewöhnlichen Handels-Attaches steht, der er angeblich ist.
Die Haltung der Regierung von Grossbritannien ist ermöglicht worden durch Francos Zustimmung zur Evakuierung der Freiwilligen. Diese Zustimmung ist sicherlich aufrichtig und die Entlassungen dürften auch erfolgen, unter der Voraussetzung natürlich, dass auf der Gegenseite das Gleiche geschieht und dass die militärische Entwicklung in der nächsten Zeit sich nicht überstürtzt. Aber die Stellungnahme der britischen Regierung dürfte sicherlich auch von der Einsicht beeinflusst worden sein, dass alles für einen Endsieg des Nationalen Spanien spricht. Nicht nur die Schwierigkeiten hinter der Front von Valencia, sondern auch die ausserordentlich umfangreichen Vorbereitungen für die in Kürze bevorstehende Offensive lassen - zusammen mit dem bisherigen Gange der militärischen Operationen - kaum noch einen Zweifel in dieser Richtung aufkommen.
Um das Bild zu vervollständigen, möchte ich das bisher Erreichte noch kurz zusammenfassen. Die zuständigen Amtsstellen haben nach Abschluss des Modus Vivendi die Weisung erhalten, die Exporte nach der Schweiz - bekanntlich die Basis für die Handelsbeziehungen zwischen den beiden Ländern - in gleicher Weise zu gewähren wie für Deutschland, Italien und Portugal und wenn auch von einer umfangreichen Belebung dieser Beziehungen noch nicht gesprochen werden kann, so stellt man immerhin eine wirkliche Besserung fest. Die Gefahr einer Beiseiteschiebung durch andere mächtigere Konkurrenten besteht nicht mehr, wenn wir die errungene Stellung zu behaupten wissen.
Auf jeden Fall stellt das Abkommen die Grundlage dar, auf welcher sich unsere Handelsbeziehungen mit Spanien automatisch und zwar auf einer absolut gesunden Basis wieder auf die normale Höhe entwickeln werden, wenn es einmal auf ganz Spanien Anwendung finden wird.
Parallel hiezu ist auch das moralische Prestige der Schweiz in Nationalspanien jetzt gut. Dies drückt sich beispielsweise in den Instruktionen aus, welche die Zeitungen anweisen, über unser Land keinerlei nachteilige Meldungen zu veröffentlichen.
Tags
Spanischer Staat (1937–1939) Spanischer Bürgerkrieg (1936–1939)