dodis.ch/46412 Le Chef de la Division des Affaires étrangères du Département politique,
P. Bonna, au Chargé d’Affaires de Suisse au Caire,
A. Brunner1
Wir erhielten Ihr Schreiben vom 29. Oktober2, mit dem Sie die Gefälligkeit hatten, uns Abschrift der Note zu übersenden, mit der das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten Ihnen mitteilt, dass gemäss dem Gesetzesdekret Nr. 88 die ägyptische Regierung die Zuständigkeit der gemischten Gerichte vom 15. Oktober d. J. ab auch auf die schweizerischen Staatsangehörigen in Ägypten für anwendbar erklärt hat.
Wir haben von dieser gesetzlichen Bestimmung Kenntnis genommen und von ihr auch dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement Mitteilung gemacht.
Ferner erhielten wir Ihren Brief vom 11. d.M.3 In dessen Beantwortung teilen wir Ihnen mit, dass wir entsprechend der Meinungsäusserung der Herren Pupikofer und Peter und im Einverständnis mit der Justizabteilung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements darauf verzichten, bei der ägyptischen Regierung den Antrag zu stellen, hinsichtlich der Personalstatutangelegenheiten weiterhin die Konsulargerichtsbarkeit in Anspruch zu nehmen, soweit eine unserer drei Schutzmächte sie gemäss Artikel 9 der Übereinkunft von Montreux in diesen Angelegenheiten weiterhin in Anspruch nehmen will (soweit uns bekannt ist, hat dies bisher nur England getan). Wir erklären uns somit ausdrücklich damit einverstanden, dass auch in dieser Hinsicht unsere Landsleute voll und ganz den gemischten Gerichten unterstellt werden. Wir halten es jedoch im Einvernehmen mit der Justizabteilung nicht für nötig, dass Sie eine ausdrückliche Erklärung in diesem Sinne an die ägyptische Regierung abgeben.
Dagegen dürfte es zweckmässig sein, wenn Sie in der Ihnen angezeigt erscheinenden Weise die dortigen Landsleute davon verständigen, dass sie nunmehr in allen Gerichtsangelegenheiten ausschliesslich den gemischten Gerichten unterstellt sind.
Wir werden zugleich unsere Gesandtschaften in Paris, London und Rom zu Händen der Regierung, bei der sie akkreditiert sind, in diesem Sinne unterrichten und sie beauftragen, derselben unseren wärmsten Dank für die unsern Landsleuten in Ägypten durch Übernahme deren Schutz geleisteten Dienste auszusprechen.