Langue: allemand
19.2.1937 (vendredi)
CONSEIL FÉDÉRAL Procès-verbal de la séance du 19.2.1937
Procès-verbal du Conseil fédéral (PVCF)
Pour débloquer les échanges économiques avec l’Espagne nationaliste et ménager l’avenir, il faut une mission à Burgos. Impossibilité d’envisager une mission officielle. Un représentant de l’Office suisse d’expansion commerciale, P. Brand, fera l’affaire. Le Conseil fédéral octroie à l’office un crédit à cet effet.

Également: Il y avait accord du DPF à assumer les frais de la mission inofficielle à Burgos de l’Office d’expansion commerciale. Annexe de 22.6.1937
Également: La mission à Burgos a un caractère privé pour laquelle le DPF ne peut engager les fonds prévus pour les représentations officielles. Annexe de 29.6.1937
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Oscar Gauye (ed.)

Documents Diplomatiques Suisses, vol. 12, doc. 35

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Bern 1994

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Emplacement

dodis.ch/46295
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 19 février 19371

321. Handelsbeziehungen mit Spanien

Seit dem Ausbruche des spanischen Bürgerkrieges ist der Handelsverkehr mit dem von den Nationalisten besetzten Teil des spanischen Festlandes fast vollständig lahmgelegt. Wohl konnten vereinzelte Kompensationsgeschäfte zustande kommen, bei denen es möglich war, die Zahlung ganz oder mindestens teilweise mit Hilfe von alten schweizerischen Exporteurguthaben vorzunehmen. Leichter gingen diese Auflösungen durch Bezüge von Tomaten und Bananen aus den Kanarischen Inseln. Anderseits musste aber auch für die Einfuhr wichtiger Rohstoffe wie Blei und Pyrit die Bewilligung erteilt werden, diese in freien Devisen zu bezahlen.

Sowohl das Schicksal unserer eingefrorenen Exportguthaben in Spanien - es wurden seinerzeit bei der Schweizerischen Verrechnungsstelle rund Fr. 40 Millionen angemeldet - als auch das Schicksal unseres künftigen Exportes nach Spanien - rund Fr. 20 Millionen im Jahr - ist aber derart wichtig, dass schon vor der Anerkennung der Regierung von Burgos versucht werden muss, den Handelsverkehr mit diesem Teil Spaniens ohne weiteren Verzug und auf so breiter Basis, als dies unter den obwaltenden Umständen überhaupt durchführbar ist, aufzunehmen. Dabei wird man kaum damit rechnen können, dass die Abtragung der alten Rückstände - die übrigens in dem bis jetzt von den Nationalisten besetzten Gebiete verhältnismässig gering sind - vorderhand in grossem Umfange in Frage kommen kann. Deutschland, der weitaus wichtigste Handelspartner des nationalistischen Spaniens, kompensiert seine Importe zu 100% mit Exporten. Italien hat ebenfalls ein Kompensationsabkommen abgeschlossen. England und Frankreich haben sich sogar zu teilweiser Devisenzahlung verstehen müssen.

Es handelt sich für die Schweiz darum, rechtzeitig wirtschaftlich den Anschluss an die voraussichtliche künftige spanische Regierung zu finden; es ist sonst zu befürchten, dass nicht nur unsere rückständigen Forderungen von ihr nicht anerkannt werden, sondern dass Deutschland und Italien das spanische Absatzgebiet vollständig an sich ziehen. Nach neuesten Berichten soll auch England mit Burgos über den Warenaustausch eine Kompensationsvereinbarung getroffen haben. Auch mit Belgien scheint mindestens eine Vereinbarung für gewisse Waren zu bestehen.

Da eine offizielle Fühlungnahme im gegenwärtigen Zeitpunkte nicht möglich ist, hat das Volkswirtschaftsdepartement mit dem Vorort des Schweizerischen Handels- und Industrievereins und der Zentrale für Handelsförderung schon vor einiger Zeit die Wege für die Wiederaufnahme der Handelsbeziehungen eingehend geprüft und sind dabei zum Schlüsse gekommen, dass die Zentrale für Handelsförderung mindestens einen Vertreter, der mit den spanischen Verhältnissen sehr gut vertraut ist, nach dem weissen Spanien schicken soll, der an Ort und Stelle die Möglichkeiten des Kompensationsverkehrs zwischen dem weissen Spanien und der Schweiz abklären soll. Herr Paul Brand, der langjährige Direktor der Saurer-Werke in Madrid, wurde von der Zentrale für Handelsförderung mit dieser Aufgabe betraut und ist bereits vor einigen Tagen nach Spanien abgereist. Es ist vorgesehen, dass, sobald die Vorarbeiten beendet sind, ein weiterer Vertreter nach Spanien entsandt werden soll. Es ist beabsichtigt, mindestens einen Teil der Kosten durch eine zu erhebende Kommission auf den abgeschlossenen Kompensationsgeschäften wiederum hereinzubringen. Allein eine Deckung der nicht unerheblichen Kosten wird erst dann möglich sein, wenn es gelingt, diesen Kompensationsverkehr auf eine gewisse Höhe zu bringen.

Da diese Aktion - abgesehen von der Auftauung unserer Guthaben in Spanien - im Interesse des künftigen Exportes nach Spanien erfolgt, so sollen die Kosten dieser Mission zulasten des für die Ausfuhrförderung gemäss Bundesbeschluss vom 8. Oktober 1936 geschaffenen Kredites gehen.

Antragsgemäss wird daher beschlossen:

Die Kosten, die der Schweizerischen Zentrale für Handelsförderung durch ihre Vertretung im weissen Spanien erwachsen, werden vorläufig bis zu Fr. 50000.–, zulasten des für die Ausfuhrförderung eingeräumten Kredites gemäss Bundesbeschluss vom 8. Oktober 1936, Artikel 11, ersetzt, und es wird ihr zunächst ein Betrag von Fr. 20000.– für diesen Zweck zur Verfügung gestellt2.

1
E 1004.1 1/362. Etait absent: M. Pilet-Golaz.
2
Les aspects financiers de cette décision ont fait l’objet de discussions entre le Département de l’économie publique et le Département politique. Ainsi, le chef du Département de l’économie publique, H. Obrecht, faisait savoir au Président de la Confédération, G. Motta, par lettre du 22 juin: Es herrschte von Anfang an zwischen der Abteilung für Auswärtiges und der Handelsabteilung Einvernehmen darüber, dass die Schweiz auf eine Vertretung irgendwelcher Art im Gebiete der nationalen spanischen Regierung nicht länger verzichten könne und dürfe, wenn sie nicht riskieren wolle, eine Schlechterstellung unseres Landes und seiner Bürger in Spanien nach einem Erfolg der Aufständischen in Kauf zu nehmen. Die seitherige Entwicklung wird selbst Zweifler darin bestärken, dass die Schweiz gut daran getan hat, die erwähnte Vertretung auf dem einzig möglichen Wege zu errichten, der ihr ohne Anerkennung der Regierung Francos als kriegsführender Partei zur Verfügung stand. In Anbetracht dieser Tatsachen bestand von Anfang an die Meinung, dass die Auslagen für die Vertretung der Zentrale für Handelsförderung - die im Grunde genommen ein Ersatz für die zur Zeit noch nicht mögliche Errichtung einer amtlichen schweizerischen Vertretung bei der Regierung von Burgos bildet - auf Rechnung desjenigen Teils des Kredits vom 8. Oktober 1936 verbucht werden sollen, der dem Politischen Departement für den Ausbau unserer amtlichen Vertretungen in wirtschaftlicher Hinsicht zur Verfügung gestellt worden ist. (E 2001 (D) 2/48). G. Motta répondait le 29 juin: Die Errichtung einer inoffiziellen Vertretung im nationalistischen Spanien wurde auf Wunsch der interessierten schweizerischen Exportkreise durch die Schweizerische Zentrale für Handelsförderung im Einverständnis mit Ihrem und unserm Departement vorgenommen. Sie war stets als privates Unternehmen gedacht - etwas anderes konnte sie angesichts der Umstände nicht sein - und ihre Aufgaben waren wesentlich wirtschaftlicher Natur. Der uns zur Verfügung gestellte Anteil aus dem Kredit für Ausfuhrförderung soll, nach unserer Auffassung, dem Ausbau bestehender und der Errichtung neuer amtlicher wirtschaftlicher Vertretungen dienen. Es war jedoch nie unsere Meinung, dass unser Departement auch für die Kosten einer nicht offiziellen Vertretung, die mit ausserhalb seines Tätigkeitsbereiches stehenden Sonderaufgaben betraut wird, aufzukommen habe. Abgesehen von diesen Erwägungen grundsätzlicher Natur müssen wir feststellen, dass unser Kredit beinahe erschöpft ist. Wir bedauern daher, Ihrem Ansuchen nicht stattgeben zu können. (E 2001 (D) 2/48).