Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
1. Allemagne
1.1. Relations financières et commerciales
Pubblicato in
Documenti Diplomatici Svizzeri, vol. 11, doc. 110
volume linkBern 1989
Dettagli… |▼▶Collocazione
| Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
| Segnatura | CH-BAR#E1004.1#1000/9#13082* | |
| Titolo dossier | Beschlussprotokoll(-e) 01.04.1935 (1935–1935) |
dodis.ch/46031
592. Schweizerisch-deutsche Wirtschaftsbeziehungen
Der Vorsteher des Finanz- und Zolldepartements ist der Meinung, dass wir ohne grosse Gefahr die Devisenbewirtschaftung vornehmen könnten, wenn nicht gerade jetzt in Belgien der Abfall von der Goldwährung erfolgt wäre2. Zu bedenken ist übrigens, dass nur ein Teil des deutschen Kapitals in der Schweiz der deutschen Regierung bekannt ist und von Schacht also ergriffen werden könnte. Im Falle des Erlasses eines Zahlungsverbotes würde wohl im ersten Momente das Volk die Massnahme begrüssen, dann aber später wegen der unangenehmen Folgen dem Bundesrat Vorwürfe machen. Wenn wir das Ultimatum ablehnen, so bedeutet dies allerdings die Kündigung. Es sollte nun erreicht werden, dass die deutsche Regierung vorderhand erklärt, sie ziehe die Kündigung zurück und man sich dann auf Fortsetzung der Verhandlungen einigen würde, und zwar so, dass sich die Sache vielleicht bis 7. April wieder in Ordnung bringen liesse; bei diesen Verhandlungen könnte man schliesslich bis auf 6,5 Millionen gehen. Nur mit grosser Mühe und innerer Unbefriedigtheit kommt der Sprechende zum Ergebnis, es sollte vom Zahlungsverbot Umgang genommen und eine neue Besprechung stattfinden, wenn das Ultimatum zurückgezogen wird.
Der Vorsteher des Politischen Departements findet, die Schweiz sei unerhört brutal behandelt worden. Wenn wir nur der innern Empörung folgen, so müssten wir die Kündigung annehmen und sofort ein Zahlungsverbot erlassen. Angesichts der gegenwärtigen, allgemein betrüblichen politischen Aussichten wird es aber wohl besser sein, vorläufig gemäss Vorschlag des Vorstehers des Volkswirtschaftsdepartements vorzugehen und weitere Verhandlungen anzustreben.
Der Vorsteher des Justiz- und Polizeidepartements ist gleicher Ansicht. Das bedingte Zahlungsverbot nach Minister Stucki wäre ein zweischneidiges Schwert. Es wäre schwer durchzuführen und würde vom Volke nicht verstanden, sondern als Vorbote der Abwertung aufgefasst. Ein vertragsloser Zustand ist auf die Dauer nicht wünschbar.
Der Vorsteher des Departements des Innern steht auf dem gleichen Boden. Wir müssen unbedingt an der jetzigen Währung festhalten. Vielleicht Hesse sich durch Beobachtungen feststellen, ob und in welchem Umfange sich ein (eventuell systematischer) Rückzug deutscher Guthaben bemerkbar macht und dann erforderlichen Falles sofort mit Zahlungsverbotsmassnahmen eingreifen. Doch sollten wir lediglich beschliessen, heute kein Zahlungsverbot zu erlassen, aber uns die Hefte für die Zukunft offen halten.
Herr Nationalbankpräsident Bachmann erscheint und berichtet, dass an der Börse die Bundesbahnpapiere noch weiter sinken, währenddem die gewöhnlichen Bundestitel stabil bleiben; hingegen verzeigten gewisse Aktien, wie z.B. Nestlé und Aluminium eine steigende Tendenz, was eine Flucht in die Sachwerte offenbart.
Herr Bundespräsident Minger stellt fest, dass Deutschland uns durch seinen Wortbruch eine gewaltige Enttäuschung bereitet habe. Er steht auf dem Boden des Herrn Stucki und würde vor einem Zahlungsverbot nicht zurückschrecken. Ein solches werde auf die Währung keinen Einfluss haben. Wenn wir noch zuwarten, werde das deutsche Kapital immer mehr sich flüchten und schliesslich werde es zu spät sein und alles ausländische Kapital unser Land verlassen haben.
Der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartements glaubt, man sollte jetzt noch abwarten, aber immerhin die Nationalbank beauftragen, die nötigen Vorkehren für den Fall des Erlasses eines bedingten Zahlungsverbotes zu treffen. Er stellt folgenden Beschlussesantrag: Ï. Vom Erlass eines Zahlungsverbotes gegenüber Deutschland oder den Ländern mit Devisenbewirtschaftung wird zurzeit Umgang genommen; 2. die Beschlussfassung über die Verhandlungen mit Deutschland wird bis zum Eingang der Antwort aus Berlin verschoben3.
Herr Bundespräsident Minger gibt zu, dass wir für heute wohl noch werden mit Deutschland zu verhandeln suchen müssen. Doch müsse Deutschland zuerst sein Ultimatum zurückziehen. Ferner sei es ausgeschlossen, auf 6,5 Millionen zu gehen, sondern es könne sich nur um höchstens 5 Millionen handeln, wobei die Differenz nicht etwa zu Lasten des Exportes gehen dürfe.
Herr Minister Stucki erscheint und teilt mit, es habe sich aus einem Telephongespräch ergeben, dass Deutschland bereit wäre, sein Ultimatum zurückzuziehen und die Kündigungsfrist bis 8. April zu verlängern, wenn die Schweiz grundsätzlich mit 6,5 Millionen einverstanden wäre, wobei dann im Laufe der Verhandlungen eventuell auf 6 Millionen herunter gegangen werden könnte, wenn die Schweiz 0,5 Millionen monatliche Zusatzkontingente neu gewährt. Die Verhandlungen mit Deutschland müssten aber morgen schon in Berlin stattfinden; die Unterhändler müssten somit auf dem Luftwege dorthin fahren.
Der Rat ist einstimmig der Auffassung, dass wir den Deutschen jetzt nicht nach Berlin nachlaufen können. Auch sind die 6 Millionen Franken nicht annehmbar. Anderseits darf ein Zahlungsverbot zurzeit nicht ins Auge gefasst werden. 5 Millionen dürften das Minimum sein, das zugestanden werden kann.
Herr Minister Stucki ist der Meinung, dass 5 Millionen das Äusserste sei, was man irgendwie verantworten könnte.
Der Rathierauf, abzuwarten was der deutsche Geschäftsträger, der sich beim Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartements hat melden lassen, diesem mitteilen wird.
- 2
- Cf. no 109, n. 5. Ce procès-verbal fait suite à celui de la séance du matin; les discussions se poursuivent sur le même sujet. Pour toute référence, cf. no 109.↩
- 3
- En réponse à la lettre adressée par W. Stucki au Chargé d’affaires du Reich, K. W. Dankwort, le 3 a vril 1935 (cf. no 114), la délégation du Reich présente une proposition comme nouvelle base de discussion; cf. J.I.131/22–24.↩
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