dodis.ch/45987
Le Directeur de la Division du Commerce du Département de l’Economie publique,
W. Stucki, au Ministre de Suisse à
Berlin,
P. Dinichert1
Wie Ihnen bekannt ist, war seit Einführung der deutschen Devisenbewirtschaftung unsere ständige grösste Sorge die, für schweizerische nach Deutschland gelieferte Waren eine einfache praktische und den Absatz unserer Produkte nicht hindernde Lösung zu finden2. Das ist denn auch in Form von Abmachungen über das Sonderkonto der Nationalbank gelungen, und wir haben anlässlich der Verhandlungen, die zum Verrechnungsabkommen vom 26. Juli3 geführt haben, wohl bewusst diese detaillierten Abmachungen über die Bezahlung schweizerischer Waren den Verhältnissen angepasst und neu in das Abkommen selber als wichtigen Bestandteil aufgenommen. Das Wesentlichste war dabei, dass für die grosse Mehrzahl der Fälle der deutsche Importeur die bezogenen Schweizerwaren bezahlen konnte ohne hierfür irgendeine besondere Bescheinigung einer deutschen Stelle einholen zu müssen.
Die Inkraftsetzung des «Schacht-Planes» auf den 24. September4 und seine Anwendung auf die Schweiz, namentlich auch die einseitige Aufhebung der Ausländersonderkonti, welche im Abkommen eingehend geregelt sind, bedeuten eine Vertragsverletzung, wie sie in der Geschichte der Handelspolitik wohl kaum jemals zu Tage getreten ist. Der Unterzeichnete hat hiegegen bereits in einem Telegramm an Geheimrat Hagemann5 aufs schärfste protestiert. Im Auftrag des Herrn Departementchefs bitten wir Sie, diesen Protest in offizieller und energischer Weise beim Auswärtigen Amt anzubringen6. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihnen beiliegend Abschrift einer in allen Teilen zutreffenden und vollständigen Eingabe des Vororts in dieser Angelegenheit7.
Wir bitten Sie, bei Überreichung der Protestnote mündlich darauf aufmerksam zu machen, dass angesichts des letzten deutschen Vorgehens man sich nicht nur in der Schweiz sondern auch in ändern Staaten frage, ob Deutschland überhaupt noch vertragsfähig sei. Selbst wenn man, wie wir, für die gegenwärtige deutsche Situation weitgehendes Verständnis aufbringt, so ist es doch ganz einfach unerträglich, dass mit dem Motto «Not kennt kein Gebot» einseitig vertragliche Abmachungen gebrochen werden, einige Wochen nachdem sie von den Vertretern der deutschen Regierung unterschrieben worden sind.
Wir bitten Sie auch darauf aufmerksam zu machen, dass in Berlin ausdrücklich und bestimmt, schriftlich und mündlich vereinbart worden ist8, dass im September über den Reiseverkehr Besprechungen in der Schweiz stattfinden sollten. Angesichts des neuen deutschen Vertragsbruches müssen wir mit umso grösserem Nachdruck verlangen, dass diese Verhandlungen ungesäumt aufgenommen werden und zwar, nachdem wir nun schon so oft und lange schweizerische Delegationen nach Berlin delegiert hatten, in der Schweiz.