Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
1. Allemagne
1.1. Relations financières et commerciales
Imprimé dans
Documents Diplomatiques Suisses, vol. 11, doc. 49
volume linkBern 1989
Plus… |▼▶Emplacement
Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
▼ ▶ Cote d'archives | CH-BAR#E2001C#1000/1533#3615* | |
Ancienne cote | CH-BAR E 2001(C)1000/1533 148 | |
Titre du dossier | Verhandlungen u. Erörterungen betr. ein Kreditabkommen zwischen deutschen Schuldnern u. deren Gläubigern, Transfermoratorium II (1934), III (1934–1934) | |
Référence archives | C.42.45.a • Composant complémentaire: Deutschland |
dodis.ch/45970
Gestern, Sonntag den 1. Juli, nachmittags hat mich der englische Gesandte in meiner Wohnung aufgesucht und mir ein korrigiertes Exemplar des Memorandums2 übergeben, welches er Tags zuvor dem Chef der Abteilung für Auswärtiges übermittelt hatte. Er ersuchte um eine Antwort zum englischen Vorschläge, eine gemeinsame Front der Gläubigerstaaten gegenüber Deutschland zu bilden. Ich antwortete, dass zur Erteilung einer solchen offiziellen Antwort nur der Bundesrat selber zuständig sei und dass ich ihm deshalb nur unverbindlich meine persönliche Meinung sagen könne. Diese drückte ich folgendermassen aus:
Die Schweiz hat bereits vor Monaten mündlich und schriftlich die Idee eines gemeinsamen Vorgehens derjenigen Gläubigerländer, die gegenüber Deutschland eine passive Zahlungsbilanz haben, begrüsst.3 Sie hat dagegen immer ein gemeinsames Vorgehen mit den Vereinigten Staaten von Amerika, denen gegenüber die deutsche Lage eine ganz andere ist, abgelehnt. Den gleichen Standpunkt hatte ich auch vertreten, als ich gemeinsam mit einer holländischen Delegation die Frage mit der englischen Regierung in London diskutierte.4 Damals hat England dem holländisch-schweizerischen Vorschlag gegenüber, die Berliner Bankierkonferenz zu einer Regierungskonferenz umzugestalten, eine ablehnende Haltung eingenommen. Dagegen stellte der Chef der englischen Delegation, Sir Frederic Leithross in Aussicht, dass man sich mit der schweizerischen und holländischen Regierung wieder in Verbindung setzen wolle falls die Bankierkonferenz resultatlos bleiben würde. Die englische Regierung hat nach dem Scheitern der Berliner Konferenz keinerlei derartige Schritte unternommen, sondern sich, genau wie die Schweiz, auf Separatverhandlungen mit Deutschland eingelassen.5 Der jetzige englische Vorschlag komme nun m. E. bedeutend zu spät. Wir seien in den Verhandlungen mit Deutschland derartig fortgeschritten und auch engagiert, dass wir nun unmöglich mitten drin abbrechen oder uns gänzlich umstellen könnten, lediglich weil die englische Regierung in ihren direkten Verhandlungen mit Deutschland nicht weiter komme. Meines Erachtens könne also die Schweiz auf den englischen Vorschlag, weil verspätet und durch die Ereignisse überholt, nicht eintreten.
Der englische Gesandte nahm diese Mitteilungen zur Kenntnis und wird sie nach London weitergeben.
- 1
- (Copie): 2001 (C) 3/148.↩
- 2
- Non reproduit.↩
- 3
- Cf. annexe I au no 46.↩
- 4
- Cf. no 46.↩
- 5
- Dans une lettre à W. Stucki, datée du 20 juin 1934, le Ministre de Suisse à Londres fait part des réactions de la Grande-Bretagne au nouveau moratoire allemand: Es scheint nun, dass die britische Regierung mit ihren Schritten in Berlin keine überaus grosse Eile hat. Sie wird vorläufig das Gesetz im Parlament durchbringen, welches sie ermächtigt, gegebenenfalls ein Zwangs-Clearingsystem mit Deutschland einzuführen. Ihr Plan geht dahin, vorläufig das Resultat der schweizerischen Verhandlungen in Berlin abzuwarten und hernach von der deutschen Regierung mit der Waffe des Zwangs-Clearings in der Hand die selben Zugeständnisse zu erreichen suchen (2001 (C) 3/148).↩
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