Également: Les réactions des milieux industriels et financiers à l’appel de capitaux au Mandchoukouo. Annexe de 20.10.1934
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 11, doc. 45
volume linkBern 1989
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2300#1000/716#1081* | |
Old classification | CH-BAR E 2300(-)1000/716 465 | |
Dossier title | Tokio, Politische Berichte und Briefe, Militärberichte, Band 8 (1932–1936) |
dodis.ch/45966
Le Chargé d’affaires a.i. de Suisse à Tokyo, A. Daeniker, au Chef du Département politique, G. Motta1
Ich habe die Ehre, auf den Bericht Bezug zu nehmen, mit dem ich die Handelsabteilung unter dem 24. März d. J.2 über die Lage des Aussenhandels Mandschukuo’s, die Pläne für und den gegenwärtigen Stand der wirtschaftlichen Ausbeutung des Landes unterrichtet habe und den ich mir Vorbehalte, auf einen neuern Zeitpunkt zu ergänzen, sobald ich im Besitze aufschlussreichen und zuverlässigen Materials sein werde. Nachdem es mir gelungen ist, interessante und präzise Aufschlüsse über die spezielle Frage der Finanzierung des Aufbauwerkes mit ausländischem Kapital zu erhalten, möchte ich nicht unterlassen, dieser Berichterstattung vorgreifend, Ihnen die mir in vertraulicher Weise zugegangenen Informationen zu übermitteln, die umso eher bei den Bundesbehörden Aufmerksamkeit finden dürften, als sie gerade auf eine Nutzbarmachung schweizerischen Kapitals Bezug haben.
Ich glaube, schon darum Grund gehabt zu haben, mich über das fragliche Gebiet zu erkundigen, als mir von verschiedener Seite bedeutet worden ist, die in meinem obenerwähnten Bericht angeführte «S.A. Consortium Franco-Japonais pour le développement des affaires dans le Mandchoukouo», welche allerdings als wenig einflussreich beurteilt wird, sei auch mit schweizerischem Kapital finanziert. Ich musste ferner aus einer Bemerkung, die mir letzthin Herr Hirota im Verlaufe eines Banketts gemacht hatte, schliessen, dass eine Interessennahme schweizerischen Kapitals für die Verwirklichung der geplanten wirtschaftlichen Erschliessung Mandschukuo’s hier lebhaft begrüsst würde.
Die nachfolgenden Ausführungen dürften übrigens den Sinn dieser Bemerkung restlos abklären.
Wie ich schon in verschiedenen Berichten ausgeführt habe, ist die Inangriffnähme des wirtschaftlichen Aufbaus Mandschukuo’s bis dahin stark durch den allen politischen Beobachtern bekannten Umstand aufgehalten worden, dass zwischen dem japanischen Generalstab, dem alle Entscheidungen Mandschukuo betreffend obliegen, und den grossen japanischen Kapitalgruppen (Mitsui, Mitsubishi, Sumitomo etc.) starke Gegensätze wallten. Wenn dieser Antagonismus überhaupt die neuere innenpolitische Entwicklung Japan’s bestimmt hat, so tritt er mit Bezug auf Mandschukuo besonders klar zu Tage, da, unterstützt von dem Einfluss höchstgestellter, dem Throne nahestehender Kreise, die Bestimmung der innen- und aussenpolitischen Entwicklung Mandschukuo’s auch weiterhin eine Prärogative des Generalstabes bleiben dürfte; in der Tat liegt dem letzten auch die Verantwortung für die im Gange befindliche Säuberung des Landes von der Banditengefahr und die dauernde Aufrechterhaltung geordneter Zustände mit militärischer Gewalt und Wahrung der Sicherheit nach aussen ob; bekanntlich liegt es nun in den Absichten der Militärs, Mandschukuo nach bürokratischkolonisatorischen, stark staatssozialistisch gefärbten Plänen, deren Ursprünge wohl weit über das Jahr 19323 zurückreichen, auszubauen. Hingegen ist es schwerlich möglich, die Verwirklichung dieses Programms mit den Interessen der grossen Kapitalgruppen zu vereinbaren, die darauf ausgehen, das Land nach rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten und unter möglichster Ausschaltung ausländischer Konkurrenz auszubeuten. Wenn nun schon das Militär auf die Unterstützung dieser Kapitalgruppen angewiesen ist, so scheint man sich mit allen Mitteln ihres überwiegenden und bestimmenden Einflusses erwehren zu wollen.
Diese Zustände haben indessen nicht ausgeschlossen, dass, wie ich in meinem letzten Berichte erwähnt habe, die Ordnung des Kreditwesens, der Ausbau des Verkehrswesens und die Durchführung maschineller Anlagen, mit Unterstützungjapanischen Kapitals aktiv an die Hand genommen worden ist. Laut Veröffentlichungen, die ich in den Blättern der letzten Tage gefunden habe, beläuft sich das in Mandschukuo investierte japanische Kapital für das Jahr 1933 allein auf 440 Millionen Yen, wovon allerdings nur 182 Millionen Yen einbezahlt worden seien. Es sollen seit der Besetzung des Landes 37 Konzerne mit einem Kapital zu mindestens 1 Million Y, insgesamt zu einem Kapital von 345 Millionen Y und 60 Millionen Y gegründet worden sein; in der Mehrzahl handelt es sich um Gründungen der Süd-Mandschurischen Eisenbahnen, deren Tätigkeit bekanntlich seit langem über das Gebiet des Bahnwesens hinausgreift. Solche Gesellschaften unterstehen dem Rechte Mandschukuo’s, sie werden jedoch regelmässig von einer japanischen Holding-Gesellschaft kontrolliert. Diese Komplikationen formeller Art scheinen auf die wirtschaftliche Entwicklung ebenso retardierend eingewirkt zu haben.
Indessen hat der seinerzeit schon von General Araki der Realisierung nahe gebrachte Plan einer Auflösung der Süd-Mandschurischen Eisenbahn noch keine Lösung gefunden. Die S.M.R. ist ein halbstaatliches Unternehmen mit einem Aktienkapital von 440 Millionen Yen und untersteht der Aufsicht des Übersee-Ministeriums. Die Leitung der Bahn galt bis dahin als politischer Posten, sie ist aber seit der Besetzung der Mandschurei durch die japanischen Truppen stark vom Oberkommando der Kwantung-Armee beeinflusst worden. Die Hälfte des Aktienkapitals befindet sich im Besitze des Privatkapitals, vorwiegend der vorgenannten Konzerne (Mitsui, Mitsubishi etc.). Der Plan der Militaers bestände nun darin, die Leitung des Bahnunternehmens von allen politischen und privatkapitalistischen Einflüssen zu befreien und dem Oberkommandanten der Kwantung-Armee auch formell zu unterstellen. Die S. M.R. soll nur als Holding- Gesellschaft weiterbestehen und ihrerseits eine grössere Zahl von Tochtergesellschaften auf dem Gebiete des Verkehrswesens, der Touristik, der Krafterzeugung, des Minenwesens und der Industrie kontrollieren.
Für die Finanzierung dieser Tochtergesellschaften scheint nun das Programm der militärischen Machthaber Mandschukuo’s eine Partizipation ausländischen Kapitals vorzusehn, wobei natürlich auch aussenpolitische Rücksichten ins Gewicht fallen und man offenbar das Prinzip der «Offenen Tür» zum Ausdruck bringen will.
Man scheint damit zu rechnen, dass bei der gegenwärtigen Krise der Schwerund Maschinenindustrie westliche Industriestaaten einer Interessennahme an dem mandschurischen Anlage und Absatzmarkte nicht abgeneigt wären, wobei man allerdings mit allen Mitteln diese Beteiligung der neutralen Mittel-Staaten Vorbehalten und einen Zudrang der Grossstaaten, namentlich der U.S.A., Deutschlands und des britischen Reichs verhindern möchte. Man habe in erster Linie an Belgien, Holland und die Schweiz gedacht; auch Polen dränge sich bereits hinzu und werde in diesen Bemühungen durch die Tschechoslowakei unterstützt.
Laut den Mitteilungen meines Gewährsmanns, der selbst mit der belgischen «Société Générale» in Verbindung steht und seit einigen Wochen mit Unterstützung des belgischen Botschafters Unterhandlungen mit den massgebenden Persönlichkeiten geführt hat, wären diese geneigt, den sich beteiligenden ausländischen Kapitalgruppen 40–50% der Anlagesumme für industrielle Aufträge in den betreffenden Staaten zum vorne herein zu überlassen; für das verbleibende Kapital werde eine Garantie seitens eines der Bank von Japan nahestehenden Finanzinstituts offeriert und ausserdem sollen die Zinsen auf diesem Kapitalanteil sichergestellt werden. Man wäre ferner zu bestimmten Zusicherungen bereit, um das Mitsprache- und Stimmrecht der ausländischen Beteiligten zu gewährleisten.
Wie ich berichtet worden bin, ist die betreffende belgische Gruppe von militärischer Seite angegangen worden, dem Projekte näherzutreten; die in Frage kommenden belgischen Konzerne hätten indessen zu der Sache noch nicht Stellung nehmen können. Hingegen scheint der Umstand, dass an die Spitze der vom belgischen König Leopold III. nach Japan entsandten Delegation ein Vertreter des Grosskapitals, W.Thys, gestellt worden ist, mit diesen Verhältnissen in Zusammenhang gebracht werden zu müssen. Tatsache ist, dass Herr Thys hier mit massgebenden Persönlichkeiten des Generalstabes Besprechungen geführt hat und dass er heute, nach Abschluss seiner offiziellen Mission sich in der Mandschurei aufhält. Es wäre gewiss von Interesse, wenn nach der Rückkehr des Herrn Thys in Brüssel in Erfahrung gebracht werden könnte, zu welchen Schlussfolgerungen er gelangt ist; Herr Thys ist Vize-Präsident der Banque de Bruxelles.
Mein belgischer Gewährsmann hat mir aber auch zu verstehen gegeben, dem belgischen Kapital würde jedenfalls die Lösung der Frage einer Beteiligung erleichtert, wenn ein gemeinsames Vorgehen belgischen, holländischen und schweizerischen Kapitals gesichert werden könnte, die dann in Form eines Syndikats, als geschlossener Block aufzutreten in der Lage wären.
Zusammenfassend wären somit aus den Informationen, die mir mein Gewährsmann zukommen liess, die folgenden Schlüsse zu ziehen:
1) dass, entgegen einer verbreiteten Meinung, den massgebenden Instanzen im japanischen Generalstab die Absicht fernliegt, die Mandschurei von ausländischen Kapitalanlagen abzuschliessen, sondern dass im Gegenteil eine solche Partizipation gesucht wird; allerdings bleibt eine freie wirtschaftliche Tätigkeit auf dem Gebiete Mandschukuo’s unter dem gegenwärtigen Regime ausgeschlossen;
2) dass sich für Länder mit einer ausgesprochen auf den Export eingestellten Schwer-, Maschinen- und vielleicht auch elektrischen Industrie zur Zeit und unter Voraussetzung einer finanziellen Beteiligung beträchtliche Absatzmöglichkeiten in der Mandschurei eröffnen dürften (Bau von Eisenbahnen, Dampf- und Motorbooten für die Binnenschiffahrt, Hafenbau, Elektrifikation und maschinelle Anlagen der verschiedensten Art);
3) dass unter der Voraussetzung des Zustandekommens eines Finanzierungssyndikats die Aussichten für Staaten ohne weltpolitische Machtinteressen heute besonders günstig liegen, wobei einem Scheitern dieses Projekts als einzige Alternativen übrig bleiben würde, entweder den mandschurischen Markt dem japanischen Industriekapital vorzubehalten oder einer Konkurrenz durch das amerikanische, britische, französische und deutsche Kapital zu eröffnen;
4) die Frage einer offiziellen Anerkennung der Selbständigkeit Mandschukuo’s4 bei einer Beteiligung des Privatkapitals nicht präjudiziert würde, wobei angesichts der engen Zusammenarbeit mit japanischen Amtsstellen allerdings die Fortdauer des heutigen Regimes unbedingte Voraussetzung wäre.
Mein Gewährsmann hat ferner auf den Umstand Gewicht gelegt, dass unter allen Umständen zuerst ein Zusammengehen mit den japanischen Grosskapital-Konzernen, wie Mitsui, Mitsubishi, Sumitomo usw. gesichert werden müsste. Aber auch abgesehen von den Gefahren, die sich aus dem Verhältnis zu diesen Konzernen ergeben dürften und allen Bedenken prinzipieller Natur, dürften gegenüber den für unsere Industrie hereinzuholenden Vorteilen die bedeutenden Risiken nicht übersehen werden, die einer auf die Dauer berechneten Anlage nur schon mit Rücksicht auf die äusserst labilen politischen Zustände in Japan drohen würden, und die im Falle eines Krieges oder einer Umkehr der gegenwärtigen relativen Prosperität den Wert von Sicherheiten irgendwelcher Art als recht prekär erscheinen lassen.
Immerhin habe ich es für unerlässlich erachtet, die mir gemachten Angaben, die zugleich den Stand der berührten Angelegenheit kennzeichnen, Ihnen zur Kenntnis zu bringen, umso eher als unserm Lande darin eine besondere Stellung zugedacht wird. Vielleicht dürften Sie es für angezeigt erachten, diese Mitteilungen auch dem Eidgen. Volkswirtschafts- und Finanzdepartement bekannt zu geben und wäre es von Interesse, die Auffassungen massgebender Persönlichkeiten der Bank- und Industriekreise darüber kennen zu lernen, die allenfalls von den geschilderten Plänen bereits durch ihre internationalen Konnexionen unterrichtet sein dürften.5
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mich wissen lassen wollten, ob Sie es für erwünscht erachten, dass ich der Frage weiter ein aktives Interesse entgegenbringe und mehr ausführliche Angaben darüber zu Händen der Bundesbehörden mir zu verschaffen versuchen solle; dabei werde ich selbstverständlich jede Kontaktnahme mit amtlichen japanischen Instanzen zu vermeiden haben.
- 1
- Rapport (Copie): E 2300 Tokyo, Archiv-Nr. 8.↩
- 2
- Non retrouvé.↩
- 3
- Année de création de l’Etat du Mandchoukouo. Cf. DDS vol. 10, no 197, dodis.ch/45739.↩
- 4
- Le Conseil fédéral s’est déjà prononcé négativement sur cette question, lors de sa séance du 4 juillet 1933. Cf. DDS vol. 10, no 278, dodis.ch/45820. Cf. aussi, dans le présent volume, le no 332.↩
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