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Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 10, doc. 199
volume linkBern 1982
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
Archival classification | CH-BAR#E1004.1#1000/9#12796* | |
Dossier title | Beschlussprotokoll(-e) 07.10.-11.10.1932 (1932–1932) |
dodis.ch/45741
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 11 octobre 19321
1617. Sachverständigen-Kommission für die Vorbereitung des Programms der Weltwirtschaftskonferenz2
Procès-verbal de la séance du 11 octobre 19321
Der Vorsteher des Finanzdepartements weist darauf hin, dass in letzter Zeit Pressemeldungen über die Beteiligung eines Mitgliedes des Bundesrats an den Sitzungen einer vom Völkerbundsrat bestellten Kommission3 erschienen seien. Es handle sich dabei um eine Sachverständigentagung, deren Zweck sei, die Fragen festzustellen und zu formulieren, die der Weltwirtschaftskonferenz zur Beratung vorgelegt werden sollen. Es liege keineswegs in der Aufgabe der Sachverständigen, zu diesen Fragen Stellung zu nehmen oder Lösungen für sie vorzuschlagen. Der Völkerbundsrat habe ihn nun in der Tat eingeladen, an der Tagung dieser Sachverständigen in Genf teilzunehmen. Die Anwesenheit eines schweizerischen Sachverständigen bei diesen Arbeiten sei ohne Zweifel erwünscht; denn die Schweiz habe ein Interesse daran, von vorneherein zu wissen, beispielsweise welche Währungsfragen der Weltwirtschaftskonferenz unterbreitet werden sollen. Von der Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) nehmen zwei Vertreter4 an der Tagung teil, worunter sich aber Herr Prof. Bachmann nicht befinde. Da es sich nicht um politische, sondern um technische Fragen handle, dürfte der Teilnahme eines Mitglieds des Bundesrats an der Sachverständigentagung kaum etwas im Wege stehen, die ihm erwünschte Gelegenheit gebe, mit den übrigen Sachverständigen Fühlung zu nehmen. Voraussichtlich werde die Tagung auch nur von kurzer Dauer sein und es sei ihm zugestanden worden, dass er sich, sofern die Tagung länger als drei Tage dauern sollte, durch eine geeignete Persönlichkeit vertreten lassen könne. Als solche habe er Herrn Prof. Bachmann von der Generaldirektion der Nationalbank in Aussicht genommen. Mit Sicherheit sei anzunehmen, dass, wenn er den an ihn ergangenen Ruf ablehne, dann an seine Stelle kein Schweizer gerufen werde. Ohne weiteres sei klar, dass er an einer Tagung ausserhalb der Schweiz nicht teilnehmen würde.
In der Beratung wird geltend gemacht, es Hessen sich grundsätzliche Bedenken gegen die Beteiligung von Mitgliedern des Bundesrats an solchen internationalen Kommissionen, namentlich auch an rein technischen, Vorbringen. Es sei doch zweierlei, ob ein Mitglied des Bundesrats oder ein Mitglied der Generaldirektion der Nationalbank sich für oder gegen die Einreihung einer bestimmten Frage in das Programm der Weltwirtschaftskonferenz ausspreche. Die Schweiz könne einen Bundesrat zur Wahrnehmung ihrer Interessen an internationalen Konferenzen entsenden, aber als vom Völkerbund bestellter Sachverständiger zu amten, sei eigentlich nicht Sache eines Regierungsmitgliedes. Grundsätzlich sollte ein Mitglied des Bundesrates nur auf Grund eines besonderen Auftrags des Gesamtbundesrats an einer internationalen Kommission teilnehmen können, und es wäre angezeigt, bei diesem Anlass einen Beschluss in diesem Sinne zu fassen. Wenn erst einmal Ausnahmen von diesem Grundsatz gemacht werden, so sei es später schwer, die Beteiligung an solchen Veranstaltungen abzulehnen, und zwar auch dann, wenn es sich nicht, wie im vorliegenden Fall, um rein technische Angelegenheiten, sondern um politische Dinge handle, wobei dann sofort ein Widerspruch zu unserer strengen Neutralitätspolitik entstünde.
Angesichts der ganz besonderen, eine solche Gefahr ausschliessenden Natur der in Frage stehenden Konferenz und um dem Völkerbundsrat gegenüber keine Haltung einzunehmen, die unverbindlich erscheinen könnte, einigt sich der Rat aber auf die Meinung, es könne der Vorsteher des Finanzdepartements ermächtigt werden, an der in Genf stattfindenden Tagung der vom Völkerbundsrat berufenen Sachverständigentagung teilzunehmen, wobei er aber erklären würde, seine übrige Inanspruchnahme werde ihm nicht gestatten, der Konferenz lange beizuwohnen, weshalb er bitten müsse, ihm gegebenenfalls zu gestatten, sich vertreten zu lassen. Der Bundespräsident würde sich in Genf dafür verwenden, dass als Stellvertreter des Vorstehers des Finanzdepartements Herr Prof. Bachmann zugelassen würde. Der Bundespräsident ist auch mit dem Vorschlag zu einem grundsätzlichen Beschluss in dem Sinne einverstanden, dass Mitglieder des Bundesrats Missionen bei internationalen Tagungen in der Regel nur auf Grund eines besonderen Auftrags des Bundesrats übernehmen sollen.
Auf Grund der Beratung wird beschlossen:
1. Mitglieder des Bundesrates sollen Missionen bei internationalen Tagungen in der Regel nur auf Grund eines besondern Auftrags des Bundesrats übernehmen.
2. Der Vorsteher des Finanzdepartements wird ermächtigt, der Einladung des Völkerbundsrats zur Teilnahme an der mit der Vorbereitung des Programms der Weltwirtschaftskonferenz betrauten Sachverständigenkonferenz teilzunehmen in der Meinung, dass er sich, wenn die Tagung längere Zeit dauern sollte, durch Herrn Prof. Bachmann von der Nationalbank werde vertreten lassen5 •
- 1
- E 1004 1/336.↩
- 2
- Dans sa résolution prise le 9 juillet 1932, la conférence de Lausanne sur les réparations avait invité la Société des Nations à convoquer une conférence mondiale sur les problèmes économiques et monétaires à une date convenable et à un endroit qui sera fixé ultérieurement (et qui ne sera pas nécessairement Genève). Suivant la résolution de la conférence de Lausanne, l’examen préalable de ces questions devait être confié à une commission d’experts qualifiés. Le 15 juillet, le Conseil de la SdN avait accepté l’invitation exprimée par la conférence de Lausanne et avait décidé de former une commission d’experts. Six d’entre eux avaient été désignés ensuite directement par le Conseil, dont le Conseiller fédéral Musy comme expert pour les questions financières. Les autres experts avaient été choisis par les gouvernements de neuf pays ainsi que par la Banque des règlements internationaux. Sur cette question cf. E 2001 (C) 5/90.↩
- 3
- 2.Cf. n.l ci-dessus.↩
- 4
- Il s’agit du Président de la Banque néerlandaise, L. Trip et du Vice-président de la Banque des règlements internationaux, L. Fraser.↩
- 5
- La commission préparatoire des experts va se réunir une première fois du 31 octobre au 9 novembre 1932. Le 19 janvier 1933 elle présente son Projet d’ordre du jour annoté pour la Conférence monétaire et économique, publié le lendemain par la SdN (un exemplaire de ce rapport se trouve dans le fonds E 2001 (C) 5/90).↩