dodis.ch/45644 Le Chef de la Division des Affaires étrangères du Département politique, P. Dinichert, au Ministre de Suisse à Londres, C. Paravicini1
Durch den Sturz des englischen Pfundes2 erleiden eine grosse Anzahl von Schweizer Firmen, insbesondere solche der Seidenbranche, sehr beträchtliche Verluste auf ihren Guthaben in England. Noch grössere Einbussen sind zu befürchten aus den laufenden vertraglichen Verpflichtungen. Der Vorort des Schweizerischen Handels- und Industrievereins hat sich daher an uns gewandt, mit dem Ersuchen, die Frage prüfen zu wollen, ob nicht der englischen Regierung nahegelegt werden könnte, für Ersatz des Schadens in geeigneter Weise besorgt sein zu wollen, gestützt auf die Erwägung, dass durch die auf ihre Veranlassung erfolgte Aufhebung des Goldstandards die gesetzlichen Grundlagen verändert worden sind, auf denen die Lieferungsverträge unserer Exporteure mit ihren englischen Kunden abgeschlossen worden sind.
Wir müssen uns eine nähere Prüfung dieser heiklen und grundsätzlichen Frage Vorbehalten. Da jedoch dem Vorort die Nachricht zugekommen ist, die französische Regierung beabsichtige, veranlasst durch ein diesbezügliches Begehren der französischen Seidenindustrie, im oben erwähnten Sinne an die britische Regierung zu gelangen, wären wir Ihnen zu besonderem Dank verpflichtet, wenn Sie uns möglichst bald berichten wollten, ob von einem solchen Vorhaben in London irgend etwas bekannt ist.
Im weitern hat uns der Vorort wissen lassen, dass er beabsichtige, unter Umständen von einer juristischen Autorität in England ein Gutachten über die eingangs aufgeworfene Frage ausarbeiten zu lassen. Sollten Sie in der Lage sein, uns zuhanden des Vororts eine oder mehrere Persönlichkeiten zu nennen, die hiefür in Betracht kommen können, wären wir Ihnen sehr zu Dank verpflichtet. Der Vertrauensanwalt Ihrer Gesandtschaft müsste in diesem besondern Falle wohl ausscheiden, da es nicht ausgeschlossen erscheint, dass er von englischer Seite als zugunsten unserer Sache voreingenommen angesehen werden könnte.