dodis.ch/45568
Le Directeur de la Division du Commerce du Département de l’Economie publique,
W. Stucki au Vorort de l’Union suisse du Commerce et de l’Industrie
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Die italienische Regierung hat bei uns durch die Schweizerische Gesandtschaft in Rom das Begehren gestellt, wir möchten auf die im schweizerisch-italienischen Handelsvertrag gebundenen Positionen 370, 371 und 372 des italienischen Tarifs verzichten2. Das Begehren wird damit begründet, dass es im gemeinsamen Interesse sei, sich gegen die immer gefährlicher werdende amerikanische Konkurrenz zu schützen, und dass es der schweizerischen Aluminiumindustrie, die bei den um vermehrten Schutz nachsuchenden italienischen Produktionsgesellschaften stark beteiligt sei, nicht schwerfallen werde, dem Gesuch zuzustimmen.
Tatsache ist, dass sich die schweizerische Aluminium-Gesellschaft in Neuhausen bereits in diesem Sinne bei uns verwendet hat3. Wir möchten trotzdem dem Gesuch nicht entsprechen, ohne auch den Standpunkt derjenigen schweizerischen Interessenten zu kennen, die nicht Rohaluminium, sondern Aluminiumfabrikate nach Italien liefern. Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie sich diesbezüglich informieren und uns so rasch als irgendwie möglich orientieren wollten.
Dass dem Gesuch nicht ohne Kompensation entsprochen werden könnte, scheint uns selbstverständlich zu sein. Nun kennen Sie die Begehren der schweizerischen Müllereiindustrie um Abwehrmassnahmen gegen die übermässige Einfuhr fremder Futtermittel. Da einer Zollerhöhung die Bindung unserer Position 216a4 mit Italien entgegensteht, ist es naheliegend, die beiden Fragen miteinander in Verbindung zu bringen. Wir glauben, sagen zu dürfen, dass der Bundesrat schon heute entschlossen ist, dies zu tun, und teilen Ihnen dies zu Ihrer persönlichen und streng vertraulichen Information mit. Sie ersehen daraus ohne weiteres, wie wichtig es ist, dass das italienische Gesuch sehr rasch behandelt wird.