Thematische Zuordung Serie 1848–1945:
III. BILATERALE BEZIEHUNGEN
21. Rumänien
21.2. Stabilisierungsanleihe
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 9, doc. 426
volume linkBern 1980
more… |▼▶Repository
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2200.15-04#1000/215#20* | |
Old classification | CH-BAR E 2200.15-04(-)1000/215 2 | |
Dossier title | Office Suisse pour créances en Roumanie (Arrangement créanciers-débiteurs) (1928–1930) | |
File reference archive | 2 |
dodis.ch/45443
Wir beziehen uns auf Ihre Zuschrift vom 16. August2 betreffend die Angelegenheiten finanzieller Natur, die mit der rumänischen Regierung anhängig sind, und beehren uns, Ihnen mitzuteilen, dass in der Zwischenzeit auch die Schweizerische Nationalbank, und zwar durch Vermittlung der Banque de France, angefragt wurde, ob sie bereit sei, an einer Kreditaktion der Emissionsbanken verschiedener Länder zu Gunsten der Rumänischen Nationalbank mitzumachen.
Die Schweizerische Nationalbank wäre grundsätzlich bereit, dieser Einladung Folge zu leisten, ist aber mit Recht der Auffassung, dass eine solche Mitwirkung sich nur dann rechtfertigen kann, wenn die noch schwebenden finanziellen Angelegenheiten, wenn nicht geregelt sind, so doch in einer Art und Weise geprüft werden, die eine befriedigende Erledigung erwarten lässt.
Der Präsident des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank, Herr Professor Bachmann, hat am 3. September Herrn Baicoiano. den in Abschrift beiliegenden Brief3 zukommen lassen, aus dem Sie ersehen werden, dass die Anregung gemacht wird, das rumänische Aussenministerium solle der Gesandtschaft bezüglich der anhängigen Angelegenheiten, von denen die wichtigsten genannt werden, gewisse beruhigende Erklärungen abgeben.
Wir haben nun, im Einvernehmen mit der Schweizerischen Nationalbank und mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement, geprüft, ob diese Anregung von Herrn Professor Bachmann auch auf offiziellem Wege gemacht werden könnte und beehren uns, Ihnen in der Beilage einen Notenentwurf zu übersenden, mit der Bitte, eine Note entsprechend diesem Entwürfe möglichst bald an das Aussenministerium zu richten4.
Wie Sie dem Entwurf entnehmen wollen, handelt es sich um die Frage, ob die schweizerischen Banken an einer internationalen Anleihe des rumänischen Staates sich beteiligen sollen und ob die Schweizerische Nationalbank einen Teilbetrag eines Kredites zu Gunsten der Rumänischen Nationalbank übernehmen soll. In beiden Fällen ist bezüglich der Beteiligung der Schweiz noch kein endgültiger Entscheid getroffen. Was insbesondere die Stellungnahme der Nationalbank anbelangt, so wird demnächst der Bankausschuss, und in der Folge auch der Bankrat, einen Entschluss zu fassen haben. Im Bankrat sind, gemäss dem Nationalbankgesetze, die verschiedenen Zweige der schweizerischen Volkswirtschaft vertreten. Bekanntlich wird von gewisser Seite eine grundsätzliche Opposition gegen den Kapitalexport gemacht. Wenn ausserdem dann noch bekannt wird, dass die berechtigten Vorstellungen der Schweizerischen Gesandtschaft in finanziellen Angelegenheiten nicht berücksichtigt worden sind, so muss man bestimmt erwarten, dass der Bankrat einen ablehnenden Entscheid treffen wird. Wir machen auch besonders darauf aufmerksam, dass der Bankrat noch Ende dieses Monats zusammentreten wird und dass daher eine dringliche Behandlung der in der Note gemachten Anregungen angezeigt ist. Bei Überreichung der Note wäre auf die Dringlichkeit besonders hinzuweisen.
Bei Übergabe der Note bitten wir Sie auch darauf aufmerksam zu machen, dass die schweizerische Regierung es deshalb sehr begrüssen würde, wenn die anhängigen Angelegenheiten einer Regelung entgegengeführt werden könnten, weil sie sonst sich genötigt sähe, in Erwägung zu ziehen, ob nicht der Schieds- und Vergleichsvertrag5 angerufen werden soll.
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