Thematische Zuordung Serie 1848–1945:
II. DIE SCHWEIZ UND DER VÖLKERBUND
8. Völkerbundssitz
Abgedruckt in
Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 9, Dok. 418
volume linkBern 1980
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Archiv | Schweizerisches Bundesarchiv, Bern |
Signatur | CH-BAR#E1004.1#1000/9#311* |
Dossiertitel | Beschlussprotokolle des Bundesrates Juli - August 1928 (1928–1928) |
dodis.ch/45435 Protokoll der Sitzung des Bundesrates vom 21. August 19281 1353. Errichtung einer Radiostation in Genf
Gemäss Beschluss des Bundesrates vom 13. Januar 19282 hat das politische Departement am 20. gl. Mts. ein Memorandum an das Völkerbundssekretariat gerichtet3, in dem die technischen Einwendungen gegen die Errichtung einer besondern Radiostation des Völkerbundes offiziell geltend gemacht wurden, mit dem Bemerken, dass der Bundesrat bereit sei, diese Einwendungen in den in Betracht fallenden Fachorganen des Völkerbundes zu vertreten. Der Völkerbundsrat hatte bekanntlich in seiner Dezember-Session 1926 den Fachausschuss für die Verkehrswege und den Durchgangsverkehr ersucht, «d’engager immédiatement, en vue de présenter un rapport au Conseil, à la date la plus rapprochée possible, les études nécessaires pour que la Société des Nations puisse avoir à sa disposition une station radiotélégraphique à elle, suffisamment puissante, lui permettant de communiquer par ses propres moyens avec le plus grand nombre possible d’Etats membres de la Société». Der Fachausschuss seinerseits hatte wiederum seinen Generalsekretär beauftragt, das Problem unter Zuzug von Experten näher abzuklären. Zwei Expertenkomitees, wovon das eine die Frage betreffend den Bau der Station (construction et aménagement de la station), das andere die betriebstechnische Seite des Problems prüfen sollte, waren dementsprechend vom Präsidenten des Fachausschusses auf Begehren des Generalsekretärs eingesetzt worden.
Das erstgenannte Komitee trat Ende Januar d. Js. zusammen und nahm in Anwesenheit einer Vertretung des Bundesrates, bestehend aus den Herren Obertelegraphendirektor Furrer und Herrn Muri von der eidgenössischen Obertelegraphendirektion, Kenntnis von dem oben erwähnten schweizerischen Memorandum. In Anbetracht der ihm gestellten eng umschriebenen Aufgabe, die bautechnische Seite der Frage der Errichtung einer besondern Völkerbunds-Radiostation abzuklären, hielt sich das Komitee nicht für zuständig, zunächst auf die mehr grundsätzliche Vorfrage einzutreten, ob es überhaupt zweckmässig sei, wenn der Völkerbund eine eigene Station errichte. Der anwesende britische Experte Oberst Lee betonte jedoch, dass nach seiner Auffassung diese Vorfrage noch nicht mit der notwendigen Gründlichkeit geprüft worden sei und mit Rücksicht auf die finanzielle Tragweite der Angelegenheit unbedingt weiter verfolgt werden sollte. Dieser Auffassung wurde in der Folge auch in der März-Session des «Fachausschusses» vom britischen Mitgliede, Herrn Baldwin, Ausdruck gegeben. Auf dessen Vorschlag, der vom schweizerischen Mitgliede, Herrn Direktor Herold, lebhaft unterstützt worden war, beschloss der «Fachausschuss», die Ergebnisse der bisherigen Untersuchungen über die technische Seite des Problems der Errichtung einer besondern Völkerbunds-Radiostation zusammen mit dem schweizerischen Memorandum an den Rat weiterzuleiten und in einem Berichte darauf hinzuweisen, dass die betriebstechnische Seite der Angelegenheit noch einer nähern Abklärung bedürfe. Der Schlussabsatz des Berichtes der «Commission consultative» hat folgenden Wortlaut:
«La Commission s’est estimée en état de transmettre au Conseil dés maintenant le présent rapport général afin que, selon les désirs exprimés par la dernière Assemblée, il puisse être soumis aux gouvernements en temps utile pour être examiné par la prochaine Assemblée. Toutefois, afin d’éviter tout malentendu et pour que l’Assemblée ait tous éclaircissements supplémentaires possibles, les questions d’exploitation qui ont déjà été soumises à la consultation individuelle d’experts qualifiés ou d’autres questions qui se lieraient nécessairement à celles-là feront l’objet d’un examen de la part d’un comité spécial dont les vues seront communiquées par le président de la Commission des communications et du transit en temps utile, avant la prochaine Assemblée.»
Auf dieselbe Lücke in den bisherigen Untersuchungen betreffend die Errichtung einer Radiostation des Völkerbundes wies schliesslich in der Juni-Session des Völkerbundsrates Sir Austen Chamberlain hin. Im Anschluss an die Feststellung, dass eine im Eigentum des Völkerbundes stehende Station in normalen Zeiten mit Verlust arbeiten müsste, dass aber die bisherigen Untersuchungen keine Anhaltspunkte darüber bieten, ob eine solche eigene Station des Völkerbundes in Krisenzeiten wirklich besser funktionieren würde als eine andere Station, führte Sir Austen Chamberlain insbesondere folgendes aus:
«Sir Austen Chamberlain constate, dans le dernier paragraphe du rapport de la Commission, qu’un Comité spécial va être nommé pour examiner cette partie du problème, et dans son rapport au Conseil, M. Zaleski a insisté sur la nécessité d’avoir le rapport supplémentaire de la Commission des communications et du transit assez tôt [pour qu’il puisse être examiné par l’Assemblée, lors de sa session ordinaire suivante. Faute de pouvoir disposer à ce moment de ce rapport, Sir Austen craint que l’Assemblée ne possède pas tous les renseignements indispensables lui permettant d’examiner d’une manière appropriée cette question sous ses différents aspects. Il propose que le Comité spécial qui doit préparer ce rapport supplémentaire soit chargé de soumettre un rapport général sur les avantages et les inconvénients que présente l’établisssement d’une station de la Société, du point de vue de la radiotélégraphie, tant dans l’ordre financier que dans l’ordre pratique. Le rapport devrait porter particulièrement sur la question de savoir jusqu’à quel point une telle station pourrait répondre aux exigences télégraphiques de la Société des Nations en temps normal et en temps de crise, et jusqu’à quel point des arrangements spéciaux visant l’utilisation des moyens existants de communications par T.S.F.4 pourraient répondre à ses exigences en donnant les garanties de sécurité nécessaires, surtout en temps de crise.
Lors de la transmission à l’Assemblée du rapport actuellement examiné par le Conseil, il espère donc qu’il sera clairement spécifié que ce rapport ne contient pas toutes les informations nécessaires pour que l’Assemblée puisse prendre une décision en la matière, et il se permet d’insister pour que le Comité spécial soit chargé de poursuivre ses recherches en tenant compte des directives qu’il vient d’indiquer.»
Dieses Begehren des britischen Vertreters ist vom Rate zum Beschluss erhoben worden.
Der erwähnten Ratssitzung vorgängig, hatte auf Anregung des politischen Departementes Ende Mai eine Besprechung der Angelegenheit in Genf stattgefunden, zwischen Sir Eric Drummond und einigen seiner Mitarbeiter einerseits und den Chefs des Post- und Eisenbahndepartements und des politischen Departements, sowie Obertelegraphendirektor Furrer andererseits5. Der Vorsteher des politischen Departements hat bei dieser Gelegenheit auch auf die Bedenken politischer und juristischer Natur, die schweizerischerseits gegen den Bau einer Völkerbundsstation bestehen, kurz hingewiesen. Die Vertreter des Bundesrates gaben ferner die Erklärung ab, dass die schweizerischen Behörden, um ihr weitgehendes Entgegenkommen auf die Wünsche des Völkerbundes zu bekunden, bereit wären, eine neue Station in Genf zu errichten und dem Völkerbunde unter gewissen Bedingungen nicht nur die Priorität für seinen radiotelegraphischen Verkehr in normalen Zeiten, sondern auch weitgehende Erleichterungen für die Benutzung der Station in Krisenperioden einzuräumen. Sir Eric Drummond hielt eine Verständigung in der Angelegenheit nicht für ausgeschlossen, betonte aber, dass der Völkerbund an der Forderung festhalten müsse, wonach die Station in Krisenzeiten der selbständigen Verwaltung des Völkerbundes unterstellt werde. Der Völkerbund, der ja, wie Sir Eric Drummond ausführte, in erster Linie an der Aufrechterhaltung der schweizerischen Neutralität interessiert sei, würde sich verpflichten, von der Station keinerlei «neutralitätswidrigen» Gebrauch zu machen und könnte sich auch damit einverstanden erklären, dass die Benützung der Station in Krisenzeiten durch einen Vertrauensmann des Bundesrates («observateur») überwacht würde. Es wurde schliesslich vereinbart, dem Generalsekretariate zuhanden der Völkerbundsversammlung und des Rates die schweizerische Offerte der Errichtung einer Radiostation in Genf schriftlich bekannt zu geben, unter Darlegung der Bedingungen, die schweizerischerseits an die Benützung der Station geknüpft werden müssten.
Der Beschluss des Völkerbundsrates, das mit der Untersuchung der betriebstechnischen Seite des Problems der Errichtung einer Völkerbundsstation beauftragte Expertenkomitee zu beauftragen, ebenfalls zu prüfen, «jusqu’à quel point une telle station pourrait répondre aux exigences télégraphiques de la Société des Nations en temps normal et en temps de crise et jusqu’à quel point des arrangements spéciaux visant l’utilisation des moyens existants de communications par T.S.F. pourraient répondre à ses exigences en donnant les garanties de sécurité nécessaires, surtout en temps de crise», liess es dem politischen Departement und dem Post- und Eisenbahndepartement angezeigt erscheinen, zunächst einmal zuhanden des Expertenkomitees, in einem als provisorisch bezeichneten Memorandum ausschliesslich die technische Seite der schweizerischen Offerte darzulegen. Ein entsprechendes Memorandum wurde dem Generalsekretariat am 29. Juni d. J. übermittelt6. In der Begleitnote wurde erwähnt, dass der Bundesrat in der endgültigen Fassung des Memorandums den allfälligen Bemerkungen des Expertenkomitees Rechnung tragen werde und gleichzeitig auch seine weiteren Bedingungen rechtlich-politischer Natur bekanntgeben werde.
Das genannte Expertenkomitee tagte anfangs Juli wiederum im Beisein einer schweizerischen Vertretung, bestehend aus den Herren Obertelegraphendirektor Furrer und Dr. Rothen, Direktor der Radio-Schweiz A.G. In einem von ihm aufgestellten Berichte stellte das Komitee fest, dass die absolute Unabhängigkeit einer Radiostation für den Verkehr des Völkerbundes in Krisenzeiten sowohl durch eine vom Völkerbund errichtete Station wie durch eine im Eigentum des schweizerischen Staates oder einer schweizerischen Gesellschaft stehende Station, sofern diese in Krisenzeiten der Verwaltung des Völkerbundes unterstellt würde, gewährleistet werden könnte. Das Komitee zählte sodann eingehend die Bedingungen auf, die in technischer, betrieblicher und finanzieller Hinsicht an die Erstellung einer schweizerischen Station und an deren Betrieb in Krisenzeiten gestellt werden müssten7.
Das eidgenössische Post- und Eisenbahndepartement ist der Auffassung, dass diese Bedingungen im allgemeinen und unter Vorbehalt etwas anderer Formulierung an einigen Stellen annehmbar seien und hat dementsprechend den Entwurf eines endgültigen technischen Memorandums ausgearbeitet. Das politische Departement hat seinerseits den Text einer Begleitnote aufgestellt, in der die Vorbehalte erwähnt werden, die schweizerischerseits auf Grund politischer, juristischer und militärischer Erwägungen an den Betrieb der Station in Krisenzeiten gestellt werden müssten. Es hat dabei nach Möglichkeit den Standpunkt des Völkerbundssekretariates, wonach der Völkerbund nur dann auf den Bau einer eigenen unabhängigen Station verzichten könnte, wenn die Schweiz sich verpflichten würde, eine von ihr zu errichtende Station in Krisenzeiten der Verwaltung des Völkerbundes zu unterstellen, nach Möglichkeit in Einklang zu bringen versucht mit den Neutralitätspflichten der Schweiz einerseits und den Interessen unserer Landesverteidigung andererseits.
Die in der Note und dem Memorandum vorgeschlagene Lösung hat in jeder Hinsicht den Charakter eines Kompromisses, hätte es sich nur darum gehandelt, für den notwendigen Ausbau der Radiostation in Münchenbuchsee eine rationelle Lösung zu Finden, so wäre selbstverständlich der Vorschlag der Errichtung einer besondern Station in Genf gar nicht aufgetaucht. Es hätte genügt, die bestehenden Anlagen in Münchenbuchsee zu erweitern. In politischer und militärischer Hinsicht sodann wäre es zweifellos vorteilhafter gewesen, wenn die Schweiz über die von ihr errichteten Anlagen auch in Krisenzeiten die volle Verfügungsgewalt hätte wahren können. Demgegenüber stand aber das Bedürfnis des Völkerbundes, in Krisenzeiten über eine von staatlichen Eingriffen unabhängige Station zu verfügen. Alle zuständigen Organe des Völkerbundes, darunter auch das «Comité d’arbitrage et de sécurité», haben sich dahin ausgesprochen, «qu’en cas de crise généralisée, notammment dans la période précédant immédiatement une mobilisation et surtout dans la période même de la mobilisation, la mainmise totale ou partielle des autorités nationales sur les moyens de communications risquera sûrement dans bien des cas de rendre relativement lentes et peu sûres les communications intéressant la Société des Nations... si lesdites communications ne pouvaient pas dans ce cas être assurées par des moyens spéciaux et indépendants de l’ensemble du système des communications nationales».
Es ist klar, dass die Schweiz, der die Ehre zukommt, den Sitz des Völkerbundes zu beherbergen, auch die Pflicht hat, diesen Bedürfnissen des Völkerbundes nach Möglichkeit Rechnung zu tragen. Der Radio-Schweiz A.G. und dem Postund Eisenbahndepartement liegt besonders viel daran, den Bau einer unabhängigen Station des Völkerbundes und damit die Abwanderung des gesamten telegraphischen Verkehrs des Völkerbundes von der schweizerischen Station zu verhindern. Die finanziellen Opfer, die der Bau einer getrennten Stationsanlage in Genf der Schweiz auferlegt, scheint den zuständigen Instanzen im Hinblick auf den voraussichtlichen Verlust, den die Radio-Schweiz A.G. und mit ihr die Eidgenossenschaft durch den Bau einer unabhängigen Völkerbundsstation erleiden würde, erträglich zu sein. Es kommt hinzu, dass die Schweiz auf diesem Wege eine direkte drahtlose Verbindung mit Südamerika und Japan erhalten wird, die sie allein nicht verwirklichen könnte. Die Vorbehalte, die in der Note in bezug auf die Benützung der Station in Krisenzeiten gemacht werden, dürften sodann auch die bestehenden Bedenken juristisch-politischer und militärischer Natur stark einschränken. Der Umstand, dass der Völkerbund, wie dies Sir Eric Drummond betonte, an der Wahrung der schweizerischen Neutralität in Krisenzeiten selbst in hohem Masse interessiert ist, scheint dem Departement eine Garantie dafür zu sein, dass mit der in Frage stehenden Station, selbst wenn deren Verwaltung in Krisenzeiten an den Völkerbund übergehen wird, kein Missbrauch getrieben werden wird.
Die Frage der Errichtung einer Völkerbundsstation steht auf der Traktandenliste der nächsten Völkerbundsversammlung. Dieselbe wird endgültig darüber zu entschliessen haben, ob eine eigene Völkerbundsstation zu errichten sein wird, oder aber, ob ein Abkommen mit der schweizerischen Regierung im Sinne des vorliegenden Entwurfes zu einem Memorandum getroffen werden soll. Aufgabe der schweizer. Delegation wird es sein, für den schweizerischen Vorschlag einzutreten und nötigenfalls den Inhalt sowohl der Note wie des Memorandums durch mündliche Ausführungen zu ergänzen.
In der Beratung wird bemerkt, dass die Schweiz unter keinen Umständen in ihren Zugeständnissen weiter gehen dürfe, als dies nunmehr geschehen ist. An den jetzt noch verbliebenen Rechten müsse unbedingt festgehalten werden. Es bleibe leider nichts anderes übrig, als der Errichtung einer Radiostation für den Völkerbund in Genf im Sinne der Vorlage zuzustimmen, weil die Schweiz unter dem Drucke eines Zwanges stehe und der Völkerbund andernfalls möglicherweise auf französischem Boden, hart an der Grenze, in Annemasse, eine eigene Station bauen würde, was die befürchteten Unzukömmlichkeiten und Schwierigkeiten kaum ganz beseitigen würde. Ausserdem hätte die Schweiz in früheren Botschaften die Errichtung einer Radiostation bereits versprochen und da müsse Wort gehalten werden. Dann aber sei auch anzunehmen, dass - aus der Entwicklung der Dinge zu schliessen - eine «Krisenzeit», die ein Eingreifen des Völkerbundes notwendig machen sollte und eine Unterstellung der Radiostation unter die Verwaltung des Völkerbundssekretariates erfordern würde, wohl kaum je eintreten dürfte. In dieser Erwartung sei es auch leicht möglich, der Vorlage zuzustimmen. In der Vereinbarung mit dem Völkerbunde sollte aber der Zustand der «Krisenzeit» genau umschrieben werden, damit hierüber keine Unklarheit bestehen kann.
Endlich ergibt sich aus der Beratung, dass in der ganzen Angelegenheit auch die Zustimmung der Organe der «Radio-Schweiz A.G.» notwendig sei und ferner, dass von den Völkerbundsstaaten die Erklärung gefordert werden solle, dass sie der Schweiz wegen der Tätigkeit des Völkerbundes oder der Radiostation, insbesondere in «Krisenzeiten», niemals Vorwürfe machen oder Schwierigkeiten bereiten werden.
Gestützt auf die Ausführungen im Antrage des politischen Departementes und im Sinne der Beratung wird einstimmig beschlossen:
1. Das dem Bundesrate zur Genehmigung vorgelegte Memorandum sowie die zugehörige Begleitnote werden gutgeheissen.
2. Das politische Departement wird mit der Übermittlung dieser Schriftstücke an das Völkerbundssekretariat beauftragt8.
- 2
- E 1004 1/308.↩
- 3
- E 2001 (C) 5/48 \ Memorandum vom 13.1.1928.↩
- 4
- Télégraphie sans fil.↩
- 5
- Eine Aufzeichnung dieser Besprechung vom 31.5.1928 in: E 2001 (C) 5/48.↩
- 6
- E 2001 (C) 5/48.↩
- 7
- Vgl. SdN, Journal Officiel, 1928, Nr. 9, S. 1369ff.↩
- 8
- Vgl. dazu SdN, Journal Officiel, 1928, Nr. 12, S. 1974fT. - Vgl. auch BBl 1928, 11, S. 122 IfF.↩
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