Sprache: Deutsch
28.6.1928 (Donnerstag)
Der Vorsteher des Politischen Departementes, G. Motta, an den Vorsteher des Militär departementes, K. Scheurer
Schreiben (L)
Motta stellt fest, dass die Rüstung der einzelnen Staaten für den Gaskrieg rechtlich auch nach der Ratifizierung des Protokolls zulässig bleibe. Die Schweiz sollte die Ratifikation nicht auf unbestimmte Zeit verschieben.

Thematische Zuordung Serie 1848–1945:
II. DIE SCHWEIZ UND DER VÖLKERBUND
1. Abrüstung und Waffenhandel
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Abgedruckt in

Walter Hofer, Beatrix Mesmer (Hg.)

Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 9, Dok. 403

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Bern 1980

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Aufbewahrungsort

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Tags

Abrüstung

Völkerbund

Personen

Empfängerin / Empfänger
Scheurer, Karl (1872–1929)

Körperschaften

Erwähnt
Völkerbund