Lingua: tedesco
22.6.1928 (venerdì)
Protokoll der Sitzung des Bundesrates vom 22.6.1928
Verbale del Consiglio federale (PVCF)
Der Bundesrat nimmt die Bereitschaft Jugoslawiens zur Wiederaufnahme der Handelsvertragsverhandlungen zur Kenntnis. Anfälligen neuen Verhandlungen wird wenig Aussicht auf Erfolg gegeben. Im gegenwärtigen Moment ist auf Verhandlungen über den Abschluss eines blossen Meistbegünstigungsvertrages nicht einzutreten.

Thematische Zuordung Serie 1848–1945:
III. BILATERALE BEZIEHUNGEN
13. Jugoslawien
13.1. Handelsvertragsverhandlungen
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Pubblicato in

Walter Hofer, Beatrix Mesmer (ed.)

Documenti Diplomatici Svizzeri, vol. 9, doc. 402

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Bern 1980

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Collocazione

dodis.ch/45419 Protokoll der Sitzung des Bundesrates vom 22. Juni 19281

1066. Handelsvertragsverhandlungen mit Jugoslawien

(Siehe Protokolle vom 5. April2 und 9. Mai 19273.)

Das Volkswirtschaftsdepartement berichtet:

«Durch unsere Berichte vom 4. April und 2. Mai 19274 haben wir Sie über den Gang der Handelsvertragsverhandlungen orientiert, die im Frühling 1927 zwischen einer schweizerischen und jugoslawischen Delegation gepflogen worden sind. Im Bericht vom 2. Mai haben wir Ihnen einlässlich die Gründe auseinander gesetzt, aus welchen der Abschluss eines Handelsvertrages mit Jugoslawien kaum möglich sei, und Sie haben unserem Antrag entsprechend beschlossen, diese Verhandlungen zu unterbrechen.

Schon seit einiger Zeit ist durch die hiesige jugoslawische Gesandtschaft sondiert worden, ob die Schweiz zur Wiederaufnahme der Verhandlungen bereit sei. Wir konnten einen solchen Vorschlag selbstverständlich nicht ablehnen, Hessen aber deutlich durchblicken, dass die Schweiz kaum in der Lage wäre, ihren frühem Standpunkt aufzugeben und die Verhandlungen wenig Aussicht auf Erfolg hätten, wenn es Jugoslawien nicht möglich sei, seine Haltung sowohl in bezug auf die Wünsche zum schweizerischen Tarife wie hinsichtlich der schweizerischen Begehren zum jugoslawischen Tarif wesentlich zu ändern. Nach längern, sowohl in Bern als in Belgrad geführten Vorverhandlungen hat uns nun die hiesige jugoslawische Gesandtschaft am 5. d.M. eine Notiz5 überreicht, worin wir gebeten werden, zuhanden ihrer Regierung auf folgende zwei Fragen Antwort zu geben:

1. Wäre der Bundesrat bereit, im vorgesehenen Handelsvertrag die gegenwärtig bestehenden Zölle für Vieh und tierische Produkte zu binden und herabzusetzen?

2. Falls der Bundesrat nicht in der Lage wäre, diesem Wunsche zu entsprechen, wird gefragt, ob man zum Abschluss eines Handelsvertrages mit bloss allgemeinen Bestimmungen, d.h. ohne Tarifanlagen, bereit sei.

Wir haben die Angelegenheit mit der schweizerischen Handelsdelegation einlässlich besprochen und beehren uns, Ihnen gestützt auf diese Beratungen unsere Auffassung hinsichtlich der Beantwortung der jugoslawischen Note wie folgt zu unterbreiten:

Schon anlässlich der ersten Verhandlungsetappe hat die schweizerische Delegation gemäss den ihr erteilten Instruktionen für die meisten Zollpositionen, an denen Jugoslawien ein Interesse bekundet hat, die Bindung der heutigen Ansätze zugesagt oder doch in Aussicht gestellt. Dagegen musste sie auf die zahlreichen Wünsche nach teilweise sehr beträchtlicher Reduktion der schweizerischen Viehund Fleischzölle selbstverständlich ablehnend antworten. Mit Rücksicht darauf, dass der jugoslawische Zolltarif allgemein bedeutend höher ist als der schweizerische und die Handelsbilanz zwischen den beiden Ländern für die Schweiz ausgesprochen passiv ist, konnte die schweizerische Delegation keine andere Haltung einnehmen als dies gegenüber allen ändern Staaten mit ähnlichen Verhältnissen geschehen ist: Bindung des heutigen Gebrauchstarifes gegen entsprechende beträchtliche Herabsetzung des jugoslawischen Tarifes, insbesondere hinsichtlich industrieller Produkte. Gerade weil die jugoslawische Delegation diesen schweizerischen Forderungen in keiner Weise entgegengekommen ist und im grossen und ganzen nur die Bindung der heute schon bestehenden sehr hohen Zölle angeboten hat, mussten die Verhandlungen abgebrochen werden.

Diese Verhandlungsbasis hat sich seit einem Jahre für die Schweiz in keiner Weise geändert. Sie kann wohl in zahlreichen Fällen Jugoslawien gewisse Zölle binden, sie kann aber, gerade angesichts der heutigen Lage der schweizerischen Landwirtschaft, unmöglich die Zölle für Vieh, Fleisch, Holz, Obst usw. wesentlich herabsetzen. Unter diesen Umständen besteht natürlich auch sehr geringe Aussicht darauf, dass Jugoslawien seine Industriezölle bedeutend ermässigen würde, was für uns eine absolute Voraussetzung für den Vertragsabschluss war und ist. Wir geben uns deshalb keinen Illusionen darüber hin, dass mit Jugoslawien im jetzigen Moment ein eigentlicher und für die Schweiz interessanter Tarifvertrag abgeschlossen werden könnte. Um jedoch über die Stellungnahme der jugoslawischen Regierung zu den schweizerischen Begehren möglichste Klarheit zu erhalten, und namentlich um den Eindruck zu vermeiden, die Wiederaufnahme der Verhandlungen sei zufolge Widerstandes der Schweiz gescheitert, möchten wir anregen, die erste der in der jugoslawischen Note aufgeworfenen Fragen nicht einfach ablehnend sondern dahin zu beantworten, die Schweiz sei eventuell bereit, den jugoslawischen Wünschen nach Bindung gewisser Zölle ziemlich weitgehend zu entsprechen, wogegen aber deren Reduktion kaum in Erwägung gezogen werden könne. Unter allen Umständen müsse aber angesichts des Niveaus der beidseitigen Tarife und der Gestaltung der Handelsbilanz verlangt werden, dass die jugoslawischen Zölle für schweizerische Industrieprodukte und Käse wesentlich herabgesetzt würden. Die Jugoslawische Regierung werde gebeten, sich über die Möglichkeit, diesen schweizerischen Wünschen zu entsprechen, zu erklären.

Was den Abschluss eines blossen Meistbegünstigungsvertrages ohne Tarifabreden anbelangt, so sind wir mit der einstimmigen Handelsdelegation der Auffassung, dass die Schweiz an einem solchen Abkommen gegenwärtig ein äusserst geringes Interesse hat. Seit der Entstehung des jugoslawischen Staates haben sich die beiden Länder stets meistbegünstigt behandelt und zwar gestützt auf einen Notenaustausch, wonach der allgemeine Teil des ehemaligen serbisch-schweizerischen Handelsvertrages bis zu einer allfälligen Kündigung weiter in Geltung bleiben soll. Wir hätten also aus dem Abschluss eines blossen Meistbegünstigungsvertrages keine Verbesserung der gegenwärtigen Situation zu erwarten. Die Gefahr, dass uns Jugoslawien die Meistbegünstigung kündigen könnte, ist sehr gering, da bei einer allfälligen Differenzierung Jugoslawien mehr zu verlieren hätte als die Schweiz. Dazu kommt, dass nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlungen und nach unserer Kenntnis der jugoslawischen Handelspolitik auch hinsichtlich der allgemeinen Vertragsbestimmungen zwei sehr wesentliche Differenzen bestehen, nämlich mit bezug auf Ursprungszeugnisse für Transitwaren und hinsichtlich der Behandlung der Handelsreisenden. Es besteht sehr wenig Aussicht, dass Jugoslawien in einem künftigen Vertrage den schweizerischen Standpunkt akzeptieren würde. Auf ihn zu verzichten wäre aber mit Rücksicht auf die Konsequenzen gegenüber ändern Staaten mit sehr erheblichen Nachteilen verbunden. Es scheint uns deshalb zweckmässiger zu sein, den bisherigen, allerdings unbefriedigenden Zustand weiterdauern zu lassen, als in einem neuen Vertrag auf schweizerische Postulate zu verzichten, die eine grosse allgemeine Bedeutung haben und die für unsere Handelsbeziehungen mit ändern Ländern noch wichtiger sind als gegenüber Jugoslawien. Aus diesen Gründen würden wir Ihnen empfehlen, im gegenwärtigen Moment auf Verhandlungen über den Abschluss eines blossen Meistbegünstigungsvertrages nicht einzutreten.»

Gestützt auf vorgehende Ausführungen wird antragsgemäss beschlossen:

1. Von vorliegendem Bericht wird in zustimmendem Sinne Kenntnis genommen.

2. Das Volkswirtschaftsdepartement wird ermächtigt, die jugoslawische Note vom 5. Juni 1928 im Sinne dieses Berichtes zu beantworten.

1
E 1004 1/310.
2
Nr. 291.
3
Vgl. Nr. 305, Anm. 1.
4
Beide Anträge in: E 1001 1, EVD, 1.1.-30.6.1928.
5
E 7110 1/91.

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Jugoslavia (Economia)

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Jugoslavia