Language: German
18.5.1928 (Friday)
Der Vorsteher des Politischen Departementes, G.Motta, an die Schweizerische Nationalbank
Letter (L)
Motta informiert die Nationalbank, die Nichteinhaltung der schweizerisch-rumänischen Abkommen vom 13.6.1924 und 31.1.1925 über die Abtragung der rumänischen Schuldverpflichtungen mache ein Einschreiten der schweizerischen Gesandtschaft in Bukarest nötig. Falls Schweizer Banken eingeladen werden, sich durch Anleihen an der Stabilisierung der rumänischen Währung zu beteiligen, wäre ein Hinweis auf die ungünstigen Erfahrungen mit den genannten Abkommen erwünscht.

Thematische Zuordung Serie 1848–1945:
III. BILATERALE BEZIEHUNGEN
21. Rumänien
21.2. Stabilisierungsanleihe
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Printed in

Walter Hofer, Beatrix Mesmer (ed.)

Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 9, doc. 391

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Bern 1980

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