dodis.ch/45374
Protokoll der Sitzung des Bundesrates vom 23. Dezember 1927
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2012. Italien, Stabilisierung der Währung
Italien ist im Begriffe, seine Währung zu stabilisieren und zwar auf der Grundlage: 1 Goldfranken = 3,66 Lire. Dazu hat Italien die Hülfe des Auslandes nötig. Es muss ein grosses Bankenkonsortium gegründet werden zu diesem Zwecke. Die Vorbereitungen sind schon weit gediehen und die Mitwirkung der grossen Emissionsinstitute von England, Frankreich, Belgien, Polen, Deutschland und Nordamerika ist gesichert. Auch die Schweiz sollte sich beteiligen und überdies ist in Aussicht genommen, dass die Schweiz. Nationalbank als Zentralstelle des Bankenkonsortiums zu amten und namentlich die zu bildende grosse Wertschriftenhinterlage, das Sicherungs-Portefeuille, zu verwalten hätte. Herr Direktor Bachmann hat den Vorsteher des politischen Departementes hievon in Kenntnis gesetzt und die Frage aufgeworfen, ob der Bundesrat damit einverstanden wäre, dass die Nationalbank die ihr zugemutete Beteiligung an der Stabilisierungsaktion und die Funktion einer Zentralstelle übernehme. Auch der Vorsteher des Finanzdepartementes ist bei der Sache begrüsst worden.
Der Vorsteher des politischen Departementes hat geantwortet, der Bundesrat würde ein solches Vorgehen sicherlich begrüssen, da der Schweiz daran gelegen sein müsse, dass die italienische Währung stabilisiert werde, und da eine solche Beteiligung bei der weitgehenden Verteilung des Risikos kaum eine Gefahr in sich schliesse. Was die Schweiz bei der Stabilisierung der belgischen Währung getan habe, könne sie gegenüber Italien nicht ablehnenl.
Der Vorsteher des polit. Departementes ersucht den Rat, von diesen Mitteilungen in zustimmendem Sinne Kenntnis zu nehmen.
Der Rat gibt diesem Ersuchen statt, wobei in der Beratung die Erwartung zum Ausdruck kommt, auch Frankreich werde dem Beispiel Belgiens und Italiens bald folgen3.