Thematische Zuordung Serie 1848–1945:
II. DIE SCHWEIZ UND DER VÖLKERBUND
1. Abrüstung und Waffenhandel
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 9, doc. 348
volume linkBern 1980
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
Archival classification | CH-BAR#E2001C#1000/1535#299* | |
Dossier title | Question de Mr. Sigg (1927–1927) | |
File reference archive | B.56.13.2 |
dodis.ch/45365
Wir halten die kleine Anfrage Sigg entweder als einen schlechten Witz oder als eine Anmassung; eine derart wichtige Frage kann doch vom Bundesrat unmöglich in seiner Antwort auch nur annähernd so behandelt werden, wie das geschehen sollte, will man sich nicht allen Missdeutungen aussetzen2. Wir könnten uns daher mit einer Antwort einverstanden erklären, die ungefähr folgendermassen lauten würde:
«Die kleine Anfrage behandelt eine Frage, die für die Zukunft unseres Landes von der allergrössten Wichtigkeit ist und deren Lösung zu den schwersten Aufgaben gehört, die in Gegenwart und Zukunft dem Schweizervolk und seinen Behörden gestellt werden. Die auch nur einigermassen erschöpfende Behandlung geht weit über den Rahmen hinaus, welcher der Antwort auf eine kleine Anfrage durch die Natur der Sache gezogen ist.
Wir begnügen uns deshalb zu erklären, dass wir die gestellten Fragen unter den heutigen Verhältnissen verneinen.»3
Jedenfalls würden wir uns aber der äussersten Kürze befleissen und dem Fragesteller gar nicht die Ehre antun, lange Erörterungen an ihn zu verschwenden; etwa so:
«Die Schweiz hat die entscheidende Abrüstung, die politische, seit langem vollzogen. Ihre Armee hat nur den Zweck, die Neutralität und Unabhängigkeit des Landes zu schützen und stellt nach ihrer Aufgabe und ihrer Organisation eine Form der Landesverteidigung dar, die unter den gegebenen Umständen als eine weitgehende Abrüstung angesehen werden muss. Wir sind also vorangegangen und haben niemandem zu folgen.
Unsere Armee ist übrigens in erster Linie zum Schutz des Landes und nicht zu demjenigen des Völkerbundssitzes bestimmt. Ob und in welchem Umfange wir sie aufrecht erhalten wollen, haben unser Volk und seine Behörden zu bestimmen. Keine aussenstehende Instanz, und wäre sie noch so hochgestellt und mächtig wie der von uns hochgeehrte Rat des Völkerbundes, kann uns von der Pflicht befreien, in einer für den Bestand und die Zukunft unseres Staates ausschlaggebenden Frage selber den Entscheid zu treffen.»
- 1
- E 2001 (C) 5/18.↩
- 2
- Der Text der Kleinen Anfrage lautet: Hält es der Bundesrat in Anbetracht des neuerlich betonten Friedenswillens der im Völkerbunde vereinigten Staaten und der vom Völkerbund wiederum ausdrücklich anerkannten Neutralität der Schweiz nicht für geboten, seinerseits in der tatsächlichen militärischen Abrüstung zu folgen und zu diesem Zwecke vorerst dem Rat des Völkerbundes die Frage zu unterbreiten, ob er bei vollständiger Abrüstung der Schweiz und der Ersetzung ihres Milizheeres durch eine blosse Ordnungstruppe die Sicherheit des Völkerbundssitzes für ausreichend garantiert erachte?↩