Language: German
28.3.1927 (Monday)
Protokoll der Sitzung des Bundesrates vom 28.März 1927
Secret minutes of the Federal Council (PVCF-S)
Der Bundesrat beschliesst, dem französischen Botschafter mündlich erklären zu lassen, schweizerischerseits werde einem gleichzeitigen Austausch der Ratifikationsurkunden über die Abkommen betreffend die Zonenfrage und die Savoyerfrage zugestimmt.

Thematische Zuordung Serie 1848–1945:
III. BILATERALE BEZIEHUNGEN
8. Frankreich
8.3. Zonenfrage und Schiedsvertrag
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Printed in

Walter Hofer, Beatrix Mesmer (ed.)

Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 9, doc. 284

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Bern 1980

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dodis.ch/45301
Protokoll der Sitzung des Bundesrates vom 28. März. 19271

Zonenfrage

Nach Mitteilung des französischen Botschafters scheint der Berichterstatter im Senat die Absicht zu haben, das Zonenabkommen erst dann dieser Behörde zur Genehmigung zu empfehlen, nachdem die Schweiz die Savoyerfrage vollständig in Ordnung gebracht haben wird2. Der Vorsteher des Politischen Departements sollte daher nach Meinung des Botschafters in Paris die schriftliche Erklärung überreichen lassen, dass die schweizerische Regierung den gleichzeitigen Austausch der beiden Ratifikationsurkunden als gegeben betrachte. In ähnlichem Sinne sollte auch dem Botschafter geschrieben werden, damit dieser ebenfalls vorstellig wird. Auf diese Weise könnte vielleicht erreicht werden, dass die Frage des Zonenabkommens noch vor Ostern im Senat ihre Erledigung findet.

In der Beratung wird an die Aussprache in der Sitzung vom 12. März3 erinnert und bemerkt, dass der Bundesrat alles vermeiden sollte, was zu einer Verbindung der Zonenangelegenheit mit der Savoyerfrage führen könnte. Da aber die tatsächlichen Verhältnisse nicht ausser Acht gelassen werden dürfen, und offenbar ohne beruhigende Zusicherungen unserseits die Sache vor dem Senat nicht zum Abschlüsse gelangen kann und sogar die Gefahr entsteht, dass die Angelegenheit an die Kammer zurückgeht, so wird die Abgabe einer Erklärung im Sinne der Ausführungen des Bundespräsidenten kaum zu umgehen sein. Sie sollte aber nicht schriftlich, sondern bloss mündlich, erfolgen.

Es wird daher beschlossen:

Der Vorsteher des Politischen Departements wird ermächtigt, dem französischen Botschafter mündlich zu erklären, dass unter den gegebenen Verhältnissen schweizerischerseits einem gleichzeitigen Austausch der Ratifikationsurkunden über die Abkommen betr. die Zonenfrage und die Savoyerfrage zugestimmt würde4.

1
E 1005 2/3.
2
Die schweizerischen Schritte (vgl. Nr. 277) zeitigten laut Telegramm der schweizerischen Gesandtschaft in Paris vom 25.3.1927 in der Senatskommission keine Resultate (E 2, Archivier. 1681).
3
Vgl. Nr. 270.
4
Vgl. Nr. 306.

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France (Politics)

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Paris