Language: German
11.3.1927 (Friday)
Protokoll der Sitzung des Bundesrates vom 11.März 1927
Minutes of the Federal Council (PVCF)
Der Bundesrat stimmt grundsätzlich der Verlängerung der schweizerischen Militärmission in Kolumbien zu.

Thematische Zuordung Serie 1848–1945:
III. BILATERALE BEZIEHUNGEN
14. Kolumbien
14.1. Militärmission
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Printed in

Walter Hofer, Beatrix Mesmer (ed.)

Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 9, doc. 269

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Bern 1980

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dodis.ch/45286
Protokoll der Sitzung des Bundesrates vom 11. März. 19271

374. Militärmission in Columbien

Mündlich

Der Vorsteher des Militärdepartementes führt aus, im Herbst dieses Jahres laufe die Zeit, für welche sich die Mitglieder der schweizerischen Militärmission in Columbien verpflichtet haben, ab2. Die politischen Verhältnisse in Columbien waren in der ersten Zeit der Wirksamkeit der Militärmission nicht eben forderlich. Seit dem letzten Regierungswechsel ist das anders geworden, wie auch der Leiter der Mission anerkennt, so dass sie nunmehr eine erspriessliche Tätigkeit entfalten kann. Es ist auch den beteiligten Offizieren mit der Zeit gelungen, durch ihre Tüchtigkeit und Geradheit das Vertrauen der massgebenden Kreise zu gewinnen, so dass die Mission jetzt auf die nötige Unterstützung, namentlich auch durch den columbischen Präsidenten und den Kriegsminister zählen kann. Der Gesandte von Columbien hat denn auch mit dem Militärdepartement Fühlung genommen und die Frage aufgeworfen, ob allenfalls die Militärmission noch weitere drei Jahre in Columbien bleiben und um einen oder zwei Offiziere verstärkt werden könnte. Die gegenwärtigen Mitglieder der Mission wären gewillt, diesem Ansinnen zu entsprechen. Nach den bisherigen Erfahrungen ist es auch nicht ausgeschlossen, dass mit der Zeit in vermehrtem Masse Armeebedarf an Columbien geliefert werden könnte. Sollte die weitere Wirksamkeit der Mission in’s Auge gefasst werden, dann müsste allerdings über die Anstellungsbedingungen für die Offiziere neu verhandelt werden; denn es hat sich erwiesen, dass die ursprünglichen Gehaltsansprüche allzu bescheiden bemessen wurden. Da vom schweizerischen Standpunkte aus einer Fortdauer der Mission nichts im Wege steht, so ersucht der Vorsteher des Militärdepartementes um die Ermächtigung, den columbischen Gesandten wissen zu lassen, der Bundesrat sei grundsätzlich geneigt, der Verlängerung der Wirksamkeit der Militärmission näherzutreten3. Dessen wollte der Gesandte versichert sein, bevor er in dieser Sache amtliche Schritte unternehme.

Der Rat nimmt von diesen Mitteilungen in zustimmendem Sinne Kenntnis.

1
E 1004 1/303.
2
Diese Militärmission war ein Überbleibsel der schweizerischen Kommission, die 1924 den Grenzkonflikt zwischen Kolumbien und Venezuela beilegte (GBer 1924, S. 3 9).
3
Das Resultat der Verhandlungen mit Kolumbien findet sich im Protokoll der Bundesratssitzung vom 2.10.1928: M. le chef du département militaire rappelle que le contrat passé entre notre mission militaire en Colombie et le gouvernement de cet Etat a expiré en automne 1927. Sur les instances dudit gouvernement, la mission a été prolongée et le département militaire vient de recevoir communication du projet de contrat qui doit régler les conditions d’engagement des quatre officiers de la mission pour une nouvelle période. Cependant, la situation de la mission s’est modifiée depuis un an. La mission est l’objet d’attaques très vives à propos de commandes d’avions faites en Suisse par le gouvernement colombien et elle se plaint de n’avoir pas été défendue avec assez de fermeté lors d’une interpellation à la chambre bolivienne. Son chef estime que le rappel de la mission s’impose. M. le chef du département militaire estime qu’il est indiqué de donner suite à la demande de la mission, mais que cette mesure doit être prise dans des conditions qui ne risquent pas d’altérer nos rapports avec le gouvernement colombien. (E 1004 1/312, Nr. 1574). Auf Antrag des Vorstehers des Militärdepartementes beschloss der Bundesrat, die Militärmission zurückzurufen.

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