dodis.ch/45159
Der Direktor der Handelsabteilung des Volkswirtschaftsdepartementes,
W. Stucki, an den Vorsteher des Politischen Departementes,
G. Motta1
Mit Ihrem Schreiben vom 4. ds. Mts.2 geben Sie uns Kenntnis davon, dass Ihnen der Generalsekretär des Völkerbundes die Resolution des Völkerbundsrates vom 9. Dezember. 1925 betreffend die wirtschaftliche Lage Österreich s3 übermittelt hat. Nach Ihren Mitteilungen hat der Generalsekretär insbesondere auf lit. c der erwähnten Resolution4 hingewiesen, in welcher die verschiedenen Staaten eingeladen werden, bei Regelung ihrer Handelsbeziehungen mit Österreich durch besonderes Entgegenkommen den Export österreichischer Waren fordern zu helfen.
Wie Sie zutreffend bemerken, hat der Unterzeichnete an den Beratungen des Wirtschaftskomitees über die österreichische Frage, welche Beratungen zu der erwähnten Resolution des Rates führten, persönlich teilgenommen. Unmittelbar im Anschluss an diese Beratungen sind in Bern die Handelsvertragsverhandlungen zwischen Österreich und der Schweiz wieder aufgenommen und innert kurzer Frist erfolgreich zu Ende geführt worden. Wir möchten dabei besonders hervorheben, dass sich die schweizerische Delegation in diesen Verhandlungen weitgehend von den Genf erberatungen und -resolutionen hat leiten lassen und durch entsprechend weitgehende Berücksichtigung der österreichischen Wünsche den Abschluss des Handelsvertrages5 ermöglicht hat. Gerade infolge der besonders schwierigen Lage Österreichs und zum Teil mit Rücksicht auf die Einladung des Völkerbundes hat die Schweiz nicht nur Österreich gegenüber auf die Anwendung der erhöhten Zollansätze des provisorischen Verhandlungstarifs vom 5. November 1925 verzichtet, sondern sogar für wichtige österreichische Exportwaren teilweise Herabsetzungen der Zölle unseres Gebrauchstarifs vom Jahre 1921 zugestanden.
Unser Land hat damit, als erstes, der besondern Situation Österreichs und der erwähnten Resolution des Völkerbundsrates durch Abschluss eines liberalen Handelsvertrages praktisch Rechnung getragen.
Im Einvernehmen mit dem gegenwärtig abwesenden Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartements erklären wir uns damit einverstanden, wenn Sie auf die Überweisung des Generalsekretärs des Völkerbundes im Sinne obiger Ausführungen antworten6.