dodis.ch/45109
Protokoll der Sitzung des Bundesrates vom 4. September 1925
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1814. Grenzverletzung durch italienische Truppen
Laut Berichten, die dem Vorsteher des politischen Departementes zugegangen sind, haben Ende August an zwei Stellen der schweizerisch-italienischen Grenze im Gebirge italienische Soldaten die schweizerische Grenze überschritten. Im einen Fall hat ein schweizerischer Grenzwächter, der dazu kam, den Offizier, der die Soldaten befehligte, auf die Grenzverletzung aufmerksam gemacht, worauf dieser sich entschuldigte und sich sofort mit seiner Truppe auf italienisches Gebiet zurückzog, im ändern Fall verliessen die italienischen Soldaten das schweizerische Gebiet ungesäumt, als sie eines schweizerischen Grenzwächters ansichtig wurden, der in der Nähe seinem Dienst oblag. Der Generalstab ist von diesen Vorkommnissen in Kenntnis gesetzt worden.
Das sind aus jüngster Zeit zwei Fälle von Grenzverletzungen, wie sie anscheinend an der schweizerisch-italienischen Grenze ziemlich häufig Vorkommen. Um nun nicht den Anschein aufkommen zu lassen, als ob der Bundesrat gesonnen sei, solche ihm zur Kenntnis gelangende Grenzverletzungen schweigend hinzunehmen, beabsichtigt der Vorsteher des politischen Departementes, den italienischen Gesandten bei Gelegenheit auf diese Vorfälle aufmerksam zu machen und ihn zu ersuchen, es möchten die an der Grenze ihrem Dienst obliegenden italienischen Truppen zu grösserer Gewissenhaftigkeit in der Beobachtung der Grenze angehalten werden.2.
Der Rat billigt das vom Vorsteher des politischen Departements in Aussicht genommene Vorgehen3.